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   BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11, 2 AR 119/11   

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https://dejure.org/2011,5725
BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11, 2 AR 119/11 (https://dejure.org/2011,5725)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 2 ARs 164/11, 2 AR 119/11 (https://dejure.org/2011,5725)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, 2 AR 119/11 (https://dejure.org/2011,5725)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 462a Abs 1 S 1 StPO, § 67h StGB
    Strafvollstreckungsverfahren: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei Verlängerung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Die für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB zuständige Strafvollstreckungskammer bleibt bis zur Beendigung der Maßnahme mit der Sache befasst; Befasstheit der für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB zuständigen Strafvollstreckungskammer ...

  • rewis.io

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei Verlängerung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei Verlängerung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB zuständige Strafvollstreckungskammer bleibt bis zur Beendigung der Maßnahme mit der Sache befasst; Befasstheit der für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB zuständigen Strafvollstreckungskammer ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei Verlängerung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - StVK 892/06
  • LG Konstanz - 10 StVK 71/11
  • BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11, 2 AR 119/11

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 252
  • NJW 2011, 2677
  • NStZ 2011, 714
  • NStZ-RR 2011, 357
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11
    Das Befasstsein endet erst, wenn in der Sache abschließend entschieden worden ist (BGHSt 26, 165, 166; 187, 189; NStZ 1981, 404; NStZ 1984, 380, 381).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84

    Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11
    Das Befasstsein endet erst, wenn in der Sache abschließend entschieden worden ist (BGHSt 26, 165, 166; 187, 189; NStZ 1981, 404; NStZ 1984, 380, 381).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166; vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278, 279, und vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253; KK-StPO/Appl, aaO, § 462a Rn. 13 mwN).
  • BGH, 01.08.2023 - 2 ARs 267/23

    Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts in einer Strafvollstreckungssache;

    Nach alledem bleibt das mit der Aussetzungsentscheidung befasste Landgericht Stuttgart - Strafvollstreckungskammer - zuständig, bis über die Sache abschließend entschieden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11, BGHSt 56, 252, 253 mwN; KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 462a Rn. 16 mwN).
  • BGH, 04.09.2012 - 2 ARs 327/12

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die weitere

    War eine - wie hier - örtlich und sachlich zuständige Strafvollstreckungskammer vor Verlegung eines Untergebrachten mit einer Sache bereits befasst i.S.d. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, bleibt sie zuständig, bis sie die konkrete Sachfrage abschließend entschieden hat (BGHSt 56, 252; Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12; Appl in KK-StPO 6. Aufl. § 462a Rn. 16 und 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 2 Ws 155/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Krisenintervention

    Soweit die 2. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg die Annahme ihrer Zuständigkeit auf eine Kommentarstelle (vgl. Kinzig: in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 67h Rdn. 15) gestützt hat, wonach das die Krisenintervention anordnende Gericht während der Dauer der Krisenintervention zuständig bleibt, betrifft diese Aussage die Abgrenzung der Zuständigkeit verschiedener Strafvollstreckungskammern untereinander im Rahmen des nach § 462a Abs. 1 StPO maßgeblichen Befasstseins (vgl. hierzu: BGHSt 56, 252 = NJW 2011, 2677).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

    Zu der in der Zeit vom 07.05.2008 (= Rechtskraft des Urteils vom 24.04.2008) bis zum 15.09.2011 (= Entlassung des Untergebrachten auf Bewährung) vollzogenen Unterbringung ist jedoch die seit dem 27.12.2013 vollzogene Unterbringung hinzuzuaddieren, und zwar einschließlich der Zeit der Krisenintervention, bei der es sich um die Vollstreckung der Maßregel im Sinne von § 463 StPO handelt (BGHSt 56, 252 ff.; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 67h Rn. 10).
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