Rechtsprechung
BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
- HRR Strafrecht
§ 27 Abs. 1 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB
Anforderung an die Feststellung der Beihilfe zum versuchten schweren Raub bei bloßer Anwesenheit als Tatbeitrag; Hilfeleisten; Nichtanzeige geplanter Straftaten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Kostenentscheidung - Kostenfolge - Kostenbelastung - Kostenentlastung - Existenzminimum - Heranwachsender - Jugendlicher - Jugendstrafkammer
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 15 Abs. 1 Nr. 3; ; JGG § 105 Abs. 1; ; StGB § 138; ; StGB § 138 Abs. 1 Nr. 8
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27
Beihilfe durch Dabeisein - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 40
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe …
Zwar verhält sich das Urteil nicht ausdrücklich dazu, dass und wodurch die Begehung der Haupttat in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde; dies bedarf grundsätzlich sorgfältiger und genauer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00, NStZ-RR 2001, 40). - BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines …
Dass und wodurch die Begehung der Haupttat in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, bedarf indes grundsätzlich sorgfältiger und genauer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00, NStZ-RR 2001, 40). - BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 Dass Straftaten auch Kostenfolgen haben, wird dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung durch einen Wahlverteidiger verteidigt worden ist, im Übrigen auch dadurch klargemacht, dass er seine eigenen notwendigen Auslagen selbst tragen muss, weil diese mangels entsprechender Rechtsgrundlage der Staatskasse nicht auferlegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00 - bei Böhm NStZ-RR 2001, 326 m.N.).