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BGH, 25.06.1953 - 3 StR 307/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41
Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist, …
Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 307/52
Ob eine Kundgebung eine Achtungsverletzung in sich schliesst, richtet sich nach den besonderen Umständen, wobei Alter, Geschlecht und Unbescholtenheit des Betroffenen, aber auch der Zusammenhang der Äusserungen von Bedeutung sein können (RGSt 75, 179 [182] mit Nachw).Dass die angegriffene Person die Ehrenkränkung auch als solche empfindet, gehört nicht zum Tatbestand der Beleidigung (BGH NJW 1951, 368; RGSt 75, 179 [183]).
- BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 307/52
Deshalb enthält die Aufforderung an ein unbescholtenes minderjähriges Mädchen, derartige Schriften zu lesen, in aller Regel eine Kundgebung der Missachtung, weil der Täter damit zum Ausdruck bringt, dass er dem Mädchen eine solche anstössige Handlung zutraut (BGHSt 1, 288). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 307/52
Die mangelnde Einsicht des Angeklagten, durfte das Landgericht strafschärfend werten, weil es darin offensichtlich eine verfehlte Einstellung des Täters zu seiner Tat gesehen und hiernach seine persönliche Schuld bemessen hat (BGHSt 1, 105).