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   BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00 (1)   

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https://dejure.org/2000,3028
BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00 (1) (https://dejure.org/2000,3028)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2000 - 4 StR 229/00 (1) (https://dejure.org/2000,3028)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00 (1) (https://dejure.org/2000,3028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB
    Anforderung an die Feststellung der Beihilfe zum versuchten schweren Raub bei bloßer Anwesenheit als Tatbeitrag; Hilfeleisten; Nichtanzeige geplanter Straftaten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Kostenentscheidung - Kostenfolge - Kostenbelastung - Kostenentlastung - Existenzminimum - Heranwachsender - Jugendlicher - Jugendstrafkammer

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 15 Abs. 1 Nr. 3; ; JGG § 105 Abs. 1; ; StGB § 138; ; StGB § 138 Abs. 1 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27
    Beihilfe durch Dabeisein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95

    Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
    Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
    Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
    Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
    Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
    Zwar sind weitere, zur Bejahung einer Beihilfe zum versuchten schweren Raub führende Feststellungen unter den gegebenen Umständen auch in einer neuen Verhandlung nicht zu erwarten; jedoch ist in dem Vorwurf, an einer Katalogtat im Sinne des § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, zugleich (§ 264 StPO) der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung des Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ-RR 1998, 204).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
    Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).
  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
    Zwar sind weitere, zur Bejahung einer Beihilfe zum versuchten schweren Raub führende Feststellungen unter den gegebenen Umständen auch in einer neuen Verhandlung nicht zu erwarten; jedoch ist in dem Vorwurf, an einer Katalogtat im Sinne des § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, zugleich (§ 264 StPO) der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung des Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ-RR 1998, 204).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Zwar verhält sich das Urteil nicht ausdrücklich dazu, dass und wodurch die Begehung der Haupttat in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde; dies bedarf grundsätzlich sorgfältiger und genauer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00, NStZ-RR 2001, 40).
  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines

    Dass und wodurch die Begehung der Haupttat in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, bedarf indes grundsätzlich sorgfältiger und genauer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00, NStZ-RR 2001, 40).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass Straftaten auch Kostenfolgen haben, wird dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung durch einen Wahlverteidiger verteidigt worden ist, im Übrigen auch dadurch klargemacht, dass er seine eigenen notwendigen Auslagen selbst tragen muss, weil diese mangels entsprechender Rechtsgrundlage der Staatskasse nicht auferlegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00 - bei Böhm NStZ-RR 2001, 326 m.N.).
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