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BGH, 25.06.1953 - 3 StR 557/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beihilfe zur versuchten Urkundenfälschung - Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bezüglich einer im Inland verübten Beihilfe zu einer Auslandstat
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 557/52
Daß diese Fassung fortgilt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (NJW 1951, 769 [BGH 12.07.1951 - 4 StR 339/51]). - BGH, 19.04.1951 - 4 StR 90/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 557/52
Das geschützte Rechtsgut, die Sicherheit des Rechtsverkehrs mit Urkunden, wurde nach dem Gesamtplan des Haupttäters dadurch bereits unmittelbar gefährdet (vgl. BGHSt 1, 115; RGSt 77, 2).
- BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit …
Der Fall liegt insofern anders als die vom Bundesgerichtshof in den unveröffentlichten Urteilen vom 25. Juni 1953 - 3 StR 557/52 - und vom 22. Oktober 1953 - 3 StR 356/53 - entschiedenen. - BGH, 22.10.1953 - 3 StR 356/53
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat im Urteil 3 StR 557/52 vom 25. Juni 1953 entschieden, dass schon die Beschaffung von Vordrucken zum Zwecke der Anfertigung falscher Bezugscheine versuchte Urkundenfälschung sei, da schon darin der unmittelbare Beginn der nach der Vorstellung des Täters zur Vollendung nötigen Tätigkeit liege.