Rechtsprechung
BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
AVB Kfz-Haftpflichtversicherung, hier AKB § 11 Nr. 2
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Leistungsanspruchs des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer bei Beschädigung eines anderen Kraftfahrzeugs des Versicherungsnehmers durch eine mitversicherte Fahrerin; Voraussetzung der Eigenschaft des Versicherungsnehmers und Halters eines ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Haftpflichtversicherung - mitversicherte Person und Schadenshaftung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall zwischen eigenen Fahrzeugen - Versicherungsleistungen
- Judicialis
AKB § 11 Nr. 2
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB Kfz-Haftpflichtversicherung; AKB § 11 Nr. 2
Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Beschädigung eigener Fahrzeuge des Versicherungsnehmers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unfall zwischen eigenen Autos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- IWW (Kurzinformation)
Haftpflicht - Kein Haftpflichtschutz für Eigenschäden
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Eigenschädigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schädigung des Erstwagens durch Zweitwagen - Kfz-Haftpflichtfall?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unfall mit zwei Fahrzeugen desselben Halters
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Ansprüche aus eigener KH-Versicherung aufgrund Beschädigungen durch Mitversicherte
- schluender.info (Kurzinformation)
Kfz-Haftpflichtversicherung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers - Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Versicherungsrecht:Kfz-Haftpflicht muss für Schadensverursachung durch mitversicherte Personen nicht aufkommen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers - Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers
- juraforum.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz bei Kfz-Unfall zwischen Ehegatten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Eigenunfall braucht Kfz-Versicherung nicht zu zahlen - Unfall mit zwei eigenen Fahrzeugen
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- AG Stade, 27.07.2006 - 66 C 425/06
- LG Stade, 05.12.2006 - 3 S 58/06
- BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1350
- MDR 2008, 1153
- NZV 2008, 509
- VersR 2008, 1202
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.04.2012 - IV ZR 283/11
Flusskaskoversicherung: Anwendbarkeit der Schwesterschiffsklausel bei Führung der …
Diese so genannte Schwesterschiffklausel beruht - für den Versicherungsnehmer erkennbar - auf der Erwägung, dass über den Kaskoschaden hinausgehende Schäden, die eines der versicherten Schiffe an einem anderen seiner Schiffe verursacht, und die bei Schädigung fremden Eigentums zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen dieses Eigentümers geführt hätten, über Ziff. 6 a, aa BB-Flusskasko nicht gedeckt wären, weil der Versicherungsnehmer insoweit nicht als zum Schadensersatz berechtigter Dritter angesehen werden könnte (vgl. für die Kfz-Haftpflichtversicherung: Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, r+s 2008, 372 Rn. 15). - LG Saarbrücken, 19.05.2016 - 14 S 26/15
Gemeindehaftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für Schadensbeseitigung durch …
Der Versicherungsnehmer erkennt deshalb auch, dass der Haftpflichtversicherer im Grundsatz nur dann eintreten muss, wenn der Versicherungsnehmer anderen Personen Schäden zufügt, und die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht eintritt, wenn er sich - wie hier - selbst geschädigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, VersR 2008, 1202). - OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 11 W 22/18
Schadensersatz bei Unfall eines betrunkenen, unberechtigten Fahrzeugführers
In Übereinstimmung damit und mit § 4 Nr. 1 KfzPflVV schließt Abschn. A.1.5.6 Satz 1 AKB - für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung - den Versicherungsschutz für sämtliche Sach- und Vermögensschäden aus, die dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs - insbesondere, aber keineswegs allein an Letzterem (zur inhaltsgleichen Regelung § 11 Nr. 2 AKB a.F. vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2008 - IV ZR 313/06, Rdn. 12, juris = BeckRS 2008, 14192) - von einer mitversicherten Person zugefügt werden, wozu bei dieser Versicherungsart jeder - sogar ein nicht berechtigter - Fahrer zählt (Abschn. A.1.2 lit. c AKB [GA I 26];… vgl. dazu Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., AKB Abschn. A.1 Rdn. 148 und 257 ff.). - LG Bochum, 01.08.2014 - 5 O 49/14 Vorliegend greift allerdings ein derartiger versicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch der Beklagten gegen die Haftpflichtversicherung des Anhängers bereits deswegen nicht ein, da die Klägerin als Halterin des schädigenden Anhängers keinen Versicherungsschutz gem. § 4 PflVG für den Eigenschaden an der beschädigten Zugmaschine hat (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1350), auch gegenüber mitversicherten Personen sind eigene Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden unstreitig nicht gedeckt.
- LG Paderborn, 24.11.2011 - 3 O 230/11
Anspruch eines Unfallopfers auf Zahlung von Schmerzensgeld sowie auf Feststellung …
Denn Dritter kann auch der Versicherungsnehmer sein, soweit seine Ansprüche nicht versicherungsvertraglich ausgeschlossen wurden (BGH VersR 2008, 1202; OLG Hamm VersR 94, 301;… Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 115 Rd. 3;… Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrversicherung, 3. Aufl. 2009, § 115, Rn. 12).