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   BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17   

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BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17 (https://dejure.org/2017,17082)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 5 StR 78/17 (https://dejure.org/2017,17082)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17 (https://dejure.org/2017,17082)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Symptomtat; verminderte Schuldfähigkeit; tatsächlich fehlende Unrechtseinsicht erforderlich; negative Gefährlichkeitsprognose; Gesamtwürdigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 S 1 StGB vom 08.07.2016
    Unterbringung eines Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus: Volle Schuldfähigkeit trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach neuem Recht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 21 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tragfähige Gefährlichkeitsprognose für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Strafrechtliche Bedeutung einer verminderten Einsichtsfähigkeit bei Begehung der Tat

  • rewis.io

    Unterbringung eines Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus: Volle Schuldfähigkeit trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach neuem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 21; StGB § 63
    Tragfähige Gefährlichkeitsprognose für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Strafrechtliche Bedeutung einer verminderten Einsichtsfähigkeit bei Begehung der Tat

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung eines Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus: Volle Schuldfähigkeit trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28, und vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247 mwN).

    Der Umstand, dass allein die Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, aaO, und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlich-rechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Der Umstand, dass allein die Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, aaO, und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlich-rechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.
  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 602/13

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung einer dauerhaften

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Für eine negative Gefährlichkeitsprognose muss die Gesamtwürdigung von der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten ergeben, dass aufgrund seines Zustands mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, wie sie die zum 1. August 2016 in Kraft getretene Neufassung des § 63 Satz 1 StGB nunmehr konkretisiert, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 f., und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Der Umstand, dass allein die Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, aaO, und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlich-rechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Für eine negative Gefährlichkeitsprognose muss die Gesamtwürdigung von der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten ergeben, dass aufgrund seines Zustands mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, wie sie die zum 1. August 2016 in Kraft getretene Neufassung des § 63 Satz 1 StGB nunmehr konkretisiert, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 f., und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28, und vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247 mwN).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Für eine negative Gefährlichkeitsprognose muss die Gesamtwürdigung von der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten ergeben, dass aufgrund seines Zustands mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, wie sie die zum 1. August 2016 in Kraft getretene Neufassung des § 63 Satz 1 StGB nunmehr konkretisiert, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 f., und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17
    Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28, und vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247 mwN).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247, und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlichrechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 449/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247, und vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17 mwN).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt zudem nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB nF begehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17, Rn. 11; vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17, NStZ-RR 2017, 239), wobei die erforderliche Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 169 f.; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 495/18

    Zum Erfordernis erheblicher Straftaten bei der Anordnung der Unterbringung in

    Vorsätzliche Körperverletzungen gegen dem Täter völlig unbekannte Personen stören in der Regel den Rechtsfrieden erheblich (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2011 - 1 StR 341/11; siehe auch Beschluss vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    Dabei ist die erforderliche Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 3; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17 Rn. 6; Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17 Rn. 11; Beschluss vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17, NStZ-RR 2017, 239; jew. mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 17/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: umfassende

    Der Umstand, dass allein die Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des aus rechtlichen Gründen erfolgten Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247; vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1 und vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlich-rechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.
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