Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3028
BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00 (1) (https://dejure.org/2000,3028)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2000 - 4 StR 229/00 (1) (https://dejure.org/2000,3028)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00 (1) (https://dejure.org/2000,3028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB
    Anforderung an die Feststellung der Beihilfe zum versuchten schweren Raub bei bloßer Anwesenheit als Tatbeitrag; Hilfeleisten; Nichtanzeige geplanter Straftaten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Kostenentscheidung - Kostenfolge - Kostenbelastung - Kostenentlastung - Existenzminimum - Heranwachsender - Jugendlicher - Jugendstrafkammer

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 15 Abs. 1 Nr. 3; ; JGG § 105 Abs. 1; ; StGB § 138; ; StGB § 138 Abs. 1 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27
    Beihilfe durch Dabeisein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Zwar verhält sich das Urteil nicht ausdrücklich dazu, dass und wodurch die Begehung der Haupttat in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde; dies bedarf grundsätzlich sorgfältiger und genauer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00, NStZ-RR 2001, 40).
  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines

    Dass und wodurch die Begehung der Haupttat in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, bedarf indes grundsätzlich sorgfältiger und genauer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00, NStZ-RR 2001, 40).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass Straftaten auch Kostenfolgen haben, wird dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung durch einen Wahlverteidiger verteidigt worden ist, im Übrigen auch dadurch klargemacht, dass er seine eigenen notwendigen Auslagen selbst tragen muss, weil diese mangels entsprechender Rechtsgrundlage der Staatskasse nicht auferlegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00 - bei Böhm NStZ-RR 2001, 326 m.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht