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   BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01   

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https://dejure.org/2001,4674
BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01 (https://dejure.org/2001,4674)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2001 - 1 StR 68/01 (https://dejure.org/2001,4674)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 (https://dejure.org/2001,4674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 67b Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 67 b Abs. 1
    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25 ff.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25 ff.).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Angeklagten zu verdeutlichende Konsequenz, daß er bei Nichterfüllung der Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Angeklagte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR StGB § 67b I Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 309; vgl. auch Tröndle/Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Fehlt dem Täter die Unrechtseinsicht und kann ihm ihr Fehlen auch nicht vorgeworfen werden, dann hat er ohne Schuld (§ 20 StGB) gehandelt mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2, 3).
  • BGH, 15.07.1992 - 5 StR 310/92

    Teilweise Aufhebung eines Urteils - Versagung der Aussetzung der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Eine anderweitige Unterbringung kann ein besonderer Umstand im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 1 StGB sein, der es rechtfertigen kann, die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auszusetzen (BGHSt 34, 313, 316; BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 3, 5; BGH StV 2000, 613).
  • BGH, 16.03.1999 - 3 StR 64/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Eine zu Unrecht bejahte Anwendung des § 21 StGB würde für sich alleine genommen den Angeklagten zwar nicht beschweren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus müßte dann aber entfallen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 207).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Fehlt dem Täter die Unrechtseinsicht und kann ihm ihr Fehlen auch nicht vorgeworfen werden, dann hat er ohne Schuld (§ 20 StGB) gehandelt mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2, 3).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Angeklagten zu verdeutlichende Konsequenz, daß er bei Nichterfüllung der Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Angeklagte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR StGB § 67b I Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 309; vgl. auch Tröndle/Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01
    Eine anderweitige Unterbringung kann ein besonderer Umstand im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 1 StGB sein, der es rechtfertigen kann, die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auszusetzen (BGHSt 34, 313, 316; BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 3, 5; BGH StV 2000, 613).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 529/89

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregelsvollzugs bei anderweitiger

  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    (1) Die Rechtsprechung und Teile des Schrifttums vertreten die Ansicht, die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei bei Vorliegen der in § 63 StGB genannten Voraussetzungen und Wahrung des (auch) in § 62 StGB verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwingend zu verhängen; im Hinblick auf die Gesetzgebungsgeschichte, kriminalpolitische Erwägungen sowie die auf den Zeitpunkt des Schlusses der Hauptverhandlung bezogene Gefährlichkeitsprognose sei dagegen der eine Erforderlichkeitsprüfung umfassende Subsidiaritätsgrundsatz nicht schon bei der Anordnung der Maßregel zu prüfen, vielmehr müsse erst in Zusammenhang mit der Entscheidung, ob die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden könne, erörtert werden, ob andere Maßnahmen der Gefährlichkeit des Täters in ausreichendem Maße entgegenwirken (vgl. aus der Rechtsprechung nach dem 2. StrRG : BGHSt 34, 313/316 f.; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 6, 28; BGH NJW 1978, 599; BGH NStZ 1992, 538/539; 2000, 470/471; 2002, 367 = FamRZ 2002, 1556 m. Anm. Bienwald; BGH NStZ-RR 1997, 290 ; BGH StV 2001, 679 ; BGH bei Holtz MDR 1985, 979 ; BGH Urteil v. 14.2.2001 - 3 StR 455/00 sowie Beschluss v. 25.4.2001 - 1 StR 68/01; SK/Horn StGB Stand April 2003 § 61 Rn. 16, § 63 Rn. 18 f., § 67b Rn. 2; Schönke/Schröder/Stree aaO. § 63 Rn. 19; Lackner/Kühl aaO. § 63 Rn. 11; a. A.: BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 5; LK/Hanack aaO. Vor §§ 61 ff. Rn. 61 ff., § 63 Rn. 82 ff.; LK/Horstkotte aaO. 10. Aufl. § 67b Rn. 5 ff.; Nomos Kommentar zum StGB/Böllinger Stand November 2003 § 63 Rn. 108 ff.; Müller-Dietz NStZ 1983, 145/149; Frisch ZStW 102 [1990], 343/378 m. w. N.; einschränkend auch BGH NStZ 2002, 590/592; BGH NStZ-RR 2000, 138 ; BGH MDR 1991, 1188/1189 [zur Anordnung gegen einen Jugendlichen]).
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