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BGH, 25.06.2008 - 4 StR 104/08 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 401 Abs. 2 AktG
Unterlassen der Insolvenzanmeldung (Zahlungsunfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfolg einer Revision bzgl. der Strafbarkeit wegen Unterlassens der Insolvenzanmeldung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung; …
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 104/08
Der Senat stellt das Verfahren aus verfahrensökonomischen Gründen auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte wegen Unterlassens der Insolvenzanmeldung (§ 401 Abs. 2 AktG) verurteilt worden ist, weil die Annahme des Landgerichts, die Aktiengesellschaft sei "spätestens seit Ende Januar 2005 zahlungsunfähig" gewesen, nicht durch Tatsachen belegt ist (zu den an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit zu stellenden Anforderungen vgl. BGH NStZ 2003, 546).