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   BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19   

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https://dejure.org/2020,10925
BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19 (https://dejure.org/2020,10925)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2020 - XII ZR 29/19 (https://dejure.org/2020,10925)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2020 - XII ZR 29/19 (https://dejure.org/2020,10925)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 97 Abs. 1, 100 Abs. 4 ZPO, § 544 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 269 Abs. 1 ZPO, § 544 Abs. 7 Satz 1 ZPO, § 555 ZPO, § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Rücknahme einer Hilfsaufrechnung im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 145 Abs. 3 ; ZPO § 544
    Möglichkeit der Rücknahme einer Hilfsaufrechnung im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    ZPO § 145 Abs. 3 ; ZPO § 544
    Möglichkeit der Rücknahme einer Hilfsaufrechnung im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücknahme der Hilfsaufrechnung bis zur Rechtskraft der abschließenden Entscheidung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rücknahme einer Hilfsaufrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1975
  • NJW-RR 2020, 761
  • MDR 2020, 749
  • FamRZ 2020, 1288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07

    Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im

    Auszug aus BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
    Denn sie wird nur für den Fall erklärt, dass das Gericht die Klagforderung in seiner abschließenden Entscheidung für begründet erachtet (vgl. Senatsurteil BGHZ 179, 1, 5 = FamRZ 2009, 401 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
    Eine Prozesserklärung ist - mangels abweichender Regelung wie etwa in § 269 Abs. 1 ZPO - nach der Dispositionsmaxime frei rücknehmbar, wenn sie noch keine unmittelbar prozessgestaltende Wirkung hatte, die angestrebte gerichtliche Entscheidung noch nicht ergangen ist und durch sie auch keine geschützte Position der Gegenseite entstanden ist (vgl. BGH Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98 - NJW 2002, 442 - zum Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz; BGH Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14 - NJW 2015, 2425 Rn. 28 mwN - zum Widerruf der Prozessführungsermächtigung).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Auszug aus BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
    Die schon mit Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erklärte Rücknahme der Hilfsaufrechnung führt dazu, dass die Hilfsaufrechnung für den gerichtlichen Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16 - NJW-RR 2018, 700 Rn. 23 und BGH Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 - MDR 2013, 1376).
  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
    Eine analoge Anwendung des § 269 Abs. 1 ZPO (iVm § 555 ZPO) ist nicht geboten (vgl. BGHZ 57, 242, 243 f. = NJW 1972, 450).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
    Dies ist eine Folge des Umstands, dass die im Prozess erklärte Aufrechnung ein Verteidigungsmittel ist, das auch in seiner sachlich-rechtlichen Wirkung davon abhängig ist, dass die prozessuale Geltendmachung der Aufrechnung wirksam wird (BGH Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 32/89 - NJW-RR 1991, 156, 157).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
    Eine Prozesserklärung ist - mangels abweichender Regelung wie etwa in § 269 Abs. 1 ZPO - nach der Dispositionsmaxime frei rücknehmbar, wenn sie noch keine unmittelbar prozessgestaltende Wirkung hatte, die angestrebte gerichtliche Entscheidung noch nicht ergangen ist und durch sie auch keine geschützte Position der Gegenseite entstanden ist (vgl. BGH Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98 - NJW 2002, 442 - zum Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz; BGH Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14 - NJW 2015, 2425 Rn. 28 mwN - zum Widerruf der Prozessführungsermächtigung).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11

    Streitwertfestsetzung im Rechtsmittelverfahren bei Beschränkung des Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
    Die schon mit Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erklärte Rücknahme der Hilfsaufrechnung führt dazu, dass die Hilfsaufrechnung für den gerichtlichen Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16 - NJW-RR 2018, 700 Rn. 23 und BGH Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 - MDR 2013, 1376).
  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20

    Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der

    Eine Prozesserklärung ist - mangels abweichender Regelung wie etwa in § 269 Abs. 1 ZPO - nach der Dispositionsmaxime frei rücknehmbar, wenn sie noch keine unmittelbar prozessgestaltende Wirkung hatte, die angestrebte gerichtliche Entscheidung noch nicht ergangen ist und durch sie auch keine geschützte Position der Gegenseite entstanden ist (BGH, Beschluss vom 25. März 2020 - XII ZR 29/19, ZfSch 2021, 43 Rn. 4).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

    Ein Antrag gemäß § 888 ZPO kann bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft eines Zwangsmittelbeschlusses ohne weiteres zurückgenommen werden (vgl. Bendtsen in Kindl/MellerHannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, § 888 ZPO Rn. 18; Stürner in BeckOK ZPO, 40. Ed. Stand 1. März 2021, § 888 Rn. 14; Seibel in Zöller, ZPO, § 888 Rn. 4; vgl. allgemein zur Rücknehmbarkeit von Prozesshandlungen BGH, Beschluss vom 25. März 2020, XII ZR 29/19, NJW-RR 2020, 761 Rn. 4 m. w. N.).
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