Rechtsprechung
BGH, 25.03.2015 - XII ZB 559/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 BGB, §§ 1896 ff BGB, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG
Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz für einen Betreuer mit dem Fachschulabschluss "Ökonom" und der Ausbildung zum Industriekaufmann - IWW
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewilligung einer ausnahmsweise erhöhten Vergütung für einen Berufsbetreuers
- rewis.io
Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz für einen Betreuer mit dem Fachschulabschluss "Ökonom" und der Ausbildung zum Industriekaufmann
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Bewilligung einer ausnahmsweise erhöhten Vergütung für einen Berufsbetreuers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuervergütung eines Diplom-Betriebswirts (FH)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 13.11.2013 - 536 XVII 1754/12
- LG Leipzig, 08.10.2014 - 1 T 145/14
- BGH, 25.03.2015 - XII ZB 559/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1104
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2014 - XII ZB 525/13
Vergütung des Betreuers mit dem Studienabschluss Diplom-Agraringenieur
Auszug aus BGH, 25.03.2015 - XII ZB 559/14
Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 4 mwN).Auch insoweit hat das Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass durch diese Ausbildung keine betreuungsrelevanten Kenntnisse vermittelt worden sind (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 5 mwN).
- BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums …
Auszug aus BGH, 25.03.2015 - XII ZB 559/14
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN).
- AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15 Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, die gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG (in der bis zum 26.07.2019 gültigen Fassung) die Bewilligung einer erhöhten Vergütung rechtfertigen, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters ( BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZB 559/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1104; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ), wobei eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vorzunehmen ist, insbesondere der Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit festzustellen und in die Würdigung einzuziehen sind ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).