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   BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06   

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https://dejure.org/2008,872
BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,872)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - IV ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,872)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,872)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Leistungsanspruchs des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer bei Beschädigung eines anderen Kraftfahrzeugs des Versicherungsnehmers durch eine mitversicherte Fahrerin; Voraussetzung der Eigenschaft des Versicherungsnehmers und Halters eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung - mitversicherte Person und Schadenshaftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall zwischen eigenen Fahrzeugen - Versicherungsleistungen

  • Judicialis

    AKB § 11 Nr. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 11 Nr. 2
    Kein Direktanspruch des VN des schädigenden Fahrzeugs wegen Schäden an einem in seinem Eigentum stehenden anderen Kfz

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB Kfz-Haftpflichtversicherung; AKB § 11 Nr. 2
    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Beschädigung eigener Fahrzeuge des Versicherungsnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfall zwischen eigenen Autos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eigenschädigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht - Kein Haftpflichtschutz für Eigenschäden

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Versicherungsschutz bei Kfz-Unfall zwischen Ehegatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schädigung des Erstwagens durch Zweitwagen - Kfz-Haftpflichtfall?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall mit zwei Fahrzeugen desselben Halters

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Ansprüche aus eigener KH-Versicherung aufgrund Beschädigungen durch Mitversicherte

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Kfz-Haftpflichtversicherung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers - Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht:Kfz-Haftpflicht muss für Schadensverursachung durch mitversicherte Personen nicht aufkommen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers - Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Kfz-Unfall zwischen Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Kfz-Unfall zwischen Ehegatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Eigenunfall braucht Kfz-Versicherung nicht zu zahlen - Unfall mit zwei eigenen Fahrzeugen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Leistungsausschluss bei Schaden zwischen zwei vom VN versicherten Fahrzeugen

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Ansprüche aus eigener KH-Versicherung aufgrund Beschädigungen durch Mitversicherte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1350
  • MDR 2008, 1153
  • NZV 2008, 509
  • VersR 2008, 1202
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.01.2023 - IV ZR 133/21

    Zu welchem Zeitpunkt müssen die Anforderungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG erfüllt

    Von seinem Rechtsstandpunkt aus konsequent hat das Berufungsgericht keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB erfüllt sind und ob der Direktanspruch der Klägerin im Hinblick auf den von der Beklagten mit der Architektin vereinbarten Leistungsausschluss nach Teil C 1.1.2 VB gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 VVG noch im Rahmen der Leistungspflicht der Beklagten aus dem Versicherungsverhältnis liegt (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 211/07, VersR 2011, 203 Rn. 27 m.w.N. noch zu § 158c Abs. 1 VVG a.F.; vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, VersR 2008, 1202 Rn. 7, 10 noch zu § 3 Nr. 1 PflVG a.F.).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2022 - 5 U 2/22

    1. Zum Regress des Kaskoversicherers, wenn das versicherte Mietfahrzeug durch den

    Ein solcher Direktanspruch würde voraussetzen, dass die Versicherungsnehmerin als "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen wäre und sich die Schadensersatzleistung darüber hinaus "im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis" bewegte (BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, VersR 2008, 1202).

    Zugleich verhindert der Leistungsausschluss, dass sich die vom Kläger erhobene Schadensersatzforderung noch im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis hält (BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, VersR 2008, 1202, zu § 11 Nr. 2 AKB a.F.).

  • OLG Celle, 30.03.2022 - 14 U 143/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Unfall zwischen zwei an eine Firma

    Dieser Anspruchsausschluss ist in § 4 Nr. 1 KfzPflVV zugelassen und auch darüber hinaus nicht zu beanstanden, insbesondere nach dem Maßstab allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtlich wirksam (BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, Rn. 18, juris; 14 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 15. März 1989 - 20 U 291/88, Rn. 12, juris).

