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   BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15   

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https://dejure.org/2015,19165
BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15 (https://dejure.org/2015,19165)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2015 - V ZB 50/15 (https://dejure.org/2015,19165)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - V ZB 50/15 (https://dejure.org/2015,19165)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vorhersehbarkeit des krankheitsbedingten Ausfalls des Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine plötzliche und unvorhersehbare Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vorhersehbarkeit des krankheitsbedingten Ausfalls des Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 1 S. 4; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen für eine plötzliche und unvorhersehbare Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erkrankung vorhersehbar: Rechtsanwalt muss Maßnahmen zur Fristwahrung treffen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massive Erschöpfungszustände des Prozessbevollmächtigten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erkrankung vorhersehbar: Rechtsanwalt muss Maßnahmen zur Fristwahrung treffen! (IBR 2015, 522)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15
    Ist der krankheitsbedingte Ausfall dagegen vorhersehbar, muss sich der Rechtsanwalt durch konkrete Maßnahmen darauf vorbereiten (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, MDR 2008, 1413; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 18 f. mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15
    Ist der krankheitsbedingte Ausfall dagegen vorhersehbar, muss sich der Rechtsanwalt durch konkrete Maßnahmen darauf vorbereiten (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, MDR 2008, 1413; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 18 f. mwN).
  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15
    Er war deshalb verpflichtet, sich hierauf vorzubereiten, indem er entweder durch Einholung der Zustimmung des Prozessgegners sicherstellte, dass die Berufungsbegründungsfrist verlängert würde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 11) oder indem er dafür Sorge trug, dass für die Erledigung fristgebundener Arbeiten ein Vertreter eingeschaltet werden kann.
  • BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs

    Deshalb ist bei Erkrankung eines Einzelanwalts ein Vertreter mit der Erledigung fristgebundener Arbeiten zu betrauen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015 - V ZB 50/15, Rn. 7).

    Dass die Einschaltung eines Vertreters nicht möglich oder nicht zumutbar war, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015, aaO Rn. 8).

  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 99/19

    Rechtsschutz gegen die Verurteilung zur Rückübertragung eines im Wege

    Zu solchen Maßnahmen kann auch die Bestellung eines Vertreters gehören (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - V ZB 50/15, juris Rn. 7).
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