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   BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91   

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https://dejure.org/1991,3544
BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91 (https://dejure.org/1991,3544)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1991 - 4 StR 186/91 (https://dejure.org/1991,3544)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1991 - 4 StR 186/91 (https://dejure.org/1991,3544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung des Strafrahmens - Sexualdelikt - Persönliche Tatmotive - Strafmilderungsgründe - Ausländer - Drohende Abschiebung - Gewalteinsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 178 Abs. 1, Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 436/90

    Anforderungen an notwendige Gesamtbetrachtung durch Richter - Minder schwerer

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91
    Mit ihrer isolierten Betrachtung der strafschärfenden Gesichtspunkte hat die Strafkammer hier die notwendige Gesamtbetrachtung verfehlt (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1990 - 5 StR 436/90).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91
    Denn die Strafkammer stellt den strafmildernden Umständen als straferschwerend nur solche Umstände gegenüber (Mißbrauch der schon seit längerer Zeit bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu der Geschädigten, Verwirklichung des Tatbestandes in zwei Teilakten durch Kneifen in die Brust und Manipulationen in der Scheide sowie die psychischen Folgewirkungen der Tat auf die Geschädigte), die vielfach mit der Verwirklichung des Tatbestandes der sexuellen Nötigung verbunden und daher regelmäßig bereits für dessen Unrechtsgehalt mitbestimmend sind, die jedenfalls aber nicht derart vom Normalfall einer solchen Straftat abweichen, daß aus ihnen ein Indiz für eine maßgeblich erhöhte Tatschuld hergeleitet werden könnte (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1990 - 4 StR 548/90 - StV 1991, 106 (107)).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91
    Maßgebend ist vielmehr, ob der Fall minder schwer wiegt(Senatsurteil vom 13. Juli 1989 - 4 StR 283/89 - BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwilrdigung 6).
  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01

    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Revision der Strafzumessung

    Angesichts dieser Strafmilderungsgründe ist die vom Landgericht vorgenommene Gewichtung gerade noch vertretbar und daher im Ergebnis vom Revisionsgericht hinzunehmen (zum Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe bei der Strafrahmenwahl vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 597/96

    Straferschwerende Berücksichtigung der Brutalität als Ausdruck und Folge einer

    Der alkoholbedingten Verminderung der Schuldfähigkeit stellt sie straferschwerende Umstände gegenüber, die vielfach mit der Verwirklichung des Tatbestandes der sexuellen Nötigung verbunden und daher regelmäßig bereits für dessen Unrechtsgehalt mitbestimmend sind, die jedenfalls aber nicht derart vom Normalfall einer solchen Tat abweichen, daß aus ihnen ein Indiz für eine maßgeblich erhöhte Tatschuld hergeleitet werden könnte (BGH StV 1991, 106; BGHR StGB § 178 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2).
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