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   BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12   

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BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12 (https://dejure.org/2013,9613)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - 4 StR 418/12 (https://dejure.org/2013,9613)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12 (https://dejure.org/2013,9613)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des Handeltreibens, Tateinheit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Gleichzeitige Zahlung alter und Abholung neuer Marihuanalieferung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Konkurrenzen i.R. der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Gleichzeitige Zahlung alter und Abholung neuer Marihuanalieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von Konkurrenzen i.R. der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 162
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12
    b) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256 mwN), wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden (vgl. Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 487 ff.

    Dem - weit auszulegenden (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 GSSt 1/05, aaO, 262) - Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen aber nicht nur Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Übertragung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen.

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12
    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (vgl. Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, NStZ-RR 2003, 75; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).

    So hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer zum Lieferanten zum Handel gehört und den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, StV 1992, 161; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641; Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50; vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 52; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07 aaO).

  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12
    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung sämtlicher auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offengelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Gemäß § 301 StPO war der Tenor des landgerichtlichen Urteils dahin zu ergänzen, dass der Angeklagte hinsichtlich seines Beuteanteils von 10.000 Euro aus dem Wohnungseinbruchdiebstahl in L. nur als Gesamtschuldner mit seinem unbekannten Mittäter haftet; diesem vermittelte er die faktische Verfügungsgewalt an der gesamten Beute und damit auch an dem ihm schließlich zugewiesenen Beuteanteil von 10.000 Euro (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2014, 162).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    a) Der 4. Strafsenat hat in dem Aufsuchen des Lieferanten zur Abholung einer bereits zuvor verabredeten Lieferung zur Weiterveräußerung vorgesehener Betäubungsmittel eine Tathandlung des Handeltreibens gesehen, die mit der Tathandlung des dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatzes nachfolgenden Zahlungsvorgangs bezüglich einer vorangegangenen Lieferung zusammentrifft und deshalb Tateinheit zwischen den beiden Betäubungsmittelgeschäften wegen sich überschneidender objektiver Ausführungshandlungen angenommen (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Anfragebeschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144; Vorlegungsbeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, juris Rn. 4 ff.; Beschluss vom 2. Juli 2014 - 4 StR 188/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dient aber der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 175 und vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 162; jeweils mwN).

    Der Besitz hat deshalb mangels Wertgleichheit nicht die Kraft, selbständige, die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllende Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge untereinander zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, Rn. 9, NStZ 2014, 162 und vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 1380; jeweils mwN).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    a) Der 4. Strafsenat hat in dem Aufsuchen des Lieferanten zur Abholung einer bereits zuvor verabredeten Lieferung zur Weiterveräußerung vorgesehener Betäubungsmittel eine Tathandlung des Handeltreibens gesehen, die mit der Tathandlung des dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatzes nachfolgenden Zahlungsvorgangs bezüglich einer vorangegangenen Lieferung zusammentrifft und deshalb Tateinheit zwischen den beiden Betäubungsmittelgeschäften wegen sich überschneidender objektiver Ausführungshandlungen angenommen (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Anfragebeschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144; Vorlegungsbeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, juris Rn. 4 ff.; Beschluss vom 2. Juli 2014 - 4 StR 188/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Allein die zwischen beiden Taten bestehende Mittel-Zweck-Verknüpfung vermag diese nicht tateinheitlich zu verknüpfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319).
  • BGH, 31.05.2016 - 2 ARs 403/15

    Anfrageverfahren; Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die daran anknüpfend eine tateinheitliche Verwirklichung der Tatbegehungen aufgrund der teilweisen Identität der Ausführungshandlungen annimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144, 145; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162).
  • BGH, 01.09.2016 - 4 ARs 21/15

    Vorlageverfahren; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit)

    Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Beschlüsse vom 2. Juli 2014 1 - 4 StR 188/14, vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 und vom 13. September 2016 - 4 StR 304/16).
  • BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht

    Indem der Zeuge L. das ihm vom Angeklagten jeweils auf Kommissionsbasis überlassene Heroin erst bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, überschnitten sich die unmittelbar aufeinanderfolgenden Umsätze der Fälle 2 bis 13 in der Entgegennahme des Kaufpreises und der Übergabe der zuvor per Telefon oder SMS bestellten (vgl. UA S. 6) neuen Mengen, so dass die Rauschgiftgeschäfte in einem Handlungsteil des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zusammentrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tateinheit: keine Verklammerung durch

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 188/14

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 616/17

    Ausführungshandlungen mehrerer der festgestellten Umsatzgeschäfte als Tateinheit

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 06.10.2015 - 4 StR 38/15

    Betrug (Verhältnis von Betrugstaten bei sich überschneidenden

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 398/14

    Handlungseinheit und Handlungsmehrheit beim Betrug (Teilidentität der Handlungen)

  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13

    Konkurrenzverhältnis bei Deliktsserie (Mittäterschaft; Beurteilung für jeden

  • BGH, 03.05.2022 - 6 StR 147/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Zahlung des

  • BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur

  • BGH, 11.07.2017 - 4 StR 64/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 253/13

    Vorliegen tateinheitlicher Verknüpfung zweier Taten durch Entgegennahme von Geld

  • LG Münster, 17.01.2017 - 10 KLs 11/14
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