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BGH, 25.06.1971 - I ZR 24/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Firmen- und Namensrechts - Latente Verwechselungsgefahr - Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Ausdehnung des Geschäftsbetriebes - Änderung der Kennzeichnung - Abgrenzungspflicht - Ausnahme vom Prioritätsgrundsatz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52
Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz
Auszug aus BGH, 25.06.1971 - I ZR 24/70
Dazu verweist es auf die Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 1953 (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] KfA), denen es entnimmt, Firmenbestandteile, die als Schlagworte verwendet würden oder schlagwortartige Abkürzungen seien, würden, auch ohne Verkehrsgeltung erlangt zu haben, als Teil der Firma schon dann geschützt, wenn sie ihrer Art nach im Vergleich zu den übrigen Bestandteilen der Firma geeignet erscheinen sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen durchzusetzen. - BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65
Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen …
Auszug aus BGH, 25.06.1971 - I ZR 24/70
Für derartige Fälle ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei eingespielter Gleichgewichtslage keiner der Beteiligten berechtigt ist, seine Kennzeichnung so zu verändern, daß die Verwechslungsgefahr erhöht wird (BGH GRUR 1967, 355 - Rabe) und daß die zeitliche Priorität in einem solchen Falle zurücktritt.