Rechtsprechung
BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vorhersehbarkeit des krankheitsbedingten Ausfalls des Prozessbevollmächtigten - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine plötzliche und unvorhersehbare Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vorhersehbarkeit des krankheitsbedingten Ausfalls des Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 1 S. 4; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Voraussetzungen für eine plötzliche und unvorhersehbare Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erkrankung vorhersehbar: Rechtsanwalt muss Maßnahmen zur Fristwahrung treffen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Massive Erschöpfungszustände des Prozessbevollmächtigten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erkrankung vorhersehbar: Rechtsanwalt muss Maßnahmen zur Fristwahrung treffen! (IBR 2015, 522)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.09.2014 - 9 O 332/11
- OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 21 U 165/14
- BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08
Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des …
Auszug aus BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15
Ist der krankheitsbedingte Ausfall dagegen vorhersehbar, muss sich der Rechtsanwalt durch konkrete Maßnahmen darauf vorbereiten (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, MDR 2008, 1413; BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 18 f. mwN). - BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14
Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Auszug aus BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15
Ist der krankheitsbedingte Ausfall dagegen vorhersehbar, muss sich der Rechtsanwalt durch konkrete Maßnahmen darauf vorbereiten (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, MDR 2008, 1413; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 18 f. mwN). - BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Auszug aus BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15
Er war deshalb verpflichtet, sich hierauf vorzubereiten, indem er entweder durch Einholung der Zustimmung des Prozessgegners sicherstellte, dass die Berufungsbegründungsfrist verlängert würde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 11) oder indem er dafür Sorge trug, dass für die Erledigung fristgebundener Arbeiten ein Vertreter eingeschaltet werden kann.
- BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs …
Deshalb ist bei Erkrankung eines Einzelanwalts ein Vertreter mit der Erledigung fristgebundener Arbeiten zu betrauen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015 - V ZB 50/15, Rn. 7).Dass die Einschaltung eines Vertreters nicht möglich oder nicht zumutbar war, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015, aaO Rn. 8).
- BGH, 13.02.2020 - V ZB 99/19
Rechtsschutz gegen die Verurteilung zur Rückübertragung eines im Wege …
Zu solchen Maßnahmen kann auch die Bestellung eines Vertreters gehören (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - V ZB 50/15, juris Rn. 7).