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   BGH, 25.06.1964 - IV ZB 96/64   

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https://dejure.org/1964,1272
BGH, 25.06.1964 - IV ZB 96/64 (https://dejure.org/1964,1272)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1964 - IV ZB 96/64 (https://dejure.org/1964,1272)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1964 - IV ZB 96/64 (https://dejure.org/1964,1272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2062 (Ls.)
  • MDR 1964, 832
  • VersR 1964, 1079
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - IV ZB 96/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört der Wille des empfangenden Anwalts, das erkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (LM ZPO § 233 Nr. 37; BGHZ 14, 342, 345 [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 30, 335), [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]und die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Anwalts, an den die Zustellung erfolgen sollte (BGHZ 30, 299 und 355).
  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - IV ZB 96/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört der Wille des empfangenden Anwalts, das erkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (LM ZPO § 233 Nr. 37; BGHZ 14, 342, 345 [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 30, 335), [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]und die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Anwalts, an den die Zustellung erfolgen sollte (BGHZ 30, 299 und 355).
  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - IV ZB 96/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört der Wille des empfangenden Anwalts, das erkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (LM ZPO § 233 Nr. 37; BGHZ 14, 342, 345 [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 30, 335), [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]und die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Anwalts, an den die Zustellung erfolgen sollte (BGHZ 30, 299 und 355).
  • BGH, 13.04.1978 - III ZR 125/76

    Anspruch aus einem Darlehensvertrag auf Herausgabe von Wechselurkunden -

    Er konnte daher von der Unterzeichnung der Empfangsquittung nur absehen, wenn die Klägerin ihm inzwischen auch insoweit die Vertretungsbefugnis entzogen hatte oder er aus anderen Gründen berechtigte Zweifel daran hegen konnte, noch zur Entgegennahme der Ladung befugt zu sein, etwa weil die Verbindung zur Klägerin abgerissen war (vgl. dazu BGH Beschluß vom 25. Juni 1964 - IV ZB 96/64 = MDR 1964, 832).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80

    Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche

    Das Empfangsbekenntnis ist die beurkundete Erklärung des Anwalts, daß er das ihm zum Zwecke der Zustellung übermittelte Schriftstück als zugestellt in Empfang genommen habe (BGH VersR 1964, 1079).
  • BGH, 14.07.1995 - XII ZR 145/95

    Räumung und Herausgabe eines Pachtgrundstückes - Vollstreckungsschutzantrag wegen

    Prozeßhandlungen nachzuholen, die er zunächst unterlassen hatte (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1964 - IV ZB 121/64 - MDR 1964, 832, 833).
  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 179/70

    Instanzanwalt - Rechtsmittel - Bestätigung - Kontrolle - Nachforschungspflicht -

    Vie der beschließende Senat in Übereinstimmung mit anderen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs ausgesprochen hat, ist der Instanzanwalt, der den beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, grundsätzlich verpflichtet, den Eingang der Auftragsbestätigung zu überwachen und bei Ausbleiben der Bestätigung rechtzeitig nachzuforschen, ob das Rechtsmittel eingelegt wurde (Beschluß vom 24. Juni 1964 - VIII ZB 15/64 - VersR 1964, 1079; vgl. auch Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 - NJW 1967, 1567, insoweit in BGHZ 47, 320 [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65] nicht abgedruckt; ebenso Schneider in LM ZPO § 232 (Ca) Nr. 29, der mit Recht hervorhebt, daß der Voranwalt für die Fristenkontrolle verantwortlich ist, bis der Rechtsmittelanwalt den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels übernommen hat).
  • BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64

    Wirksamkeit einer Zustellung - Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des

    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört nach gefestigter Rechtsprechung die Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Rechtsanwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 324, 325 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; 30, 299, 301 [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58] ; 335, 336; 35, 236, 239 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61] ; BGH MDR 1964, 832; RGZ 156, 386, 387; 159, 83, 84).
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