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   BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07   

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https://dejure.org/2007,5727
BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07 (https://dejure.org/2007,5727)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2007 - 1 StR 126/07 (https://dejure.org/2007,5727)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 1 StR 126/07 (https://dejure.org/2007,5727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB; § 21 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (Revisibilität: Lückenhaftigkeit; bedingter Tötungsvorsatz: besonders gefährliche Gewalthandlungen); erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (Erheblichkeit als Rechtsbegriff)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Unterstellung unkonkretisierter Tatvarianten zugunsten eines Angeklagten durch den Tatrichter; Zulässigkeit der Annahme eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund äußerst gefährlicher Gewalthandlungen; Eigenverantwortliche Beurteilung des ...

  • Judicialis

    StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei äußert gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 639
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Die Ausführungen lassen besorgen, dass dem Tatrichter nicht bewusst war, dass es sich bei der Frage, ob eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit "erheblich" im Sinne von § 21 StGB ist, um eine Rechtsfrage handelt, die der Tatrichter - ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen - in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (st. Rspr., BGHSt 43, 66, 77 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Dies würde für die Annahme von bedingtem Vorsatz genügen (BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urt. vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06) und war deshalb erörterungsbedürftig.
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Wenn die Kammer für den ersten Teilakt eine gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung bejaht, so geht sie davon aus, dass die Tat in der Vorstellung des Angeklagten auf eine Lebensgefährdung "angelegt" war (BGHSt 36, 262, 265).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Äußerst gefährliche Gewalthandlungen legen trotz der hohen Hemmschwelle hinsichtlich der Tötung eines Menschen die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz nahe (st. Rspr., BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 3, 33, 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Äußerst gefährliche Gewalthandlungen legen trotz der hohen Hemmschwelle hinsichtlich der Tötung eines Menschen die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz nahe (st. Rspr., BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 3, 33, 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Äußerst gefährliche Gewalthandlungen legen trotz der hohen Hemmschwelle hinsichtlich der Tötung eines Menschen die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz nahe (st. Rspr., BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 3, 33, 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen;

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Dies würde für die Annahme von bedingtem Vorsatz genügen (BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urt. vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06) und war deshalb erörterungsbedürftig.
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Zur Verneinung des voluntativen Vorsatzelements bedarf es vielmehr in jedem Einzelfall tragfähiger Anhaltspunkte dafür, dass der Täter ernsthaft darauf vertraut haben könnte, der Geschädigte werde nicht zu Tode kommen (BGH, Urteile vom 24. März 2005 - 3 StR 402/04, vom 9. August 2005 - 5 StR 352/04, NStZ 2006, 98, 99, vom 25. Mai 2007 - 1 StR 126/07, NStZ 2007, 639, 640, und vom 16. Oktober 2008 aaO; Trück aaO S. 239 f.).
  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Täter - wie hier der Angeklagte G. - seinen Gegner zu Boden gestreckt hat und anschließend auf das infolgedessen wehrlose Opfer mehrfach im Bereich des Kopfes und der Bauchgegend eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2007 - 1 StR 126/07, NStZ 2007, 639, 640).
  • BGH, 13.01.2015 - 5 StR 435/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (voluntatives

    Der Tatsache, dass die Angeklagten nicht freiwillig mit der Misshandlung des Nebenklägers aufhörten, kann ein hoher Indizwert für ihre innere Einstellung gegenüber einer möglichen Tötung des Nebenklägers zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2007 - 1 StR 126/07, NStZ 2007, 639, 640).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 221/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Ein Sachverständigengutachten ist einerseits ein geeignetes Beweismittel, um von einer später gemessene BAK auf diejenige im Unfallzeitpunkt zurückzurechnen (Möglichkeit der Rückrechnung vorausgesetzt in: BGH vom 25.5.2007 - 1 StR 126/07 - NStZ 2007, 639; zu den Methoden der Rückrechnung BGH vom 15.6.1988 - IVa ZR 8/87 - VersR 1988, 950 ; BGHSt 25, 246, 250 f ).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Die erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit ist eine Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH NStZ-RR 2010, 73, 74; 2011, 4; 2021, 69, 70), die das Tatgericht ohne Bindung an Wertungen durch Sachverständige zu beantworten hat (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 92, 93; 2007, 639, 640; NStZ-RR 2015, 137, 138; BeckRS 2019, 36626) und für die der Zweifelssatz nicht gilt (BGH NStZ-RR 2007, 43, 45; NStZ 2011, 106, 107).
  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden

    Demnach geht die Kammer davon aus, dass der Angeklagte trotz seines Erregungszustandes die mögliche Lebensgefährlichkeit seiner Handlungen erkannt hat (vgl. BGH NStZ 2007, 639).
  • LG Offenburg, 07.01.2014 - 4 Ns 204 Js 11007/12

    Vorlage an ein Gericht höherer Ordnung im Berufungsverfahren; Tötungsvorsatz bei

    Bei einem von oben geführten Fußtritt auf den Kopf eines auf dem Boden liegenden Opfers bejahte der BGH eine besonders gefährliche Gewalthandlung (BGH, Urt. v. 01.12.2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, Rn. 6, 10), ebenso im Falle nachgewiesener massiver Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers (BGH, Urt. v. 25.05.2007 - 1 StR 126/07, NStZ 2007, 639; Urt. v. 16.01.2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, Rn. 7 f.) sowie bei massiven Faustschlägen gegen den Kopf in kurzen zeitlichen Abständen über eine Viertelstunde hinweg (BGH , Beschl. v. 15.01.2003 - 1 StR 496/02).
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