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   BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16   

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https://dejure.org/2017,18348
BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16 (https://dejure.org/2017,18348)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 3 StR 453/16 (https://dejure.org/2017,18348)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16 (https://dejure.org/2017,18348)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 2 StrEG; § 5 StrEG
    Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft trotz grob fahrlässigen Verhaltens (Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs durch rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden oder der Gerichte; grob fahrlässige Verursachung durch Tatbegehung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 S 1 StrEG
    Strafverfolgungsentschädigung für Untersuchungshaft: Ausschluss bei Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und der Strafverfolgungsmaßnahme; Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs infolge rechtsfehlerhafter Sachbehandlung seitens der Justiz

  • IWW

    § 8 StrEG, § 2 Abs. 1 StrEG, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 77 Abs. 2 StGB, § 247 StGB, § 5 Abs. 2 StrEG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Entschädigung wegen der erlittenen Untersuchungshaft; Strafantragserfordernis bei Erlass eines Haftbefehls wegen Wohnungseinbruchdiebstahls

  • rewis.io

    Strafverfolgungsentschädigung für Untersuchungshaft: Ausschluss bei Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und der Strafverfolgungsmaßnahme; Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs infolge rechtsfehlerhafter Sachbehandlung seitens der Justiz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung einer Entschädigung wegen der erlittenen Untersuchungshaft; Strafantragserfordernis bei Erlass eines Haftbefehls wegen Wohnungseinbruchdiebstahls

  • rechtsportal.de

    Zahlung einer Entschädigung wegen der erlittenen Untersuchungshaft; Strafantragserfordernis bei Erlass eines Haftbefehls wegen Wohnungseinbruchdiebstahls

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfolgungsentschädigung für Untersuchungshaft: Ausschluss bei Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und der Strafverfolgungsmaßnahme; Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs infolge rechtsfehlerhafter Sachbehandlung seitens der Justiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Strafantrag: Jetzt gibt es noch Entschädigung für erlittene U-Haft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlende Strafantrag - und die Entschädigung für die vollzogene Untersuchungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 264
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98

    Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16
    Zum einen beging sie nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen als Mittäterin rechtswidrig und schuldhaft den dem Haftbefehl vom 10. März 2016 zugrundeliegenden Wohnungseinbruchdiebstahl (vgl. - zu grober Fahrlässigkeit durch Begehung des verfahrensgegenständlichen Delikts - BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass der erforderliche Ursachenzusammenhang durch eine rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte unterbrochen sein kann (s. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, aaO).

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16
    Zum einen beging sie nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen als Mittäterin rechtswidrig und schuldhaft den dem Haftbefehl vom 10. März 2016 zugrundeliegenden Wohnungseinbruchdiebstahl (vgl. - zu grober Fahrlässigkeit durch Begehung des verfahrensgegenständlichen Delikts - BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6).

    b) Auch ist die Entschädigung auf Grund der vorbenannten Erwägungen nicht nach der - gegenüber § 5 Abs. 2 StrEG nachrangigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, aaO S. 170 ff.) - Ermessensvorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG zu versagen, die inhaltlich der Kostenregelung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO nachgebildet ist (s. hierzu Beschluss vom 21. Dezember 2016 unter III. 1.).

  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 765/94

    Untersuchungshaft - Entschädigung - Alibi

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass der erforderliche Ursachenzusammenhang durch eine rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte unterbrochen sein kann (s. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, aaO).
  • KG, 20.06.2011 - 4 Ws 48/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16
    Eine derartige Unterbrechung tritt jedenfalls dann ein, wenn der Rechtsfehler zum Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Maßnahme bei sorgfältiger Prüfung ohne weiteres erkennbar war (zu diesem Prüfungsmaßstab s. KG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 4 Ws 48/11, NStZ-RR 2012, 30, 31; BeckOK StPO/Cornelius, § 5 StrEG Rn. 10 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO Rn. 7).
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21

    Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch);

    Diese - bei sorgfältiger Prüfung zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres erkennbare - rechtsfehlerhafte Sachbehandlung hat zur Folge, dass für diesen einen Tag Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 264).
  • LG Mannheim, 03.02.2020 - 1 Ks 300 Js 35510/17

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme bei wertender Betrachtung nicht mehr dem Verhalten des Betroffenen zuzurechnen ist, sondern sich als Ausfluss der unrichtigen Sachbehandlung der Strafverfolgungsbehörden darstellt (vgl. BGH, NStZ-RR 2017, 264; KG, NStZ-RR 2012, 30 ).

    Das Risiko einer gewöhnlichen rechtlichen Fehlbehandlung trägt der Betroffene, dessen Verhalten die Strafverfolgungsmaßnahme zumindest grob fahrlässig verursacht hat (vgl. KG, NStZ-RR 2012, 30 ; BGH, NStZ-RR 2017, 264 m.w.N.).

  • KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18

    Entschädigungsausschluss nach StrEG wegen eigenem schuldhaften, tatauslösenden

    Erforderlich ist vielmehr, dass er die Maßnahme durch die Tat oder sein früheres oder nachfolgendes (Prozess-)Verhalten, das sicher festgestellt werden muss, ganz oder überwiegend verursacht hat (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16 -, juris Rdnr. 4, und 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 4; OLG Bamberg, a. a. O., juris Rdnr. 7; KG, Beschlüsse vom 28. August 2018, a. a. O., 11. Januar 2012, a. a. O., und 2. April 1998, a. a. O., juris Rdnr. 5; Kunz, a. a. O., § 5 StrEG Rdnrn. 33 f., 37; Meyer, a. a. O., § 5 Rdnrn. 34, 38; jeweils m. w. Nachw.).

    Ebenso wenig liegen grobe Bearbeitungsfehler oder gravierende Versäumnisse der Ermittlungsbehörden oder Gerichte vor, die die Ursächlichkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers für den Vollzug der Untersuchungshaft oder ihre Fortdauer haben unterbrechen oder ausschließen können (BGH, Beschluss vom 25. April 2017, a. a. O., juris Rdnr. 5; KG, Beschlüsse vom 28. August 2018, a. a. O., 12. Februar 2018, a. a. O., 11. Januar 2012, a. a. O., juris Rdnr. 16, 20.

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
    Die angefochtenen Entscheidungen beziehen sich vielmehr auf die nach der herrschenden fachrechtlichen Auffassung gegebene Möglichkeit, für die grob fahrlässige Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme an die Begehung des verfahrensgegenständlichen Delikts oder an einzelne Tatbeiträge anzuknüpfen (zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16 - juris Rn. 3; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98 - juris Rn. 2; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Anh 5 StrEG § 5 Rn. 7, 9; Meyer, StrEG, 8. Aufl., § 5 Rn. 34).
  • LG Magdeburg, 12.12.2022 - 21 Ks 3/22
    Eine derartige Unterbrechung tritt jedenfalls dann ein, wenn der Rechtsfehler zum Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Maßnahme bei sorgfältiger Prüfung ohne weiteres erkennbar war (BGH NStZ-RR 2017, 264 m.w.N. ).
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