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   BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79   

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https://dejure.org/1979,511
BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79 (https://dejure.org/1979,511)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1979 - 3 StR 89/79 (https://dejure.org/1979,511)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1979 - 3 StR 89/79 (https://dejure.org/1979,511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - Hakenkreuz als Hoheitsabzeichen der Deutschen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg - Herstellung und Auslieferung von Flugzeugmodelle mit nationalsozialistischen Zeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 394
  • NJW 1979, 1555
  • MDR 1979, 686
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Es hat auch zutreffend dargetan, daß einer der nach der Rechtsprechung des Senats möglichen Fälle einer Verwendung von NS-Kennzeichen, die dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderlaufen (vgl. BGHSt 25, 30 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]), nicht gegeben ist.

    In seiner Rechtsprechung seit BGHSt 25, 30 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71] ist der Senat zwar vom Schutzzweck der Vorschrift her zu einer Einschränkung des Tatbestands - und damit dieses Grundsatzes - gekommen.

    Vielmehr ist er davon ausgegangen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers solche Kennzeichen allgemein aus dem öffentlichen Erscheinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland verbannt sein sollen, und hat eine Ausnahme nur anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die naheliegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 25, 30, 32 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]/33; 25, 133, 136/137).

    Eine Duldung des mit der Herstellung und Auslieferung der Flugzeugmodelle erstrebten massenhaften öffentlichen Verkaufs würde vielmehr dem Zweck des § 86 a StGB, die Verwendung solcher Kennzeichen in der Öffentlichkeit grundsätzlich auszuschließen (BGHSt 25, 30, 32) [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71], zuwiderlaufen.

    Diese bezieht ihre praktische Bedeutung daraus, daß der Tatbestand, um seinem Schutzzweck in jedem Falle gerecht zu werden, in formalisierender Weise und daher in Einzelfällen über diesen Zweck hinaus grundsätzlich jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen erfaßt und lediglich solche Fälle der Verwendung beiseiteläßt, die dem Schutzzweck ersichtlich, das heißt ohne weiteres erkennbar, nicht zuwiderlaufen (BGHSt 25, 30, 33 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]/34).

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Darauf, daß die Wehrmacht (BGHSt 23, 64, 76) und damit auch die Luftwaffe keine nationalsozialistische Organisation war, kommt es nicht an.

    So hat der Senat das Hakenkreuz in oder auf Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und militärischen Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen deutschen Wehrmacht als Kennzeichen in diesem Sinne gewertet (BGHSt 23, 64, 65, 78; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I).

  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Der Grundsatz, wonach jedes (die weiteren Merkmale des § 86 a StGB erfüllende) irgendwie geartete Gebrauchmachen von einem NS-Kennzeichen den Tatbestand erfüllt (BGHSt 23, 267), gilt als solcher nach wie vor.
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Vielmehr ist er davon ausgegangen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers solche Kennzeichen allgemein aus dem öffentlichen Erscheinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland verbannt sein sollen, und hat eine Ausnahme nur anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die naheliegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 25, 30, 32 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]/33; 25, 133, 136/137).
  • BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65

    Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Senat auch das Kopfbild Hitlers als ein solches Kennzeichen angesehen hat, ohne danach zu unterscheiden, ob Hitler als Führer der NSDAP oder als Reichskanzler oder Staatsoberhaupt dargestellt sein könnte (BGH LM Nr. 1 zu § 96 a StGB = BGH MDR 1965, 923).
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71

    Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen -

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    So hat der Senat das Hakenkreuz in oder auf Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und militärischen Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen deutschen Wehrmacht als Kennzeichen in diesem Sinne gewertet (BGHSt 23, 64, 65, 78; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Bei einem Spielzeughersteller, der originalgetreue Modelle von Kriegsflugzeugen mit Hakenkreuz auf den Markt gebracht hatte, hat er entscheidend auf die "massenhafte Verbreitung" abgestellt und diese für unzulässig erklärt (BGHSt 28, 394, 397).
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn sich die verbotene Vereinigung ein rein staatliches Hoheitssymbol oder ein Symbol einer Weltreligion in unveränderter Form als Kennzeichen zu eigen macht, braucht der Senat nicht zu entscheiden (bejahend: Steinmetz aaO Rdn. 11; Fischer aaO Rdn. 4; vgl. VGH Mannheim NVwZ 2006, 935; Stegbauer NStZ 2008, 73, 76 f.; offen gelassen in BGHSt 28, 394, 395).
  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die Norm darauf zielt, derartige Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zu verbannen (vgl. BGHSt 25, 30 ; 28, 394 ).

    Dadurch soll auch einer Normalisierung der Verwendung solcher Kennzeichen entgegengewirkt werden (vgl. BGHSt 28, 394 ).

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