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   BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15   

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https://dejure.org/2015,9270
BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15 (https://dejure.org/2015,9270)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 ARs 3/15 (https://dejure.org/2015,9270)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 ARs 3/15 (https://dejure.org/2015,9270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Sonstiges

  • google.com (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Fall Jens Meyer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung;

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15
    Vorangegangen waren zwei Revisionsentscheidungen, die jeweils zur Aufhebung der vorangegangenen Urteile des Landgerichts Bremen in dieser Sache geführt hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07, NStZ-RR 2008, 140 und vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383).
  • BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85

    Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15
    Der Wiederaufnahmeantrag richtet sich demgemäß nicht an das nach Auffassung des Bundesgerichthofs zuständige Gericht, sondern allein und ausschließlich an den vom Verurteilten für zuständig erachteten Bundesgerichtshof; in einem derartigen Fall ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, GA 1985, 419; MeyerGoßner/Schmitt, 57. Aufl., § 367 Rn. 3).
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07

    Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15
    Vorangegangen waren zwei Revisionsentscheidungen, die jeweils zur Aufhebung der vorangegangenen Urteile des Landgerichts Bremen in dieser Sache geführt hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07, NStZ-RR 2008, 140 und vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 ARs 9/22

    Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des

    Da der Gesuchsteller in seiner Stellungnahme darauf beharrt hat, dass sich der Senat mit seinem Vorbringen in der Sache befasst, käme eine Verweisung an das zuständige Gericht nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, GA 1985, 419; vom 25. März 2015 - 1 ARs 3/15, juris Rn. 3).
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