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   BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05   

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https://dejure.org/2006,200
BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05 (https://dejure.org/2006,200)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05 (https://dejure.org/2006,200)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05 (https://dejure.org/2006,200)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • LawCommunity.de

    Fristwahrende Schriftsatzübermittlung per Telefax

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des vollständigen Empfanges und Speicherung der gesendeten Signale für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Einganges eines per Telefax übersandten Schriftsatzes bei Gericht anstelle des vollständigen Ausdruckes der übermittelten Signale durch das ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2
    Rechtzeitigkeit eines per Fax an das Gericht übermittelten Schriftsatzes erfordert nur fristgerechte Speicherung, nicht auch fristgerechten Ausdruck (Änderung der Rechtsprechung)

  • RA Kotz

    Rechtsbeschwerde - fristwahrender Telefaxeingang - vollständiger Empfang

  • sokolowski.org

    Eingang eines Schriftsatzes per Fax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2
    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Schriftsatzes per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fristwahrung durch Telefax bei Speicherung beim Empfänger

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Telefax als Haftungsfalle

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Speicherung durch das Faxgerät für den rechtzeitigen Eingang bei Gericht ausreichend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wann war der Schriftsatz beim Gericht? - Nicht das ausgedruckte Fax, sondern die gespeicherten Daten zählen

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Eingang des Faxes mit Speicherempfang, nicht erst mit Ausdruck

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2006, 166

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Eingang des Faxes mit Speicherempfang, nicht erst mit Ausdruck

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Eingang eines Schriftsatzes per Fax

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH ändert Rechtsprechung zum Empfangszeitpunkt eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes bei Gericht - Gesendete Signale müssen vor Fristablauf bei Gericht eingehen - Ausdruck nicht mehr erforderlich

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Telefax als Haftungsfalle

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Eingang des Faxes mit Speicherempfang, nicht erst mit Ausdruck

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Schriftsatzes per Telefax vier Sekunden nach 0 Uhr? (IBR 2006, 477)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 167, 214
  • NJW 2006, 2263
  • MDR 2007, 168
  • FamRZ 2006, 1193
  • VersR 2006, 1093
  • WM 2006, 1509
  • BB 2006, 1654
  • K&R 2006, 342
  • AnwBl 2006, 196
  • BauR 2006, 1496
 
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Wird zitiert von ... (100)

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Fernkopie übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tags der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3).

    Der Ausdruck durch das Gerät ist nicht maßgeblich (BGHZ 167, 214 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11).

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auch wenn ein Telefax zunächst im Empfangsgerät des Gerichts elektronisch gespeichert wird, tritt die Speicherung der Nachricht nicht an die Stelle der Schriftform (BGHZ 167, 214 Tz. 21).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    E-Mail mit eingescanntem Schriftsatz ist kein elektronisches Dokument!

    Danach kommt es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes zwar allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGHZ 167, 214 = FamRZ 2006, 1193, 1194).

    Deshalb tritt bei diesem Übermittlungsweg die elektronische Speicherung für sich genommen nicht an die Stelle der Schriftform, sondern ist nur ein Durchgangsstadium; das Gericht kann erst dann von einem gefaxten Schriftsatz Kenntnis nehmen, wenn er ausgedruckt vorliegt (vgl. BGHZ 167, 214 = FamRZ 2006, 1193, 1194; BGH Beschluss vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08 - FamRZ 2009, 319 Rn. 8 mwN).

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einzuhaltende Frist trotzdem bereits durch den vollständigen Empfang der gesendeten Signale vom Telefax des Gerichts gewahrt ist, beruht auf der Erwägung, dass der Empfänger keinen Einfluss darauf hat, wann der Ausdruck erfolgt und die Gerichte zum Teil dazu übergegangen sind, außerhalb der Dienstzeiten eingehende Faxsendungen erst am nächsten Arbeitstag auszudrucken (vgl. BGHZ 167, 214 = FamRZ 2006, 1193, 1194; BGH Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649 Rn. 11).

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