Rechtsprechung
BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05, 2 AR 76/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO; § 88 JGG; § 58 JGG
Zuständigkeitsbestimmung (Vollstreckungsleitung; Bewährungsüberwachung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit bei der Bewährungsüberwachung und Vollstreckung einer Jugendstrafe; Zulässigkeit einer Übertragung von Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts an das Amtsgericht des Aufenthaltsortes des Verurteilten bei nur kurzfristigem Aufenthalt
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 88 Abs. 6 Satz 2; ; JGG § 2; ; JGG § 58 Abs. 1 Satz 1; ; JGG § 58 Abs. 3; ; JGG § 88 Abs. 6 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 58 Abs. 1, Abs. 3 § 88 Abs. 6
Unzweckmäßigkeit einer Zuständigkeitsübertragung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Dürkheim - 1 AR 5/05
- AG Neuburg/Donau - VRJs II 220/04
- BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05, 2 AR 76/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75
Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05
Als für die Bewährungsüberwachung gemäß § 88 Abs. 6 Satz 2 StPO (richtig: JGG) originär zuständiger Richter obliegt es ihm, die Bewährungsaufsicht so zweckmäßig und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.1975 - 2 ARs 289/75, NJW 1976, 154). - BGH, 05.05.1993 - 2 ARs 131/93
Unzweckmäßigkeit eines Antrags auf Übertragung der nachträglichen Entscheidungen …
Auszug aus BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05
In diesem Fall ist es untunlich, dass sich der Jugendrichter des Amtsgerichts, in dessen Bereich sich der Verurteilte kurzzeitig aufhält, in den Vorgang einarbeitet, obwohl eine baldige Übertragung der Bewährungsüberwachung an ein anderes Gericht zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 05.05.1993 - 2 ARs 131/93, NStZ 1994, 27 Nr. 33).
- BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20
Entscheidung des Zuständigkeitsstreits durch das gemeinsame obere Gericht
Unzweckmäßig ist die Übertragung der nachträglichen Entscheidungen im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 JGG jedoch, wenn bereits zum Zeitpunkt der Übertragung absehbar ist, dass der Aufenthalt des Verurteilten im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts, an das die Bewährungsüberwachung übertragen werden soll, nur vorübergehend und von kurzer Dauer sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 1995 (- 2 ARs 394/95), bei Kusch, NStZ 1996, 323, 327; und vom 25. Mai 2005 - 2 ARs 121/05, BeckRS 2005, 07006). - BGH, 25.05.2005 - 2 AR 76/05 2 ARs 121/05 2 AR 76/05.