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   BGH, 25.04.2017 - XI ZR 314/16   

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https://dejure.org/2017,18355
BGH, 25.04.2017 - XI ZR 314/16 (https://dejure.org/2017,18355)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - XI ZR 314/16 (https://dejure.org/2017,18355)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - XI ZR 314/16 (https://dejure.org/2017,18355)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 355 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 BGB, § 495 Abs 1 BGB
    Verbraucherdarlehensvertrag: Ausübung des Widerrufsrechts bei vorzeitig einvernehmlich beendeten Verträgen

  • IWW

    § 495 Abs. 1 BGB, § ... 355 Abs. 1, 2 BGB, Art. 229 § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 22 Abs. 2, §§ 32, 38 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 14 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoV, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 242 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 492 Abs. 1a Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Unklare Belehrung des Darlehensnehmers über die Länge der Widerrufsfrist; Berufung des Darlehensgebers auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters für die Widerrufsbelehrung

  • rewis.io

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ausübung des Widerrufsrechts bei vorzeitig einvernehmlich beendeten Verträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Unklare Belehrung des Darlehensnehmers über die Länge der Widerrufsfrist; Berufung des Darlehensgebers auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters für die Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Unklare Belehrung des Darlehensnehmers über die Länge der Widerrufsfrist; Berufung des Darlehensgebers auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters für die Widerrufsbelehrung

  • datenbank.nwb.de

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ausübung des Widerrufsrechts bei vorzeitig einvernehmlich beendeten Verträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - XI ZR 314/16
    a) Die den Klägern erteilte Widerrufsbelehrung informierte, was das Berufungsgericht noch gesehen hat, mittels des Einschubs "frühestens" unzureichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 18 f., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Das Berufungsgericht wird sich nach Maßgabe der nach Erlass des Berufungsurteils präzisierten Grundsätze mit dem Einwand auseinanderzusetzen haben, der Ausübung des Widerrufsrechts habe § 242 BGB entgegen gestanden (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30).

    Sollte es dahin gelangen, der Widerruf der Kläger habe dazu geführt, dass sich der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt habe, wird es, soweit es auf die Vermutung zurückgreift, die Beklagte habe mit den Zins- und Tilgungsleistungen Nutzungen in einer bestimmten Höhe erwirtschaftet, Feststellungen dazu zu treffen haben, ob zwischen den Parteien ein Immobiliardarlehensvertrag im Sinne des § 492 Abs. 1a Satz 2 BGB in der vom 1. August 2002 bis zum 18. August 2008 geltenden Fassung zustande gekommen ist (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 58).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - XI ZR 314/16
    Wie der Senat für eine Widerrufsbelehrung ähnlichen Inhalts nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, hat die Beklagte das Muster, was der Senat durch einen Vergleich selbst feststellen kann (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 26 f., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ), unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte" einer inhaltlichen Bearbeitung unterzogen, die über das nach § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung für den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion Unschädliche hinausgeht.

    c) Die Beendigung des Darlehensvertrags stand dem Widerruf nicht entgegen (Senatsurteil vom 11. November 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 28).

    Das Berufungsgericht wird sich nach Maßgabe der nach Erlass des Berufungsurteils präzisierten Grundsätze mit dem Einwand auseinanderzusetzen haben, der Ausübung des Widerrufsrechts habe § 242 BGB entgegen gestanden (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - XI ZR 314/16
    Bei Mandatierung des von den Klägern beauftragten Rechtsanwalts befand sich die Beklagte nicht in Verzug, weil die Kläger der Beklagten nicht ihrerseits die von ihnen geschuldete Leistung in einer den Annahmeverzug der Beklagten begründenden Weise angeboten hatten (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, n.n.v. Rn. 27).

    Die Kläger können Freistellung auch nicht mit der Begründung verlangen, die Beklagte schulde ihnen Schadensersatz, weil sie ihre Verpflichtung zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verletzt habe (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 aaO Rn. 34 f.).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - XI ZR 314/16
    Das Berufungsgericht wird sich nach Maßgabe der nach Erlass des Berufungsurteils präzisierten Grundsätze mit dem Einwand auseinanderzusetzen haben, der Ausübung des Widerrufsrechts habe § 242 BGB entgegen gestanden (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 31 U 285/15

    Zug-um-Zug; hinreichende Bestimmtheit; Aufrechnungserklärung

    Vor der Entstehung von Ansprüchen nach § 357 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. §§ 346 ff.  BGB soll die Widerrufsbelehrung nicht schützen (BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 314/16, Rn. 15; Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, Rn. 34 f.).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 674/16

    Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf

    Das Berufungsurteil stellt sich nur insoweit aus anderen Gründen als richtig dar, als das Berufungsgericht im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 31, 34 f., vom 25. April 2017 - XI ZR 314/16, BKR 2017, 373 Rn. 15 und vom 23. Januar 2018 - XI ZR 397/16, juris Rn. 13) einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich verauslagter Anwaltskosten versagt hat (§ 561 ZPO).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen durch

