Rechtsprechung
BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Nr 4c DRiG, § 79 Abs 2 DRiG, § 80 Abs 1 S 1 DRiG, § 80 Abs 2 DRiG, § 124a Abs 3 S 1 VwGO
Dienstgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichsvertrags über die Modalitäten der Entlassung eines Richters auf Probe - Wolters Kluwer
Entlassung eines Richters auf Probe wegen mangelnder Eignung aus dem richterlichen Dienst i.R.d. Abschlusses eines Vergleichs
- rewis.io
Dienstgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichsvertrags über die Modalitäten der Entlassung eines Richters auf Probe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entlassung eines Richters auf Probe wegen mangelnder Eignung aus dem richterlichen Dienst i.R.d. Abschlusses eines Vergleichs
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 15.07.2010 - 32 DG 8/08
- DG Cottbus, 15.07.2010 - 32 DG 8/08
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 28.09.2010 - 32 DG 8/08
- Brandenburgischer Dienstgerichtshof für Richter, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12
- DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12
- BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13
Papierfundstellen
- NVwZ 2014, 1466
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11
Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung; …
Auszug aus BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13
Ebenso wie ein Vertragspartner den Vergleichsvertrag trotz Rechtsmittelverzichts anfechten oder dessen Anpassung wegen einer Änderung oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begehren kann (vgl. BVerwGE 143, 335), hindert ein im Vergleich enthaltener Rechtsmittelverzicht nicht, die Nichtigkeit des Vergleichs insgesamt oder einzelner Bestimmungen darin geltend zu machen und eine entsprechende Nichtigkeitsfeststellungsklage (§ 83 Satz 1 BbgRiG aF i.V.m. § 43 Abs. 1 VwGO) zu erheben.Sie kann jedoch auch den Verwaltungsakt zugleich mit ihrer Vertragserklärung verlautbaren (BVerwGE 143, 335 Rn. 43).
Der Vertrag bietet dem Verwaltungsakt jedoch einen zusätzlichen Rechtsgrund, wenn er vom anderen Vertragspartner - wie hier - akzeptiert wird und dieser überdies auf Rechtsmittel verzichtet (BVerwGE 143, 335 Rn. 43).
- VGH Hessen, 05.02.2013 - 5 B 2085/12
Vorausleistungsbescheid
Auszug aus BGH, 25.04.2014 - RiZ(R) 2/13
Der Rechtsmittelverzicht kann bei verständiger Würdigung jedoch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Antragsteller nicht berechtigt sein solle, die Nichtigkeit des unter Nummer 1. enthaltenen Verwaltungsakts geltend zu machen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 5 B 2085/12, juris Rn. 6).