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   BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96   

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https://dejure.org/1997,4935
BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96 (https://dejure.org/1997,4935)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1997 - LwZR 14/96 (https://dejure.org/1997,4935)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1997 - LwZR 14/96 (https://dejure.org/1997,4935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG -Haftung; Kreispachtverhältnis; Schadensersatzanspruch wegen Verschlechterung der Pachtsache; Beendigung des Pachtverhältnisses wegen Konfusion; Wiederaufleben des Pachtverhältnisses bei Rückübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 51
    Ansprüche des Eigentümers eines in Volkseigentum übergegangenen Kreispachtbetriebs wegen der Verschlechterung der Pachtsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1517
  • NJ 1997, 487
  • WM 1997, 1865
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96
    Das Berufungsgericht verneint einen Anspruch nach den von dem Senat für die Kreispachtverhältnisse entwickelten Grundsätzen (BGHZ 127, 297 ff).

    Dies hatte zur Folge, daß zwischen dem Kläger und dem Rat des Kreises bestehende Pachtverhältnis (BGHZ 127, 297, 312) durch sog. Konfusion beendet wurde (Posch in: Zivilrecht, Lehrbuch I, S. 239).

    Sie soll im übrigen den redlichen Nutzer schützen, nicht aber dem Restitutionsberechtigten einen Abwicklungsanspruch gegen den Landkreis als untere Verwaltungsbehörde nach § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 318) verschaffen.

    Darüber hinaus bestünde aber auch kein für eine Abtretung durch den Landkreis entsprechend den vom Senat entwickelten Grundsätzen (BGHZ 127, 297 ff) in Betracht kommender Schadensersatzanspruch, weil das ursprüngliche Nutzungsverhältnis zwischen dem Rat des Kreises und der Beklagten durch die Überführung des Privateigentums an den von der LPG bewirtschafteten Flächen und Gebäuden in Volkseigentum ebenfalls gegenstandslos geworden, also erloschen ist (vgl. Posch, aaO.).

  • BGH, 17.12.1992 - V ZR 254/91

    Nutzung von LPG -Kleingartenflächen nach Kündigung durch Landkreis

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96
    Sie soll im übrigen den redlichen Nutzer schützen, nicht aber dem Restitutionsberechtigten einen Abwicklungsanspruch gegen den Landkreis als untere Verwaltungsbehörde nach § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 318) verschaffen.
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96
    Nach dem - von der Beklagten nicht bestrittenen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 29. März 1996, V ZR 302/94, WM 1996, 1374, 1375) - Vortrag des Klägers ist das von der Beklagten bewirtschaftete Grundstück nebst Gebäuden nach dem von dem Rat des Kreises genehmigten Eigentumsverzicht gemäß § 310 Abs. 2 ZGB in Volkseigentum übergegangen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1589, 1590).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96
    Denn beide Behörden waren im "Linienprinzip" nachgeordnete örtliche Organe des Staates der DDR (vgl. BGHZ 127, 285, 289).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 302/94

    Voraussetzungen des Rechtsverlusts nach § 1 a Abs.2 VZOG; Zeitpunkt des

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96
    Nach dem - von der Beklagten nicht bestrittenen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 29. März 1996, V ZR 302/94, WM 1996, 1374, 1375) - Vortrag des Klägers ist das von der Beklagten bewirtschaftete Grundstück nebst Gebäuden nach dem von dem Rat des Kreises genehmigten Eigentumsverzicht gemäß § 310 Abs. 2 ZGB in Volkseigentum übergegangen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1589, 1590).
  • BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03

    Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG

    Denn mit der Übereignung der Grundstücke an die GmbH wäre durch Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person der Gestattungsvertrag beendet worden und damit die Pflicht der GmbH, den Gestattungszins zu zahlen, ohnehin untergegangen (sog. Konfusion; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. April 1997 LwZR 14/99, BGHR, LwAnpG § 51, Kreispachtverhältnisse 2, juris).
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