    Die Rechtsfrage der Erstattungsfähigkeit vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten bei wirksamem Widerruf von vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträgen war zum Zeitpunkt der Verkündung des angegriffenen Urteils am 19. Januar 2017 höchstrichterlich noch nicht entschieden; der Bundesgerichtshof entschied diese Rechtsfrage nämlich erstmals mit Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 (XI ZR 467/15, juris, Rn. 23 ff. und 34 ff.), und zwar - wie auch in späteren Entscheidungen (vgl. BGH, Urteile vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16 -, juris, Rn. 29 f., vom 25. April 2017 - XI ZR 212/16 -, juris, Rn. 14 f., vom 25. April 2017 - XI ZR 314/16 -, juris, Rn. 14 f., vom 9. Mai 2017 - XI ZR 314/15 -, juris, Rn. 14 f., vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 -, juris, Rn. 29, vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 449/16 -, juris, Rn. 30 f., vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 450/16 -, juris, Rn. 24 f., vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 549/16 -, juris, Rn. 19, vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 555/16 -, juris, Rn. 23, vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, juris, Rn. 19 und vom 21. November 2017 - XI ZR 106/16 -, juris, Rn. 16) - jeweils zugunsten des Kreditinstituts.
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2018 - 7 U 182/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

    Weiterhin stellt auch die Verwendung beider Definitionssätze zum Vorliegen eines verbundenen Geschäfts anstatt wie in der Musterbelehrung in Bearbeitungshinweis 9 vorgesehen nur des Passenden davon unabhängig vom Vorliegen eines finanzierten Geschäftes eine inhaltliche Bearbeitung dar, die die Schutzwirkung entfallen lässt (BGH BKR 2017, 373, 374; WM 2017, 2251, 2252; WM 2017, 2259, 2260).

    Damit scheidet auch der Eintritt des Schuldnerverzugs aus (vgl. zum Ganzen BGH BKR 2017, 373 Rn. 15; NJW 2017, 1823 Rn. 23 ff.).

  • BGH, 11.09.2018 - XI ZR 64/17

    Widerruf der auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Dem Kläger steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich verauslagter Anwaltskosten zu (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 23 ff., 34 f., vom 25. April 2017 - XI ZR 314/16, BKR 2017, 373 Rn. 15, vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16, WM 2018, 45 Rn. 19, vom 23. Januar 2018 - XI ZR 397/16, juris Rn. 13 und vom 24. Juli 2018 - XI ZR 305/16, juris Rn. 18).
  • BGH, 17.09.2019 - XI ZR 677/17

    Widerruf der auf den Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge gerichteten

    Denn bei einem im Zeitpunkt der Widerrufserklärung bereits vollständig zurückgeführten Darlehen schuldet der Darlehensgeber Herausgabe mutmaßlich gezogener Nutzungen auf vor dem Wirksamwerden des Widerrufs erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB nicht nur - wie das Berufungsgericht meint - für die Zeit bis zur Beendigung des Darlehensvertrags, sondern bis zum Zeitpunkt der Erfüllung des Anspruchs aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB auf Rückgewähr der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, insbesondere durch Aufrechnung, die nach § 389 BGB nur auf den Zeitpunkt des Entstehens des Rückgewährschuldverhältnisses - den Zugang der Widerrufserklärung - und nicht weiter zurückwirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 12, 16; Senatsurteile vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, BGHZ 212, 207 Rn. 37 ff., vom 25. April 2017 - XI ZR 314/16, BKR 2017, 373 Rn. 3 f. und 18 sowie vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17, WM 2019, 917 Rn. 3, 17 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2018 - 7 U 254/16
    Weiterhin stellt auch die Verwendung beider Definitionssätze zum Vorliegen eines verbundenen Geschäfts anstatt, wie in der Musterbelehrung in Bearbeitungshinweis 8 vorgesehen, nur des Passenden davon unabhängig vom Vorliegen eines finanzierten Geschäftes eine inhaltliche Bearbeitung dar, die die Schutzwirkung entfallen lässt (BGH, Urt. v. 25.04.2017, XI ZR 314/16; BGH WM 2017, 2251, 2252; WM 2017, 2259, 2260).
  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 551/16

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

    Ein Anspruch auf "Freistellung" von vorgerichtlich verauslagten Anwaltskosten bestand unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 25 ff., 34 f., vom 25. April 2017 - XI ZR 314/16, BKR 2017, 373 Rn. 15 und vom 23. Januar 2018 - XI ZR 397/16, n.n.v.; zu der beantragten Verzinsung vgl. überdies Senatsurteil vom 14. März 2017 - XI ZR 508/15, WM 2017, 808 Rn. 34; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - IX ZR 267/16, WM 2017, 2324 Rn. 28 f.).
  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 7301/22

    Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw - BMW Typ 330d

    Daher lässt sich die bisherige Rechtsprechung (so z.B. BGH, Urteil v. 25.04.2017, Az. XI ZR 314/16, Rz. 13, jedoch begründungslos), dass eine Beendigung des Darlehensvertrags durch komplette Abwicklung einem Widerruf nicht entgegensteht, bei europarechtskonformer Auslegung des § 495 Abs. 1 BGB a.F. nach Ansicht des Senats nicht weiter aufrechterhalten.
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 397/16

    Treuwidrigkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

    Das Berufungsurteil stellt sich nur insoweit aus anderen Gründen als richtig dar, als das Berufungsgericht im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 31, 34 f. und vom 25. April 2017 - XI ZR 314/16, BKR 2017, 373 Rn. 15) einen Anspruch auf Erstattung von Kosten des vor Erklärung des Widerrufs mandatierten Rechtsanwalts versagt hat (§ 561 ZPO).
  • LG Dortmund, 22.09.2017 - 3 O 430/14
  • LG Köln, 21.06.2018 - 15 O 364/17

    Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts i.R.d. Rückabwicklung von fünf

  • LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 O 112/18
  • KG, 10.12.2018 - 8 U 208/16

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen Zulässigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 9 U 34/17

    Darlehensvertrag: unrichtige Belehrung über Beginn der Widerrufsfrist

  • LG Dortmund, 06.06.2018 - 3 O 295/15
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