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   BGH, 25.06.1953 - 3 StR 1014/51   

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BGH, 25.06.1953 - 3 StR 1014/51 (https://dejure.org/1953,5051)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1953 - 3 StR 1014/51 (https://dejure.org/1953,5051)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1953 - 3 StR 1014/51 (https://dejure.org/1953,5051)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verurteilung eines beamteten Leiters einer Bezirksstelle für Bauwirtschaft durch Selbstabgabe von Bescheinigungen über Bezugsberechtigungen für Baustoffe an Verbraucher entgegen den bestehenden Bestimmungen in seiner dienstlichen Stellung - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 1014/51
    Den Verhörbeamten über die früheren Einräumungen des Angeklagten zu vernehmen, ist nicht, wie das Landgericht irrig annimmt, durch § 252 StPO verwehrt, da die auf § 55 StPO gestützte Weigerung des Zeugen B., auf bestimmte Fragen Auskunft zu geben, nicht unter den Begriff der allgemeinen Verweigerung des Zeugnisses (§ 52 StPO) fällt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (2 StR 50/50 vom 28. November 1950, MDR 51, 180).
  • DOG, 21.12.1949 - I S 30/49
    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 1014/51
    Mit dieser Auswechslung von wirtschaftsrechtlichen Strafrechtsnormen sollte allerdings, wie sich aus dem Gesamtinhalt und dem Zweck des Wirtschaftsstrafgesetzes ergibt, im Vergleich zum früheren Rechtszustand nicht eine Verschlechterung der Stellung des Angeklagten herbeigeführt, also nicht die Anwendung des § 2 a Abs. 2 a.F. StGB im Einzelfall ausgeschlossen werden (vgl. die Entscheidungen des Deutschen Obergerichts vom 21. Dezember 1949 und 4. Oktober 1950 - Entsch DOG S. 127 = NJW 50, 148 und Entsch DOG S. 151 [153]).
  • RG, 20.12.1934 - 3 D 1262/34

    1. Muß auf die dauernde Unfähigkeit des Verurteilten, als Zeuge oder

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 1014/51
    Dieser Auffassung der Revision steht schon der allgemeine Rechtsgrundsatz (RGSt 69, 29; 75, 311) entgegen, wonach stets die zur Zeit der Hauptverhandlung geltenden Verfahrensvorschriften anzuwenden sind.
  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55

    Verhängung eines Zuchtmittels - Jugendgerichtliches Verfahren - Strafgerichtliche

    Daß die Zeugin B. bei dem damaligen Verhör ausweislich der Niederschrift nicht über das Recht nach § 55 StPO belehrt worden war, hätte der Vernehmung des Richters nicht entgegengestanden; denn das Recht zur Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO ist dem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO nicht gleichzusetzen (vgl BGHSt 1, 39; BGH MDR 1951, 180 Nr. 115; BGH 3 StR 1014/51 vom 25. Juni 1953 S 14), auch dann nicht, wenn der Zeuge bei der besonderen Lage des Falles befugt wäre, die ganze Aussage zu verweigern.
  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 355/59

    Rechtsmittel

    Sie macht mit Recht geltend, daß zwischen der fortgesetzten schweren Bestechlichkeit des Angeklagten und der fortgesetzten Untreue nicht Tateinheit, wie das Landgericht annimmt, sondern Tatmehrheit besteht (BGH Urteil vom 19. Februar 1952 - 3 StR 118/52;Urteil vom 25. Juni 1953 - 3 StR 1014/51;Urteil vom 12. März 1954 - 1 StR 761/52).
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 253/54

    Rechtsmittel

    Diese Beziehung allein genügt aber nicht zur Rechtfertigung der Annahme von Tateinheit gemäß § 73 StGB (vgl BGH 3 StR 1014/51 vom 25. Juni 1953, BGHSt 4, 167 [BGH 24.02.1953 - 1 StR 597/52] [169]).
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