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   BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93   

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BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93 (https://dejure.org/1993,1162)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1993 - 3 StR 304/93 (https://dejure.org/1993,1162)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93 (https://dejure.org/1993,1162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Verfahrensvoraussetzung einer erhobenen Anklage - Gegenstand einer Verurteilung - Fehlen eines Urteilsspruchs - Erschöpfung einer Anklage durch ein Urteil - Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage - Unerlaubte Einfuhr von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1; StPO § 260, § 264 Abs. 1
    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3338
  • MDR 1993, 1107
  • NStZ 1993, 551
  • StV 1994, 63
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
    Die Strafkammer, die die Handlungen des Angeklagten nicht als fortgesetzte Tat, sondern zutreffend als selbständige Straftaten beurteilt hat, hätte eine Verurteilung wegen dieses Sachverhalts nur vornehmen dürfen, wenn in der Hauptverhandlung eine Nachtragsanklage erhoben worden wäre (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2; StGB vor § 1 fH Auswirkung, nachteilige 9).
  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 610/85

    Finanzierung fremden Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch Hingabe von

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
    Im übrigen weist der Senat für den Fall, daß es nach Zurückverweisung der Sache insoweit zu einer Nachtragsanklage kommen sollte, darauf hin, daß bei dem Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens durch die Hingabe eines Darlehens zu prüfen ist, ob sich der Angeklagte durch die Darlehensgewährung als Mittäter, Anstifter oder nur als Gehilfe strafbar gemacht hat (vgl. BGH StV 1986, 300; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 22).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
    Im übrigen weist der Senat für den Fall, daß es nach Zurückverweisung der Sache insoweit zu einer Nachtragsanklage kommen sollte, darauf hin, daß bei dem Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens durch die Hingabe eines Darlehens zu prüfen ist, ob sich der Angeklagte durch die Darlehensgewährung als Mittäter, Anstifter oder nur als Gehilfe strafbar gemacht hat (vgl. BGH StV 1986, 300; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 22).
  • BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot -

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
    Soweit das Landgericht die übrigen Einzelakte des als fortgesetzte Handlung angeklagten Tatgeschehens für nicht erwiesen ansah, hätte es wegen dieser Taten freisprechen müssen, weil es zutreffend von selbständigen Taten ausgegangen ist (vgl. BGHSt 19, 280, 285).
  • BGH, 13.09.1988 - 5 StR 382/88

    Täterkreis des § 29 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Zweck und

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
    Gegebenenfalls kommt der Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in Betracht (vgl. BGHR BtMG § 29 I 4 Bereitstellen 1, 2).
  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
    Gegebenenfalls kommt der Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in Betracht (vgl. BGHR BtMG § 29 I 4 Bereitstellen 1, 2).
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
    Die Strafkammer, die die Handlungen des Angeklagten nicht als fortgesetzte Tat, sondern zutreffend als selbständige Straftaten beurteilt hat, hätte eine Verurteilung wegen dieses Sachverhalts nur vornehmen dürfen, wenn in der Hauptverhandlung eine Nachtragsanklage erhoben worden wäre (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2; StGB vor § 1 fH Auswirkung, nachteilige 9).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Diesbezüglich ist das Verfahren beim Landgericht anhängig geblieben; insoweit besteht für das Revisionsgericht keine Entscheidungsbefugnis (vgl. BGHR StPO § 352 Prüfung 1; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00 m.w.N.; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Da der nicht abgeurteilte Fall II. 8. der Urteilsgründe beim Revisionsgericht nicht anhängig geworden ist, unterliegt er noch der Kognition des Landgerichts (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1; Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 260 Rdn. 27, 36; Ott in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 260 Rdn. 18; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 260 Rdn. 10), das insoweit neue Feststellungen zu treffen haben wird.
  • BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18

    Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige

    Da diese Taten nicht Gegenstand des Urteilsspruchs des Landgerichts geworden sind, unterliegen sie immer noch seiner Kognition und ist es dem Senat verwehrt, insoweit eine Entscheidung zu treffen (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212, 213; vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1).
  • OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18

    Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der

    Alle dort nicht genannten Rechtsfolgen sind damit zugleich als nicht angeordnet zu verstehen (vgl. RGSt 63, 184; BGH, Beschluss vom 25. Juni 1993, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1; LR-Stuckenberg § 260 StPO Rn. 27, 34; KK-Ott, § 260 StPO Rn. 8, 17, 36).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Dem Senat ist es verwehrt, insoweit eine Entscheidung zu treffen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1); diese wird vielmehr der neue Tatrichter nachzuholen haben.
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 655/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Begriff des Hangs,

    Da das Landgericht seine Kognitionspflicht nicht auf diese verfahrensgegenständliche Tat (§§ 155, 264 StPO) erstreckt hat, ist die Sache insoweit noch dort und nicht beim Bundesgerichtshof anhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, NStZ 1993, 551, 552).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Soweit der Generalbundesanwalt beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluß nicht, weil die Tat II der zugelassenen Anklage im Urteil nicht behandelt werde, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier - sondern noch beim Landgericht - anhängig ist (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; BGH NStZ 1993, 551 f.; BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 407/98 - und vom 3. September 1998 - 4 StR 243/98; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: schweigender Angeklagte, Einbeziehung

    Die beiden weiteren Fälle dieses Tatkomplexes sind daher, auch wenn dies in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erwähnt ist, ebenso wie die Fälle 44 und 45 der Anklage von dem rechtskräftigen Teilfreispruch umfasst (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93 Rn. 4; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 260 Rn. 36).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 328/01

    Bankrott; Steuerberater; Sachentscheidung; Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe

    Damit sind sämtliche acht Vorwürfe Gegenstand des Urteils, so daß dem Senat insoweit eine Sachentscheidung möglich ist (vgl. BGHR StPO § 352 Prüfung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Dies ist nachzuholen (vgl. BGH NJW 1993, 3338, 3339).
  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 155/07

    Gebotener förmlicher Teilfreispruch bei mehreren angeklagten Taten

  • BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Strafbarkeit eines Ausländers bei

  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 34/06

    Strafklageverbrauch (Einstellung durch Urteil)

  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 52/05

    Erschöpfung der Anklage; Zuständigkeit zur teilweisen Einstellung des Verfahrens

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 108/15

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts (analoge Anwendung)

  • BGH, 08.01.1998 - 4 StR 620/97

    Freispruch wegen Schuldunfähigkeit bei Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12

    Zurückverweisung bei nicht erschöpfender Aburteilung im ersten Rechtszug

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98

    Voraussetzungen zur Berichtigung des Schuldspruchs - Voraussetzungen zur

  • BGH, 05.09.1997 - 3 StR 451/97

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses - Darstellung der

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