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   BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89   

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https://dejure.org/1990,2730
BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89 (https://dejure.org/1990,2730)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1990 - II ZR 164/89 (https://dejure.org/1990,2730)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - II ZR 164/89 (https://dejure.org/1990,2730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausscheiden von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Höhe von Abfindungszahlungen an die Gesellschafter - Formvorschriften bei der Umwandlung einer GbR in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) und dann in eine Gesellschaft mit beschränkter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 2; UmwG § 48 Abs. 1 Satz 2
    Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung einer Auseinandersetzungsforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1114 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.04.1990 - II ZR 17/89

    Auslegung einer Vereinbarung in der Auseinandersetzung einer KG

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Hiernach ist - ebenso wie im Parallelverfahren (vgl. Sen. Urt. v. 2. April 1990 - II ZR 17/89, S. 6 ff. des Umdrucks) - hinsichtlich der streitigen Bilanzposten mit Ausnahme der Grundstückswerte entscheidungserheblich, ob Nr. 6 des Gesellschafterbeschlusses vom 15. Dezember 1977 auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar und bejahendenfalls die Dreimonatsfrist abgelaufen ist.

    In der erstinstanzlich in dem Parallelverfahren durchgeführten Beweisaufnahme (s. Sen. Urt. v. 2. April 1990 a.a.O. S. 8 f. des Umdrucks), deren Ergebnis - wie die Revision zu Recht rügt - vom Landgericht nach Aktenbeiziehung nur zum Teil, allerdings unzureichend verwertet worden ist und vom Berufungsgericht nur in einer pauschalen Bezugnahme Berücksichtigung findet, hat Dr. E. als Zeuge ausgesagt, Dr. K. habe erklärt, er werde in die Bilanz nur das einarbeiten, womit beide Parteien einverstanden seien.

    Im Schreiben der Praxisnachfolger Dr. K. vom 30. Mai 1979 im Parallelverfahren (Sen. Urt. v. 2. April 1990 a.a.O. S. 9 des Umdrucks), mit dem den Beteiligten die von Dr. K. aufgestellte Abfindungsbilanz übersandt worden ist, heißt es:.

    Wenngleich diese Begründung - wie der Senat ebenfalls in der Parallelsache bereits entschieden hat (Sen. Urt. v. 2. April 1990 a.a.O. S. 13 f. des Umdrucks) - rechtlicher Nachprüfung nicht standhält, hat die Revision in diesem Punkt doch im Ergebnis keinen Erfolg.

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Ein Schiedsgutachten ist nicht nur dann offenbar unrichtig, wenn sich einem Sachverständigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen, sondern auch dann, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, daß selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 81, 229, 237; 43, 374, 376; Sen. Urt. v. 14. Juli 1986 - II ZR 249/85, WM 1986, 276, 277; Sen. Urt. v. 16. November 1987 - II ZR 111/87, WM 1988, 276, 277).
  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Ein Schiedsgutachten ist nicht nur dann offenbar unrichtig, wenn sich einem Sachverständigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen, sondern auch dann, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, daß selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 81, 229, 237; 43, 374, 376; Sen. Urt. v. 14. Juli 1986 - II ZR 249/85, WM 1986, 276, 277; Sen. Urt. v. 16. November 1987 - II ZR 111/87, WM 1988, 276, 277).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Anderenfalls würde die Schiedsgutachterklausel ihres wesentlichen Sinns, einen Streit nicht nur sachgerecht, sondern auch zeitsparend auszuräumen, beraubt (BGH, Urt. v. 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1977, 121, 124; Urt. v. 21. Dezember 1977 - VIII ZR 145/76, NJW 1978, 631, 632).
  • BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84

    Abgrenzung der Fusionskontrolle von der Regelung eines Kartellverbots; Bedeutung

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Ein Schiedsgutachten ist nicht nur dann offenbar unrichtig, wenn sich einem Sachverständigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen, sondern auch dann, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, daß selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 81, 229, 237; 43, 374, 376; Sen. Urt. v. 14. Juli 1986 - II ZR 249/85, WM 1986, 276, 277; Sen. Urt. v. 16. November 1987 - II ZR 111/87, WM 1988, 276, 277).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Der Gutachterausschuß hat sich auch in zulässiger Weise der Vergleichswertmethode bedient (vgl. BGHZ 98, 341, 343 f.) [BGH 18.10.1986 - III ZR 83/85] und jeweils sechs bis sieben Vergleichspreise für die Bodenwertermittlung herangezogen.
  • BGH, 04.03.1982 - III ZR 156/80

    Amtspflichtverletzungen eines Gutachterausschusses; Bewertung von Grundstücken

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1982 (III ZR 156/80, VersR 1982, 550 f.) stützt seine gegenteilige Meinung nicht.
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Dies ist auch unter besonderer Berücksichtigung der planerischen Situation der Grundstücke keine die grobe Unrichtigkeit der Gutachten begründende Fehlerquote (vgl. dazu BGH, Urt. v. 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VerR 1987, 601, 602; OLG Schleswig VersR 1987, 1001, 1002) [OLG Schleswig 16.06.1987 - 3 U 55/85].
  • BGH, 14.07.1986 - II ZR 249/85

    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Ein Schiedsgutachten ist nicht nur dann offenbar unrichtig, wenn sich einem Sachverständigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen, sondern auch dann, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, daß selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 81, 229, 237; 43, 374, 376; Sen. Urt. v. 14. Juli 1986 - II ZR 249/85, WM 1986, 276, 277; Sen. Urt. v. 16. November 1987 - II ZR 111/87, WM 1988, 276, 277).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

    Auszug aus BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
    Ein Schiedsgutachten ist nicht nur dann offenbar unrichtig, wenn sich einem Sachverständigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen, sondern auch dann, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, daß selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (st. Rspr. vgl. BGHZ 81, 229, 237; 43, 374, 376; Sen. Urt. v. 14. Juli 1986 - II ZR 249/85, WM 1986, 276, 277; Sen. Urt. v. 16. November 1987 - II ZR 111/87, WM 1988, 276, 277).
  • RG, 20.11.1925 - II 576/24

    Gesellschaft m.b.H.

  • OLG Schleswig, 16.06.1987 - 3 U 55/85
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 141/76

    Vergütung für die Mitbenutzung von Gleisanlagen der Deutschen Bundesbahn -

  • RG, 07.10.1930 - II 535/29

    Zum Begriff des Vorvertrags bei Gründung einer Gesellschaft mbH.

  • RG, 04.02.1943 - II 94/42

    1. Kann in der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein

  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 271/14

    Grundstücksverkauf durch eine Gemeinde im sog. Einheimischenmodell: Höchstfrist

    Dass sich bei der sachverständigen Bestimmung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks, die üblicherweise im Wege der Vergleichswertmethode erfolgt (nach den für nach Lage, Beschaffenheit, planerische Situation usw. gleichartige Grundstücken gezahlten Preisen), gewisse Toleranzen ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1990 - II ZR 164/89, juris Rn. 34), schließt die Eignung des Verkehrswerts als Maßstab für die Feststellung der Höhe der Verbilligung und damit als Beurteilungsgrundlage für die Angemessenheit der Länge der zulässigen Bindung des Käufers nicht aus.
  • LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines

    Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass sich die Klägerin gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46; NJW 1991, 1114, 1115 [BGH 25.06.1990 - II ZR 164/89] ).
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