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   BGH, 25.03.2021 - IX ZB 8/20   

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https://dejure.org/2021,10321
BGH, 25.03.2021 - IX ZB 8/20 (https://dejure.org/2021,10321)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2021 - IX ZB 8/20 (https://dejure.org/2021,10321)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2021 - IX ZB 8/20 (https://dejure.org/2021,10321)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 513 Abs. 1, § 546 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus anwaltlicher Vertretung über die Geltendmachung restlicher versicherungsvertraglicher Ansprüche nach einem Brandschaden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch aus anwaltlicher Vertretung über die Geltendmachung restlicher versicherungsvertraglicher Ansprüche nach einem Brandschaden

  • rechtsportal.de

    Anspruch aus anwaltlicher Vertretung über die Geltendmachung restlicher versicherungsvertraglicher Ansprüche nach einem Brandschaden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 25.03.2021 - IX ZB 8/20
    Denn eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511 Rn. 15).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 25.03.2021 - IX ZB 8/20
    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08, BeckRS 2009, 08726 Rn. 11).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die

    Auszug aus BGH, 25.03.2021 - IX ZB 8/20
    Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - III ZB 24/12, NJW 2012, 3581 Rn. 8 mwN).
  • OLG Dresden, 14.11.2023 - 4 U 2637/22

    Berufungsbegründung unzulänglich: Keine Heilung nach Fristablauf!

    Denn eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2021, Az.: IX ZB 8/20 - juris; BGH, Beschluss vom 05. Juli 2022, Az.: VIII ZR 137/21 - juris).
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