Rechtsprechung
BGH, 25.06.1953 - 4 StR 61/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,3592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 4 StR 61/53
Auch die plötzliche Aussageverweigerung konnte das Landgericht bei diesem Sachverhalt als ein Beweisanzeichen dafür verwerten, dass Gottfried S. seinen Mittäter schonen wollte (BGHSt 2, 351). - RG, 29.06.1926 - I 367/26
In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und …
Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 4 StR 61/53
Bei der Bildung seiner eigenen, aus diesen Beweistatsachen geschöpften Überzeugung durfte das Landgericht nach dem Grundsatz freier Beweiswürdigung es verwerten, dass die eingehende Darstellung, die Gottfried S. in der früheren Hauptverhandlung über die Art der Tatausführung gegeben hatte, in einem den Beschwerdeführer belastenden Sinne beurteilt worden sind, nachdem der Zeuge sich ausschwieg (RGSt 60, 297; ferner Nachweisungen bei Löwe-Rosenberg, § 249 Anm 8 c; Schwarz, Anm 1 A b).
- BGH, 26.02.1954 - 5 StR 551/53
Rechtsmittel
§ 252 StPO verbietet zwar die Verwertung von bestimmten Vernehmungsprotokollen eines Zeugen, der später die Aussage verweigert hat, nicht aber die Verwertung seiner Briefe (vgl 4 StR 61/53 vom 25.6.1953 und 1 StR 58/50 vom 13.2.1951).