Rechtsprechung
BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 (in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Verzugszinsen des Gläubigers bei Verzögerung der Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages; Anwendbarkeit der Verzugsregelungen auf die Freigabeerklärung; Anwendung der Grundsätze über die Gewährung eines zinslosen Darlehens auf hinterlegte Geldbeträge; ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrags ( 288 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechend)
- Judicialis
BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 (in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung)
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 288 Abs. 1 S. 1 a. F.
Anspruch auf Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrags - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Anspruch auf Verzugszinsen analog § 288 BGB bei Anspruch auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzugszinsen: verzögerte Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 a. F.
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe hinterlegten Geldes
Besprechungen u.ä. (3)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Gesetzlicher Verzugszins bei verzögerter Freigabeerklärung
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Anspruch auf Verzugszinsen analog § 288 BGB bei Anspruch auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Betrages! (IBR 2006, 495)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 09.09.2004 - 8 O 638/03
- OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 22 U 227/04
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05
Papierfundstellen
- BGHZ 167, 268
- NJW 2006, 2398
- ZIP 2006, 1402
- MDR 2007, 105
- FamRZ 2006, 1107 (Ls.)
- VersR 2006, 1127
- WM 2006, 1291
- JR 2007, 201
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16
Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten …
Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Fortführung von BGH, 25. April 2006, XI ZR 271/05, BGHZ 167, 268).Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 288 Abs. 1 BGB in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 271/05, BGHZ 167, 268), der auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330) zum 1. Mai 2000 und des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) zum 1. Januar 2002 zu folgen sei.
Dies gilt nicht nur für die bis zum 30. April 2000 geltende Fassung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 271/05, BGHZ 167, 268), sondern auch für die Neufassungen dieser Norm.
- BGH, 05.12.2012 - XII ZR 44/11
Gewerberaummiete: Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung eines …
aa) § 288 Abs. 1 BGB gewährt dem Gläubiger einer Geldschuld einen Anspruch auf Verzugszinsen in der durch die Vorschrift festgelegten Höhe, ohne dass ein konkreter Verzugsschaden dargelegt werden muss (vgl. BGH Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 271/05 - NJW 2006, 2398 Rn. 9).Zuletzt hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 25. April 2006 (BGHZ 167, 268 = NJW 2006, 2398) für den Fall des Verzugs mit einer Freigabeerklärung für hinterlegtes Geld die entsprechende Anwendbarkeit von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB bejaht.
- LG Hagen, 05.10.2016 - 3 S 46/16
Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages (hier: Versteigerungserlös …
Von daher bestehe auch ein entscheidender Unterschied zum Urteil des BGH v. 25.04.2006 - XI ZR 271/05, BGHZ 167, 268, der einen Anspruch auf Verzugszins nach § 288 Abs. 1 BGB analog für die Freigabe hinterlegten Geldes angenommen hat.Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.04.2006 die analoge Anwendbarkeit von § 288 Abs. 1 BGB auf den Anspruch auf eine Freigabeerklärung im Bezug auf hinterlegtes Geld angenommen (BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 271/05, BGHZ 167, 268 ff., juris Rn. 8 ff.), seine Entscheidung dabei allerdings ausdrücklich auf die Gesetzesfassung bis zum 30.04.2000 - also vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Zahlungen vom 30.03.2000 (BGBl. I S. 330) zum 01.05.2000 und vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) zum 01.01.2002 - bezogen.
Der Bundesgerichtshof hat insoweit zur Rechtslage bis zum 30.04.2000 ausgeführt (BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 271/05, juris Rn. 9 - 10):.
In seiner Entscheidung vom 25.04.2006 - XI ZR 271/05 hat der Bundesgerichtshof betont, dass sich seine Rechtsprechung auf die bis zum 30.04.2000 geltende Rechtslage bezieht.
- BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
Anforderungen an die Form der Übertragung einer im Grundbuch eingetragenen …
d) Bei der Verurteilung des Beklagten zur Verzinsung der hinterlegten Mieten habe das Berufungsgericht die in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 25. April 2006, XI ZR 271/05, NJW 2006, 2398 [= BGHZ 167, 268 ff.]) verkannt und das Antwortschreiben der Beklagten auf die vorgerichtliche Freigabeaufforderung der Klägerin vom 15. Mai 2002 unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG übergangen (BB S. 16 oben und BB S. 21 f. unter 2). - OLG Düsseldorf, 27.03.2015 - 16 U 108/14
Rechtliche Einordnung des Erwerbs einer Forderung aus einer Lebensversicherung
Der Anspruch des Beklagten auf Zinszahlung ab dem 05.04.2011, und nicht wie beantragt ab dem 04.04.2011, folgt aus Verzug (§§ 286, 288 BGB analog, vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 271/05, juris).Der Anspruch des Beklagten auf Zinszahlung ab dem 05.04.2011, und nicht wie beantragt ab dem 04.04.2011, folgt aus Verzug (§§ 286, 288 BGB analog, vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 271/05, juris).
- AG Hagen, 15.06.2016 - 144 C 10/16
Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen wegen einer verspäteten Freigabeerklärung …
Zwar schuldet der Schuldner nicht das hinterlegte Geld, indes hängt die Auszahlung des Geldes allein von seiner Freigabeerklärung ab, so dass der Anspruch lediglich der äußeren Form nach nicht auf Zahlung von Geld, sondern auf die Einwilligung in die Auszahlung von Geld gerichtet ist (vgl. BGH Urteil vom 25.04.2006, Az. XI ZR 271/05, Fundstelle juris). - KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
System der Grundschuldsicherung
Folglich ist der Anspruch lediglich der äußeren Form nach nicht auf Zahlung von Geld, sondern auf Einwilligung in die Auszahlung von Geld gerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 271/05, NJW 2006, 2398). - OLG Celle, 23.12.2009 - 3 U 144/09
Anforderungen an die Verfügbarkeit der Sicherheitsleistung nach Rechtskraft des …
Der Anspruch der Klägerin auf Zinsen ergibt sich in dem hier gegebenen Fall verzögerter Freigabe des hinterlegten Geldbetrages aus der entsprechenden Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 271/05, Juris), was von der Beklagten mit der Berufung nicht mehr in Abrede genommen wird. - OLG Hamm, 27.03.2019 - 12 U 66/17
Entsorgung des im Erdreich enthaltenen Mülls: Geänderte oder zusätzliche …
(vgl. BGH, NJW 2006, S. 2398 Rn. 9 f.). - LG Köln, 15.08.2009 - 7 O 136/07
Internat. Gesellschaftsrecht - Keine Zwangsvollstreckung in fremde Ansprüche
Zwar handelt es sich bei der begehrten Freigabeerklärung hinsichtlich schon hinterlegter Beträge nicht um eine Geldschuld im eigentlichen Sinne; doch ist aufgrund Sinn und Zweck eine entsprechende Anwendung auf Freigabeansprüche geboten (vgl. BGH NJW 2006, 2398 und Palandt-Heinrichs, § 288 BGB Rn. 6). - OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14
Rücktritt des Veräußerers von Geschäftsanteilen vom Kaufvertrag wegen …
- LG Karlsruhe, 29.01.2010 - 6 O 276/08
Zwangsvollstreckung: Gefährdungshaftung bei Vollstreckung aus …
- OLG Bremen, 20.02.2013 - 1 SchH 9/12
Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtsverfahrens in Übergangsfällen
- OLG Frankfurt, 09.07.2009 - 19 U 41/08
Hinterlegung: Verzugszins bei verzögerter Abgabe einer Freigabeerklärung
- LG Stuttgart, 21.12.2017 - 3 O 115/17
Schadensersatz für auf Verzugszinsen erhobene Steuern und Abgaben