Rechtsprechung
BGH, 25.04.1972 - VI ZR 208/70 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Öffentlicher Verkehr und die Vprfajrtregel "rechts vor links"
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Zahlung eines Haftpflichtversicherers - Anspruch nach Haftungsbestimmungen eines Straßenverkehrsgesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 1 § 13
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Kreuzung an einer neuen mit einer stillgelegten Kreisstraße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 832
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur alten Fassung der StVO hat zwar aus § 1 StVO die Pflicht zu besonderer Sorgfalt beim Einbiegen aus ganz bedeutungslosen Nebenwegen, besonders aus "unbefestigten" Feld- oder Waldwegen in eine dem Durchgangsverkehr dienende Straße hergeleitet (z.B. imSenatsurteil vom 25. April 1972 - VI ZR 208/72 = VersR 1972, 832, 833; vgl. auch BayObLG VRS 30, 131, 132), eine Rechtsprechung, auf die die amtliche Begründung zu § 8 Abs. 1 StVO 1970 Bezug nimmt.Andererseits kann einem Verkehrsteilnehmer, besonders dem Ortsunkundigen, nicht zugemutet werden, daß er die sich kreuzenden Straßen auf ihre Beschaffenheit prüft, um erst dann die Vorfahrtberechtigung zu erkennen (vgl. dazuSenatsurteil vom 25. April 1972 - VI ZR 208/70 = a.a.O.).
- BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
Vielmehr müssen das Vorrecht des anderen Verkehrsteilnehmers für den Wartepflichtigen auch in zumutbaren Grenzen erkennbar und seine Verletzung vermeidbar gewesen sein (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1972 - VI ZR 208/70 = VersR 1972, 832 und vom 18. November 1975 - VI ZR 172/74 = VersR 1976, 365, 367).