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   BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13   

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https://dejure.org/2014,13526
BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13 (https://dejure.org/2014,13526)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13 (https://dejure.org/2014,13526)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2014 - RiZ(R) 2/13 (https://dejure.org/2014,13526)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Nr 4c DRiG, § 79 Abs 2 DRiG, § 80 Abs 1 S 1 DRiG, § 80 Abs 2 DRiG, § 124a Abs 3 S 1 VwGO
    Dienstgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichsvertrags über die Modalitäten der Entlassung eines Richters auf Probe

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Richters auf Probe wegen mangelnder Eignung aus dem richterlichen Dienst i.R.d. Abschlusses eines Vergleichs

  • rewis.io

    Dienstgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichsvertrags über die Modalitäten der Entlassung eines Richters auf Probe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Richters auf Probe wegen mangelnder Eignung aus dem richterlichen Dienst i.R.d. Abschlusses eines Vergleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1466
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13
    Ebenso wie ein Vertragspartner den Vergleichsvertrag trotz Rechtsmittelverzichts anfechten oder dessen Anpassung wegen einer Änderung oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begehren kann (vgl. BVerwGE 143, 335), hindert ein im Vergleich enthaltener Rechtsmittelverzicht nicht, die Nichtigkeit des Vergleichs insgesamt oder einzelner Bestimmungen darin geltend zu machen und eine entsprechende Nichtigkeitsfeststellungsklage (§ 83 Satz 1 BbgRiG aF i.V.m. § 43 Abs. 1 VwGO) zu erheben.

    Sie kann jedoch auch den Verwaltungsakt zugleich mit ihrer Vertragserklärung verlautbaren (BVerwGE 143, 335 Rn. 43).

    Der Vertrag bietet dem Verwaltungsakt jedoch einen zusätzlichen Rechtsgrund, wenn er vom anderen Vertragspartner - wie hier - akzeptiert wird und dieser überdies auf Rechtsmittel verzichtet (BVerwGE 143, 335 Rn. 43).

  • VGH Hessen, 05.02.2013 - 5 B 2085/12

    Vorausleistungsbescheid

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13
    Der Rechtsmittelverzicht kann bei verständiger Würdigung jedoch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Antragsteller nicht berechtigt sein solle, die Nichtigkeit des unter Nummer 1. enthaltenen Verwaltungsakts geltend zu machen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 5 B 2085/12, juris Rn. 6).
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