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   BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14   

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https://dejure.org/2015,8911
BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14 (https://dejure.org/2015,8911)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - XII ZB 558/14 (https://dejure.org/2015,8911)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 (https://dejure.org/2015,8911)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG, § 74 FamFG
    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei 1977 erworbenem Studienabschluss als "Diplom-Betriebswirt (FH)" an der Fachschule für Ökonomie

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer ausnahmsweise erhöhten Vergütung für einen Berufsbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Studienabschluss als "Diplom-Betriebswirt (FH)", Nutzbare Fachkenntnisse

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei 1977 erworbenem Studienabschluss als "Diplom-Betriebswirt (FH)" an der Fachschule für Ökonomie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Bewilligung einer ausnahmsweise erhöhten Vergütung für einen Berufsbetreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für einen DDR-Diplom-Betriebswirt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 525/13

    Vergütung des Betreuers mit dem Studienabschluss Diplom-Agraringenieur

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 4 mwN).

    Auch insoweit hat das Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass durch diese Ausbildung keine betreuungsrelevanten Kenntnisse vermittelt worden sind (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    b) Im Ansatz zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass ein erhöhter Stundensatz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nicht schon dann gerechtfertigt ist, wenn die Ausbildung gleichsam am Rande auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hat, sondern dass vielmehr erforderlich ist, dass sie in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - juris Rn. 4 und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 4 mwN).

    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dass das dadurch erworbene Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - juris Rn. 4 und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Erforderlich ist daher, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 4 und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 4 mwN).

    Wissen, das durch Lebenserfahrung, Fortbildungen oder Berufspraxis erworben wurde, führt ebenso wenig zu einer erhöhten Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG wie betreuungsrelevante Kenntnisse, die gleichsam nur am Rande der Ausbildung vermittelt wurden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5 mwN und vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 4).

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz nach Ausbildung zum Diplomjuristen

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 mwN).

  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 570/15

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Vermittlung besonderer

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und angewandt hat (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 3).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 4).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20

    Festsetzung einer höheren Betreuervergütung bei Vergleichbarkeit der Ausbildung

    Das gilt insbesondere für die vom Beschwerdegericht als relevant bezeichneten Fächer Leitung der sozialistischen Wirtschaft und Verkehrsrecht, aber auch für wesentliche Bereiche der festgestellten Lerninhalte der Fächer Verwaltungsorganisation/Informationsverarbeitung und Sozialistische Betriebswirtschaft (vgl. dazu bereits Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Erforderlich ist vielmehr, dass sie in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist ( BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZB 558/14, u.a. in: BtPrax 2015, Seite 155; BGH , Beschluss vom 15.07.2015, Az.: XII ZB 123/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seiten 1794 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    Danach rechtfertigt z.B. der im Jahre 1977 an der Fachhochschule für Ökonomie (in der früheren DDR) mit dem Studienabschluss "Ökonom" in der Fachrichtung Rechnungsführung und Statistik erworbene Studienabschluss als "Diplom-Betriebswirt (FH)" keinen erhöhten Stundensatz, weil diese abgeschlossene Hochschulausbildung keine besonderen, für die Führung der Betreuung benutzbaren Kenntnisse vermittelt hat ( BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZB 558/14, u.a. in: BtPrax 2015, Seite 155; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21

    Zur Frage, ob die Facharbeiterausbildung zum Wirtschaftskaufmann mit der

    Aufgrund dieser Feststellungen begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht im Rahmen der vorgenommenen Gesamtbetrachtung die nur in untergeordnetem Umfang betreuungsrelevanten Inhalte dieser Fächer als nicht zum Kernbereich der Ausbildung gehörend angesehen und die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse durch diese Ausbildung verneint hat (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 5 f. und vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 09.03.2022 - XII ZB 539/21

    Höhe der Betreuervergütung nach Absolvierung eines Studiums der

    Für die Fächer "Sozialistische Volkswirtschaft" und "Wirtschaftsmathematik" hat der Senat tatrichterliche Würdigungen gebilligt, wonach diese kein betreuungsrelevantes Wissen vermitteln (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 5 und vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 101/21 - juris Rn. 5).
  • LG Arnsberg, 06.03.2024 - 5 T 17/24
    Der Kernbereich einer Ausbildung ist auf die Vermittlung besonderer Kenntnisse ausgerichtet, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist (BGH, Beschl. v. 25.03.2015, Az.: XII ZB 558/14).
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