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   BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06   

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https://dejure.org/2008,224
BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06 (https://dejure.org/2008,224)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06 (https://dejure.org/2008,224)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - IV ZR 233/06 (https://dejure.org/2008,224)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Versicherungsnehmers einer Wohngebäudeversicherung zur Verringerung des versicherten Risikos von winterbedingten Frostschäden an Wasserleitungen; Voraussetzungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Häufigkeit der Kontrolle der Heizungsfunktion ist im Einzelfall zu beurteilende Obliegenheitsverpflichtung des Versicherungsnehmers bei Geltendmachung von Frostbruch von Heizungsrohren und daraus resultierendem Leitungsschaden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontrollintervalle bei Heizung im Winter; Kontrolldichte; Heizungskontrolle; kalte Jahreszeit; Leitungswasserschaden; Frostbruch von Heizungswasserrohren; Versicherungsschaden; Absperren wasserführender Anlagen und Einrichtungen; Frostperiode; Verletzung von ...

  • Judicialis

    AVB Wohngebäudeversicherung (hier § 11 Nr. 1 lit. d VGB 88)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 11
    Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit (§ 11 Nr. 1 d VGB 88). Mit Anmerkung: Stefan Spielmann und Thomas Mittendorf

  • RA Kotz

    Wohnhausbeheizung - Frostbruch - Wasserschaden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "genügend häufigen" Kontrolle der Beheizung in der Wohngebäudeversicherung

  • rechtsportal.de

    Begriff der "genügend häufigen" Kontrolle der Beheizung in der Wohngebäudeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Genügend häufige" Kontrolle der Beheizung im Winter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Genügend häufige" Kontrolle und Abwesenheit des Mieters in der kalten Jahreszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heizungskontrolle für die Versicherung

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Wie häufig muss ein Versicherungsnehmer die Beheizung seines Gebäudes kontrollieren?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kontrollintervalle bei nicht bewohntem Haus während Frostperiode

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auslegung des § 11 Nr. 1 d VGB 88

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frostbruch von Heizungsrohren - Hausbesitzer contra Gebäudeversicherer: Heizung zu selten kontrolliert?

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in kalter Jahreszeit

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Gebäudeversicherung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ältere Heizungen müssen in Frostperioden häufiger kontrolliert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zu Kontrollintervallen für Heizungsanlagen im Winter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für Kontrollintervalle in der Gebäudeversicherung gelockert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kältewelle: Heizung aufdrehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wie häufig muss ein Versicherungsnehmer die Beheizung seines Gebäudes kontrollieren?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.6.2008)

    Hausbesitzer gegenüber Wohngebäudeversicherern gestärkt // Heizung muss im Winter nur "genügend häufig" kontrolliert werden

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden: Anforderungen an "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung

  • nomos.de PDF, S. 36 (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes

  • bld.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung (RA Dr. Stefan Spielmann; RA Thomas Mittendorf; VersR 2008, 1209 f.)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BGH ändert Anforderungen an die Kontrolle einer Wohnraumbeheizung! (IMR 2008, 326)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1353
  • MDR 2008, 1157
  • NZM 2008, 781
  • VersR 2008, 1207
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06
    Ausgangspunkt für die Bestimmung des Kontrollintervalls ist die Frage, wie ein durchschnittlicher und um Verständnis der Klausel des § 11 Nr. 1 lit. d VGB 88 bemühter Versicherungsnehmer (vgl. dazu BGHZ 123, 83, 85) die Obliegenheit "... in der kalten Jahreszeit ... Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren ..." versteht.
  • OLG Köln, 26.07.2005 - 9 U 100/04

