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   BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12   

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https://dejure.org/2013,10245
BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12 (https://dejure.org/2013,10245)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12 (https://dejure.org/2013,10245)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 (https://dejure.org/2013,10245)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 344 StPO
    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit); Beschränkung der Revision (Auslegung des Revisionsziels)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 1 S 1 StGB, § 176a StGB, § 34 Abs 1 Nr 2 BZRG
    Anordnung eines Berufsverbots: Erstmalige Straffälligkeit wegen einer Anlasstat; Bedeutung der präventiven Wirkung der Eintragung im Bundeszentralregister

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 S. 1 StGB bei erstmaliger Straffälligkeit des Täters wegen einer Anlasstat

  • rewis.io

    Anordnung eines Berufsverbots: Erstmalige Straffälligkeit wegen einer Anlasstat; Bedeutung der präventiven Wirkung der Eintragung im Bundeszentralregister

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 70 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Annahme einer weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 S. 1 StGB bei erstmaliger Straffälligkeit des Täters wegen einer Anlasstat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht beim ersten Mal lebenslanges Berufsverbot für Gruppenleiter eines Kinderheims wegen sexuellen Missbrauchs?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Berufsverbot bei Ersttätern im Sexualstrafrecht?

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Warum ein verurteilter Erzieher kein Berufsverbot erhält

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75

    Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Begründung, fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249) auf die Nichtverhängung des Berufsverbots beschränkt.

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).

  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).

    Die Strafkammer durfte ferner berücksichtigen, dass nach der Verhängung einer Bewährungsstrafe im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. August 2008 (und schon zuvor nach Aufdeckung der zugrunde liegenden beiden Übergriffe im Jahr 2007) keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; Beschlüsse vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124, vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171, und vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1386).

  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).

    Die Strafkammer durfte ferner berücksichtigen, dass nach der Verhängung einer Bewährungsstrafe im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. August 2008 (und schon zuvor nach Aufdeckung der zugrunde liegenden beiden Übergriffe im Jahr 2007) keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; Beschlüsse vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124, vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171, und vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1386).

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender (BGH, Urteil vom 12. Juni 1958 - 4 StR 147/58, VRS 15, 112, 115) Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis (BGH, Urteil vom 23. Juni 1959 - 5 StR 221/59, GA 1960, 183), vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (BGH, Urteil vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 8/74, NJW 1975, 1712).
  • BGH, 23.06.1959 - 5 StR 221/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender (BGH, Urteil vom 12. Juni 1958 - 4 StR 147/58, VRS 15, 112, 115) Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis (BGH, Urteil vom 23. Juni 1959 - 5 StR 221/59, GA 1960, 183), vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (BGH, Urteil vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 8/74, NJW 1975, 1712).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (RGSt 68, 397, 398 f.; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1968 - 2 StR 220/68, BGHSt 22, 144, 145 f.; BGH, Urteil vom 1. November 1955 - 5 StR 442/55, MDR 1956, 143 bei Dallinger).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender (BGH, Urteil vom 12. Juni 1958 - 4 StR 147/58, VRS 15, 112, 115) Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis (BGH, Urteil vom 23. Juni 1959 - 5 StR 221/59, GA 1960, 183), vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (BGH, Urteil vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 8/74, NJW 1975, 1712).
  • BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87

    Vernehmung - Zusagen - Rechtsfolgenausspruch - Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV versteht der Senat das gesamte Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel weder die Schuld-noch die Strafaussprüche angreifen will (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1997 - 1 StR 319/97, NStZ 1998, 210, und vom 23. September 2008 - 1 StR 420/08).
  • BGH, 04.12.2001 - 1 StR 428/01

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
    In diesem Zusammenhang hat das Landgericht nicht übersehen, dass der Angeklagte die Missbrauchstaten über nahezu den gesamten Zeitraum seiner Tätigkeit als verantwortlicher Gruppenleiter des "S." und damit seiner ersten dauerhaften Festanstellung nach Abschluss der Berufsausbildung begangen hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 1 StR 428/01, NStZ 2002, 198).
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 420/08

    Auslegung des Antrages der Staatsanwaltschaft; Beweiswürdigung (Anforderungen an

  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bodybuilding);

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

  • BGH, 02.08.1978 - StB 171/78

    Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur

  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 6, juris).

    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Es darf daher nur verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699 mwN).

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).

  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Voraussetzung für die Verhängung eines Berufsverbotes ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr - das heißt die Wahrscheinlichkeit zukünftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen - durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12).

    Andererseits ist bei einem Täter ohne Vorstrafen an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit eine besonders strenge Anforderung zu stellen (BGH, Beschluss vom 12.09.1994 - 5 StR 487/94 und Urteil vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12).

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV versteht der Senat daher das gesamte Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft Feststellungen und Sachentscheidung zum "Betäubungsmittellager" nicht angreifen will (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Eine Beschränkung muss sich jedoch - zumindest durch Auslegung - hinreichend deutlich aus der Revisionsbegründung ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 Rn. 4, StV 2013, 699; vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09 Rn. 5).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, Rn. 8, StV 2018, 219 und Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 6, StV 2013, 699, jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 476/22

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Fehlende

    In die gebotene Gesamtwürdigung wäre in besonderer Weise einzustellen, dass der Angeklagte bislang unbestraft ist und ihn möglicherweise schon diese erste Verurteilung und eine (drohende) Vollstreckung von weiteren Taten abhalten könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).

    Dies gilt gleichermaßen mit Blick auf die länger zurückliegenden Tatzeiten, das fehlende Bekanntwerden weiterer Straftaten gerade auch im Zusammenhang mit seiner - bis zur Hauptverhandlung ausgeübten - Erziehertätigkeit sowie mit Rücksicht auf eine jedenfalls bislang nicht festgestellte tatursächliche sexuelle Devianz (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, aaO).

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV versteht der Senat daher das gesamte Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft den Schuldspruch nicht angreifen will (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

    Es ist nach dem insoweit maßgeblichen Sinn der Revisionsrechtfertigung allein der Strafausspruch angefochten (vgl. auch Senatsurteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 4, insoweit in StV 2013, 699 nicht abgedruckt).
  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die naheliegende Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht" (BGH, Urteil vom 25. April 2013, 4 StR 296/12 in StV 2013, 699).
  • LG Ellwangen/Jagst, 18.03.2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Untreue und Parteiverrat:

  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 337/19

    Betrug (Konkurrenzen: mehrere Vermögensverfügungen infolge derselben

  • BGH, 22.06.2023 - 2 StR 144/23

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot

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