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   BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08   

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https://dejure.org/2008,5194
BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08 (https://dejure.org/2008,5194)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - 5 StR 219/08 (https://dejure.org/2008,5194)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 (https://dejure.org/2008,5194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 260a StGB; § 260 StGB; § 27 StGB
    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der Verabredung; Gehilfen als Bandenmitglieder; minder schwerer Fall); gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen: Absatzerfolg und Eignung der Handlung; untergeordnete Tätigkeiten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme von Mittäterschaft bei Begehung einer gewerbsmäßigen Bandenhehlerei bei einer Verschiffung von Fahrzeugen nach Übersee; Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolgs des Absetzens durch Verladung der Fahrzeuge in jeweils zum Export vorgesehene ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 260a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Absatz und Absatzerfolg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00

    Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    Der Senat hat im vorliegenden Fall keinen Anlass, die gefestigte, indes vehement angegriffene (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 259 Rdn. 19b bis 19d; vgl. auch BGH wistra 2007, 460) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zweifel zu ziehen (vgl. BGHSt 43, 110, 111 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    c) Der Senat entnimmt - wie wohl auch der Generalbundesanwalt - trotz der unvollständigen rechtlichen Würdigung (UA S. 31 f., 33) den getroffenen Feststellungen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in ihrem Zusammenhang, dass Ag. als selbstständiger Absatzhehler im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB gehandelt hat (vgl. BGHSt 26, 358, 361 f.; 27, 45, 49; 33, 44, 48).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    Es bleibt indes offen, wodurch mit dieser Person die gebotene deliktische Vereinbarung zustande gekommen ist (vgl. BGHSt 50, 160, 164).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    Der Senat schließt aus, dass ein neuer Tatrichter die Mitwirkung des Angeklagten nach den gesamten Umständen, die von dessen Vorstellung umfasst sein müssen (vgl. BGHSt 37, 289, 291), anders als eine Gehilfenschaft wird beurteilen können, und entscheidet deshalb auf Beihilfe zur Hehlerei durch (vgl. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 354 Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    Eine Bande liegt auch vor, falls sich - wie hier - ein Haupttäter und zwei Gehilfen bei ersichtlicher Organisationsgefahr zusammengeschlossen haben (vgl. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 7).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    Die Handlungen des Ag. und des Angeklagten waren nämlich nicht nur geeignet, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrecht zu erhalten, sie führten sogar zu einem tatbestandlichen Erfolg des Absetzens (vgl. BGHSt aaO; BGH NJW 1978, 2042; BGH NStZ 1990, 539).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    b) Indes belegen die Urteilsfeststellungen - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 48, 52, 56) - statt der vom Landgericht angenommenen Mittäterschaft nur Beihilfe.
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    c) Der Senat entnimmt - wie wohl auch der Generalbundesanwalt - trotz der unvollständigen rechtlichen Würdigung (UA S. 31 f., 33) den getroffenen Feststellungen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in ihrem Zusammenhang, dass Ag. als selbstständiger Absatzhehler im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB gehandelt hat (vgl. BGHSt 26, 358, 361 f.; 27, 45, 49; 33, 44, 48).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    Der Senat hat im vorliegenden Fall keinen Anlass, die gefestigte, indes vehement angegriffene (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 259 Rdn. 19b bis 19d; vgl. auch BGH wistra 2007, 460) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zweifel zu ziehen (vgl. BGHSt 43, 110, 111 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07

    Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen)

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
    Der Senat hat im vorliegenden Fall keinen Anlass, die gefestigte, indes vehement angegriffene (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 259 Rdn. 19b bis 19d; vgl. auch BGH wistra 2007, 460) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zweifel zu ziehen (vgl. BGHSt 43, 110, 111 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77

    Hehlerisches Verschaffen eines PKW durch Anbringen unechter Autokennzeichen -

  • BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12

    Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht Beihilfe zur bandenmäßig begangenen Tat, wer bei deren Ausführung der getroffenen Abrede entsprechend nicht gänzlich untergeordnete, aber gleichwohl nur als Gehilfentätigkeit anzusehende Aufgaben übernimmt, denn auch die Zusage künftiger dauerhafter Gehilfentätigkeit ist - nicht anders als die Zusage täterschaftlicher Tatbeiträge - in erheblicher Weise geeignet, die erhöhte Gefährlichkeit des Zusammenschlusses von Straftätern hervorzurufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214; vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33; vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08, NStZ 2008, 570, 571).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Eine Bande können auch ein Haupttäter und zwei Gehilfen bilden (BGH NStZ 2008, 570 (571)).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

    Das Landgericht hat die festgestellten Tatbeiträge des schweigenden Angeklagten weder dahingehend gewürdigt, ob sie in einem Unterordnungsverhältnis zu denen des unbekannt gebliebenen T. stehen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 299), noch hat es Erwägungen zum Bestehen und des Umfangs eines Tatinteresses des Angeklagten angestellt (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 6).

    Der Senat schließt im Blick auf die äußerst eingeschränkte Beweislage aus, dass ein neues Tatgericht weitergehende Feststellungen wird treffen können, die eine mittäterschaftliche Begehung des Freiheitsberaubungs- und Tötungsverbrechens oder - bei Annahme von Beihilfe - zusätzlich für einen Verdeckungsmord durch Unterlassen (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 13 Rdn. 32) wird tragen können, und entscheidet entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2007, 284, 286; 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 9).

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    So kann eine Bande aus einem Haupttäter und zwei Gehilfen bestehen (Weber aaO; BGH NStZ 2007, 33; BGH NStZ 2008, 570).
  • BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10

    Beweiswürdigung (besonders problematische Beweislage; Angaben eines

    Selbst wenn das neu entscheidende Tatgericht - was eher fernliegt - diesen Angeklagten lediglich als Gehilfen aburteilen sollte, wäre hierdurch das Gegebensein einer Bande im Rechtssinn nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 7; BGH NStZ 2007, 33; 2008, 570, 571).
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