    Anspruch gegen eine Wohngebäudeversicherung auf Entschädigung wegen eines

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06
    Bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen führt dieser Ansatz dazu, dass eine Kontrolle der Beheizung mehrmals pro Woche zu erfolgen hat, was dem Versicherungsnehmer regelmäßig auch zumutbar sei (vgl. zum Ganzen u.a. HansOLG Bremen VersR 2003, 1569; OLG Frankfurt am Main OLGR 2000, 226; ZfSch 2003, 601 m. Anm. Rixecker S. 602; ZfSch 2006, 33 m. Anm. Rixecker S. 34; OLG Köln r+s 2006, 114; ÖOGH VersR 1985, 556; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. M I Rdn. 71 und 75; teilweise krit. dazu Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 11 VGB 88 Rdn. 2).
  • OLG Celle, 15.04.1983 - 8 U 189/82
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06
    Maßstab für eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung ist dabei nicht der nach einem unterstellten Heizungsausfall im ungünstigsten Falle zu erwartende Zeitablauf bis zum Schadenseintritt, sondern allein die Frage, in welchen Intervallen die jeweils eingesetzte Heizungsanlage nach der Verkehrsanschauung und Lebenserfahrung mit Blick auf ihre Bauart, ihr Alter, ihre Funktionsweise, regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit, Störanfälligkeit und ähnliches (vgl. dazu OLG Celle VersR 1984, 437, 438) kontrolliert werden muss, um ein reibungsloses Funktionieren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu gewährleisten.
  • OLG Bremen, 04.03.2003 - 3 U 55/02

    Bei nicht abgesperrten Wasserleitungen reicht die wöchentliche Kontrolle eines

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06
    Bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen führt dieser Ansatz dazu, dass eine Kontrolle der Beheizung mehrmals pro Woche zu erfolgen hat, was dem Versicherungsnehmer regelmäßig auch zumutbar sei (vgl. zum Ganzen u.a. HansOLG Bremen VersR 2003, 1569; OLG Frankfurt am Main OLGR 2000, 226; ZfSch 2003, 601 m. Anm. Rixecker S. 602; ZfSch 2006, 33 m. Anm. Rixecker S. 34; OLG Köln r+s 2006, 114; ÖOGH VersR 1985, 556; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. M I Rdn. 71 und 75; teilweise krit. dazu Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 11 VGB 88 Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2005 - 14 U 104/04

    Leistungsfreiheit der Wohngebäudeversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06
    Bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen führt dieser Ansatz dazu, dass eine Kontrolle der Beheizung mehrmals pro Woche zu erfolgen hat, was dem Versicherungsnehmer regelmäßig auch zumutbar sei (vgl. zum Ganzen u.a. HansOLG Bremen VersR 2003, 1569; OLG Frankfurt am Main OLGR 2000, 226; ZfSch 2003, 601 m. Anm. Rixecker S. 602; ZfSch 2006, 33 m. Anm. Rixecker S. 34; OLG Köln r+s 2006, 114; ÖOGH VersR 1985, 556; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. M I Rdn. 71 und 75; teilweise krit. dazu Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 11 VGB 88 Rdn. 2).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Bei den Anforderungen an eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung des versicherten Gebäudes in der kalten Jahreszeit wird es dabei zu berücksichtigen haben, dass das jeweils erforderliche Kontrollintervall vom Tatrichter an Hand der Umstände des Einzelfalles zu bestimmen und dabei allein zu Grunde zu legen ist, in welchen Intervallen die jeweils eingesetzte Heizungsanlage nach der Verkehrsanschauung und Lebenserfahrung mit Blick auf ihre Bauart, ihr Alter, ihre Funktionsweise, regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit, Störanfälligkeit und ähnliches kontrolliert werden muss; unerheblich ist dagegen, welcher Zeitablauf nach einem unterstellten Heizungsausfall im ungünstigsten Fall bis zum Schadeneintritt zu erwarten ist (Senatsurteil vom 25. Juni 2008  IV ZR 233/06, VersR 2008, 1207 Rn. 14 ff.).
  • OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14

    Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden im Ferienhaus

    Der Maßstab für eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung ist allein die Frage, in welchen Intervallen die jeweils eingesetzte Heizungsanlage nach der Verkehrsanschauung und Lebenserfahrung mit Blick auf ihre Bauart, ihr Alter, ihre Funktionsweise, regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit, Störanfälligkeit und ähnliches kontrolliert werden muss, um ein reibungsloses Funktionieren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 25.06.2008, IV ZR 233/06, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung

    f) Ob auch die Regelung des § 11 Nr. 1 VGB 88, die den Tatbestand der Obliegenheit begründet (vgl. BGH VersR 2008, 1207), von der Unwirksamkeit erfasst wird (vgl. dazu Felsch in HK-VVG, § 28 Rn 224; Wandt, a.a.O., § 28 Rn 22), konnte demnach hier offen bleiben.
  • BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11

    Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen

    b) Auf die vom Berufungsgericht nicht erörterte Frage, ob eine Verwirkung der gesamten Versicherungsleistung gemäß Nr. 17 VGB 98 nach § 242 BGB auch dann angemessen erscheint, wenn die falschen Angaben des Versicherungsnehmers nur zu einem Punkt erfolgt sind, den der Versicherer zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 233/06, VersR 2008, 1207 Rn. 13 ff. zu den Anforderungen an eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung von Wohngebäuden im Winter), mithin lediglich der untaugliche Versuch einer arglistigen Täuschung über für die Entscheidung des Versicherers bedeutsame Tatsachen vorliegt, kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind aus der Sicht eines durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers auszulegen (vgl. BGHZ 123, 83, 85 und ständig; zuletzt Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - IV ZR 233/06 - VersR 2008, 1207 Tz. 12).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 7 U 48/19

    Wohngebäudeversicherung: Kontrollpflichten des Versicherungsnehmers im Hinblick

    Sie beschreibt vielmehr nur das durch die Versicherungsprämien abgegoltene, beim Versicherer verbleibende Restrisiko (BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06 - zit. n. Juris).
  • LG Mainz, 24.02.2010 - 4 O 144/09

    Entleerung der Heizung bei Leerstand eines Hauses als Pflicht im

    Die Auffassung des Klägers, es habe keine Verpflichtung zur Entleerung der Heizungsanlage bestanden, wird - entgegen der von Kläger verfochtenen Meinung - nicht durch von ihm zitierte Entscheidung des BGH vom 25.6.2008 Az.: IV ZR 233/06 - gestützt.
  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 15 U 161/15

    Gebäudeversicherung: Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Beheizung der

    Die Kläger waren verpflichtet, in der kalten Jahreszeit, also im Winterhalbjahr, für die Beheizung der Räumlichkeiten zu sorgen und zwar dauerhaft und unabhängig von den konkreten Außentemperaturen (BGH VersR 2008, 1207).
  • LG Wiesbaden, 15.02.2019 - 9 O 157/18

    Befreiung von der Leistungspflicht einer Versicherungsgeberin aufgrund von

    Maßstab für eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung ist dabei nicht der nach einem unterstellten Heizungsausfall im ungünstigsten Falle zu erwartende Zeitablauf bis zum Schadenseintritt, sondern allein die Frage, in welchen Intervallen die jeweils eingesetzte Heizungsanlage nach der Verkehrsanschauung und Lebenserfahrung mit Blick auf ihre Bauart, ihr Alter, ihre Funktionsweise, regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit, Störanfälligkeit und Ähnliches (vgl. dazu OLG Celle, VersR 1984, 437 [438]) kontrolliert werden muss, um ein reibungsloses Funktionieren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 25.6. 2008 - IV ZR 233/06 (OLG Celle); NZM 2008, 781, beck-online).
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 8 O 206/11

    Wohngebäudeversicherung - grob fahrlässiger Herbeiführung eines Frostschadens

    Unerheblich ist hingegen, welcher Zeitablauf nach einem unterstellten Heizungsausfall im ungünstigsten Fall bis zum Schadenseintritt zu erwarten ist (BGH VersR 2008, 1207).
  • LG Düsseldorf, 03.06.2015 - 9 O 208/13

    Grob fahrlässige Verletzung der Kontrollpflicht bei einem Frostschaden

  • LG Aachen, 12.06.2009 - 9 O 559/08
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