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   BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68   

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https://dejure.org/1970,8417
BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68 (https://dejure.org/1970,8417)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1970 - VIII ZR 157/68 (https://dejure.org/1970,8417)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1970 - VIII ZR 157/68 (https://dejure.org/1970,8417)
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  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Stillschweigende Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    b) Diesen Schlußbriefen hätte die Antragsgegnerin widersprechen müssen, wenn sie deren Inhalt nicht gegen sich gelten lassen wollte ( BGHZ 1, 353; 7, 187; 11, 1; 18, 212; BGH NJW 1965, 965; LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB).

    c) Das Schweigen der Antragsgegnerin auf die ihr von der Antragstellerin übersandten Schlußbriefe würde nach gefestigter Rechtsprechung nur dann nicht als Zustimmung gelten, wenn die Antragstellerin von vornherein nicht mit der Billigung des Mitgeteilten rechnen konnte, weil sich der Inhalt der Schlußbriefe zu weit von dem Verhandlungsergebnis entfernt ( BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 45 ) .

  • BGH, 27.10.1953 - I ZR 111/53

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    b) Diesen Schlußbriefen hätte die Antragsgegnerin widersprechen müssen, wenn sie deren Inhalt nicht gegen sich gelten lassen wollte ( BGHZ 1, 353; 7, 187; 11, 1; 18, 212; BGH NJW 1965, 965; LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB).

    c) Das Schweigen der Antragsgegnerin auf die ihr von der Antragstellerin übersandten Schlußbriefe würde nach gefestigter Rechtsprechung nur dann nicht als Zustimmung gelten, wenn die Antragstellerin von vornherein nicht mit der Billigung des Mitgeteilten rechnen konnte, weil sich der Inhalt der Schlußbriefe zu weit von dem Verhandlungsergebnis entfernt ( BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 45 ) .

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    b) Diesen Schlußbriefen hätte die Antragsgegnerin widersprechen müssen, wenn sie deren Inhalt nicht gegen sich gelten lassen wollte ( BGHZ 1, 353; 7, 187; 11, 1; 18, 212; BGH NJW 1965, 965; LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB).

    Sie sind vielmehr nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung der Offerte zu werten, auf die sie sich beziehen, verbunden mit einem neuen Antrag ( BGHZ 18, 212 ).

  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    Unter einen kaufmännischen Bestätigungsschreiben ist vielmehr zunächst nur ein von dem einen Vertragspartner an den anderen gerichtetes Schreiben verstanden worden, in dem der Absender seine Auffassung über das Zustandekommen und den Inhalt eines mündlich, fernmündlich oder telegrafisch geschlossenen Vertrages mitteilt (vgl. BGH NJW 1965, 965).

    b) Diesen Schlußbriefen hätte die Antragsgegnerin widersprechen müssen, wenn sie deren Inhalt nicht gegen sich gelten lassen wollte ( BGHZ 1, 353; 7, 187; 11, 1; 18, 212; BGH NJW 1965, 965; LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB).

  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50

    Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    b) Diesen Schlußbriefen hätte die Antragsgegnerin widersprechen müssen, wenn sie deren Inhalt nicht gegen sich gelten lassen wollte ( BGHZ 1, 353; 7, 187; 11, 1; 18, 212; BGH NJW 1965, 965; LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB).
  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    c) Das Schweigen der Antragsgegnerin auf die ihr von der Antragstellerin übersandten Schlußbriefe würde nach gefestigter Rechtsprechung nur dann nicht als Zustimmung gelten, wenn die Antragstellerin von vornherein nicht mit der Billigung des Mitgeteilten rechnen konnte, weil sich der Inhalt der Schlußbriefe zu weit von dem Verhandlungsergebnis entfernt ( BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 45 ) .
  • BGH, 28.11.1963 - VII ZR 112/62

    Statut für Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    Seine Würdigung des Prozeßverhaltens beider Parteien, aus dem das Berufungsgericht schließt, daß sie jedenfalls den Schiedsvertrag nach deutschem Recht behandelt wissen wollen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ( BGHZ 40, 320, 324 ).
  • BGH, 21.03.1966 - VIII ZR 44/64

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel in einem Bestätigungsschreiben -

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    Damit hat sie dieses Einverständnis also gerade nicht von der Erteilung der Gegenbestätigung abhängig gemacht (vgl. BGH NJW 1966, 1070, 1071 [BGH 23.01.1966 - VIII ZR 44/64]).
  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65

    Gerichtsstandvereinbarung

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    Insbesondere kann gerade für die Wertung schlüssigen Verhaltens einer Partei, wie es letztlich auch hier in Rede steht, das Recht des Wohnsitzes den betreffenden Vertragspartners von Bedeutung sein (BGH WH 1968, 689, 690, insoweit in BGHZ 49, 384 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 83/66

    Vereinsschiedsgericht

    Auszug aus BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
    Dabei ist es keineswegs ausgeschlossen, daß im Einzelfall das Zustandekommen eines Vertrages einer anderen Rechtsordnung untersteht als der schließlich geschlossene Vertrag ( BGH WM 1969, 216, 217, insoweit in BGHZ 51, 255 nicht abgedruckt).
  • BGH, 23.06.1955 - II ZR 248/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59

    Fernsprechbuch

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