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   BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16   

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BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16 (https://dejure.org/2016,13959)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2016 - 5 StR 85/16 (https://dejure.org/2016,13959)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 5 StR 85/16 (https://dejure.org/2016,13959)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 64 StGB; § 323a StGB; § 261 StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (fehlende umfassende Würdigung des Nachtatverhaltens); rechtsfehlerhafte Unterbringungsanordnung; Rauschtat beim Vollrausch als objektive Bedingung der Strafbarkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 212 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 20 StGB, § 323a StGB, § 67d Abs. 1 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung der Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit des Angeklagten; Feststellung der Blutalkoholkonzentration durch Rückrechnung; Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwerts von 0,2 ‰ bei der Prüfung der Schuldfähigkeit; Annahme einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfung der Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit des Angeklagten; Feststellung der Blutalkoholkonzentration durch Rückrechnung; Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwerts von 0,2 ‰ bei der Prüfung der Schuldfähigkeit; Annahme einer ...

  • rechtsportal.de

    Nachprüfung der Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit des Angeklagten; Feststellung der Blutalkoholkonzentration durch Rückrechnung; Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwerts von 0,2 ‰ bei der Prüfung der Schuldfähigkeit; Annahme einer ...

  • rechtsportal.de

    Nachprüfung der Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit des Angeklagten; Feststellung der Blutalkoholkonzentration durch Rückrechnung; Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwerts von 0,2 ‰ bei der Prüfung der Schuldfähigkeit; Annahme einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Alkoholisierung ist im Urteil richtig zu prüfen!

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16
    Zum anderen sind auch die vom Landgericht vorgenommenen Rückrechnungen der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten (UA S. 7) nicht nachvollziehbar; sie entsprechen ersichtlich nicht den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen, wonach bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ein maximaler stündlicher Abbauwert von 0, 2 ? zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 ? zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 314; Beschluss vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16
    Zum anderen sind auch die vom Landgericht vorgenommenen Rückrechnungen der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten (UA S. 7) nicht nachvollziehbar; sie entsprechen ersichtlich nicht den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen, wonach bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ein maximaler stündlicher Abbauwert von 0, 2 ? zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 ? zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 314; Beschluss vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16
    Sollte das neue Tatgericht wiederum zum Ausschluss der Schuldfähigkeit des Angeklagten gelangen, so wird es bei der Prüfung des § 323a StGB von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen haben, wonach die Begehung der Rauschtat objektive Bedingung der Strafbarkeit ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334, und vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 127; vgl. auch OLG Hamm, Blutalkohol 51, 118 f.).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16
    Sollte das neue Tatgericht wiederum zum Ausschluss der Schuldfähigkeit des Angeklagten gelangen, so wird es bei der Prüfung des § 323a StGB von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen haben, wonach die Begehung der Rauschtat objektive Bedingung der Strafbarkeit ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334, und vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 127; vgl. auch OLG Hamm, Blutalkohol 51, 118 f.).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16
    Sollte das neue Tatgericht wiederum zum Ausschluss der Schuldfähigkeit des Angeklagten gelangen, so wird es bei der Prüfung des § 323a StGB von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen haben, wonach die Begehung der Rauschtat objektive Bedingung der Strafbarkeit ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334, und vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 127; vgl. auch OLG Hamm, Blutalkohol 51, 118 f.).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 StR 677/19

    Begründetheit einer Revision

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts ist zu bemerken: Im Blick auf die Funktion des § 323a StGB als Auffangtatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 50 ff.; Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290) begegnet die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Blutalkoholkonzentration bei Begehung der Rauschtat durch Rückrechnung mit 0, 2 Promille pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille keinen Bedenken (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; vom 25. Mai 2016 - 5 StR 85/16).
  • OLG Dresden, 26.02.2018 - 2 OLG 25 Ss 80/18

    Schuldfähigkeit, Blutalkoholwert, Tatzeitalkoholisierung

    Bei der Prüfung der Schuldfähigkeit der Angeklagten ist ein maximaler stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 Promille zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 StR 85/16 -, juris m.w.N.).
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