    Entsprechend besteht dann kein Versicherungsschutz, wenn zwei Fahrzeuge desselben Versicherungsnehmers bzw. Eigentümers an einem Unfall beteiligt sind (BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, Rn. 13 ff. Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, A.1.5.6 AKB, Rn. 52; Klimke, in: Prölss/Martin, 31. Aufl. 2021, AKB 2015 A.1.5, Rn. 27).

    Dem Ausschluss der Haftung bei mehreren Fahrzeugen des gleichen Versicherungsnehmers steht dieser Grundsatz nicht entgegen, weil die Erkennbarkeit dort gegeben ist, als Kehrseite des erweiterten Schutzes und weil daraus folgende Schutzlücken auch nicht in unzumutbarem Umfang gesehen werden (BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, Rn. 17, OLG Hamm, aaO, Rn. 11): Der Versicherungsnehmer selbst sei, soweit es um eigene Personenschäden gehe, ohnehin geschützt, weil der Leistungsausschluss diese nicht erfasse.

  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 283/11

    Flusskaskoversicherung: Anwendbarkeit der Schwesterschiffsklausel bei Führung der

    Diese so genannte Schwesterschiffklausel beruht - für den Versicherungsnehmer erkennbar - auf der Erwägung, dass über den Kaskoschaden hinausgehende Schäden, die eines der versicherten Schiffe an einem anderen seiner Schiffe verursacht, und die bei Schädigung fremden Eigentums zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen dieses Eigentümers geführt hätten, über Ziff. 6 a, aa BB-Flusskasko nicht gedeckt wären, weil der Versicherungsnehmer insoweit nicht als zum Schadensersatz berechtigter Dritter angesehen werden könnte (vgl. für die Kfz-Haftpflichtversicherung: Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, r+s 2008, 372 Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 11 W 22/18

    Schadensersatz bei Unfall eines betrunkenen, unberechtigten Fahrzeugführers

    In Übereinstimmung damit und mit § 4 Nr. 1 KfzPflVV schließt Abschn. A.1.5.6 Satz 1 AKB - für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung - den Versicherungsschutz für sämtliche Sach- und Vermögensschäden aus, die dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs - insbesondere, aber keineswegs allein an Letzterem (zur inhaltsgleichen Regelung § 11 Nr. 2 AKB a.F. vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2008 - IV ZR 313/06, Rdn. 12, juris = BeckRS 2008, 14192) - von einer mitversicherten Person zugefügt werden, wozu bei dieser Versicherungsart jeder - sogar ein nicht berechtigter - Fahrer zählt (Abschn. A.1.2 lit. c AKB [GA I 26]; vgl. dazu Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., AKB Abschn. A.1 Rdn. 148 und 257 ff.).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2016 - 14 S 26/15

    Gemeindehaftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für Schadensbeseitigung durch

    Der Versicherungsnehmer erkennt deshalb auch, dass der Haftpflichtversicherer im Grundsatz nur dann eintreten muss, wenn der Versicherungsnehmer anderen Personen Schäden zufügt, und die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht eintritt, wenn er sich - wie hier - selbst geschädigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 313/06, VersR 2008, 1202).
  • LG Bochum, 01.08.2014 - 5 O 49/14
    Vorliegend greift allerdings ein derartiger versicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch der Beklagten gegen die Haftpflichtversicherung des Anhängers bereits deswegen nicht ein, da die Klägerin als Halterin des schädigenden Anhängers keinen Versicherungsschutz gem. § 4 PflVG für den Eigenschaden an der beschädigten Zugmaschine hat (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1350), auch gegenüber mitversicherten Personen sind eigene Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden unstreitig nicht gedeckt.
  • LG Paderborn, 24.11.2011 - 3 O 230/11

    Anspruch eines Unfallopfers auf Zahlung von Schmerzensgeld sowie auf Feststellung

    Denn Dritter kann auch der Versicherungsnehmer sein, soweit seine Ansprüche nicht versicherungsvertraglich ausgeschlossen wurden (BGH VersR 2008, 1202; OLG Hamm VersR 94, 301; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 115 Rd. 3; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrversicherung, 3. Aufl. 2009, § 115, Rn. 12).
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