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   BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02   

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https://dejure.org/2002,4487
BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02 (https://dejure.org/2002,4487)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2002 - 4 StR 104/02 (https://dejure.org/2002,4487)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02 (https://dejure.org/2002,4487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 52 StGB; § 29 BtMG
    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch (Darstellungspflicht; Widersprüche; Wechsel der Aussagen von Belastungszeugen; Glaubhaftigkeitsbeurteilung; Vermutung eines mit dem Angeklagten abgestimmten veränderten Aussageverhaltens); Betäubungsmittelhandel ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Aus diesem Grunde erweist sich die Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft als unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, insoweit in NStZ 2001, 41 nicht abgedruckt).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter zunächst darlegen, welchen Sachverhalt er als festgestellt erachtet (st. Rspr.; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, daß der Schuldspruch in Rechtskraft erwächst, was - wenn sich die Annahme einer Bewertungseinheit bestätigt - jedenfalls insoweit einer Verfolgung der vom Freispruch berührten Betäubungsmittelgeschäfte wegen des Verbots aus Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. zum Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus einer Gesamtmenge BGHSt 43, 252, 255 f.) entgegenstehen könnte (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Denn die zu den Betäubungsmittelverkäufen an S. E. , T. H. und D. M. getroffenen Feststellungen lassen die Möglichkeit offen, daß diese ganz oder teilweise mit den weiteren dem Angeklagten angelasteten Rauschgiftgeschäften, auf die sich der Freispruch bezieht, nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (BGHSt 30, 28, 31) eine Bewertungseinheit und deshalb eine Tat im rechtlichen Sinne bilden.
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, daß der Schuldspruch in Rechtskraft erwächst, was - wenn sich die Annahme einer Bewertungseinheit bestätigt - jedenfalls insoweit einer Verfolgung der vom Freispruch berührten Betäubungsmittelgeschäfte wegen des Verbots aus Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. zum Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus einer Gesamtmenge BGHSt 43, 252, 255 f.) entgegenstehen könnte (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Dies gilt auch in Fällen des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen; doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6 und BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 11 bis 14).
  • BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01

    Beweiswürdigung (Freispruch; unzureichende Bezugnahme auf widersprüchliche

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Dies hat nicht nur für den Fall der Verurteilung, sondern auch für den des Freispruchs des Angeklagten zu gelten (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 14. März 2002 - 4 StR 583/01).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02
    Weichen Belastungszeugen, auf deren Aussage die Anklage gestützt ist, in der Hauptverhandlung in wesentlichen Punkten von ihrer früheren Tatschilderung ab und hängt die Entscheidung allein davon ab, ob diesen Zeugen zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1998, 250).
  • BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18

    Voraussetzungen einer sexuellen Handlung en einem Kind (ambivalente Handlungen;

    Da der Angeklagte aber - anders als noch in der Anklage beschrieben - die in den Fällen 1 und 2 erstellten Lichtbilder der Nebenklägerin dem Zeugen G. auf einem USB-Stick übergeben hat und damit nur eine Tat vorliegt, ist die Beschränkung unwirksam (BGH, Urteile vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02; vom 21. November 2002 - 3 StR 296/02, NStZ 2003, 264, 265).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Verurteilung in Rechtskraft erwächst, was - wenn sich die Annahme einer Bewertungseinheit bestätigt - jedenfalls insoweit einer Verfolgung der vom Freispruch berührten Betäubungsmittelgeschäfte wegen des Verbots aus Art. 103 Abs. 3 GG entgegenstehen könnte (BGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).

    Aus den oben genannten Gründen ist zugleich die Verurteilung für das Beihilfedelikt sowie die Taten 16 bis 19 der Anklageschrift aufzuheben (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Es handelt sich um ein einheitliches Tatgeschehen, das hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung nicht künstlich in einzelne Teilakte - hier: die jeweilige Erlangung des unmittelbaren Besitzes an den einzelnen Fahrzeugen durch die Angeklagten M. und K. - aufgespalten werden darf (vgl. BGH NStZ 2003, 264, 265 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    a) Die sich aus den Revisionsanträgen und ihrer Begründung ergebende Beschränkung des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19) auf vier Verkaufsfälle ist allerdings teilweise unwirksam, weil zwischen den vom Landgericht festgestellten Verkäufen an S. und den angeklagten Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen ein untrennbarer Zusammenhang besteht, da insoweit - je nach Zuordnung - tatbestandliche Bewertungseinheiten gegeben sein können (Unteilbarkeit des Schuldspruchs; vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17; vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09; vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 602/10

    Wirksame Revisionsbeschränkung; paralleler Freispruch vom Vorwurf der

    Der Hinweis des Generalbundesanwalts auf das Urteil des Senats vom 25. Juli 2002 (4 StR 104/02, NStZ-RR 2003, 292 (Ls.)) geht fehl, weil in dem dort zu Grunde liegenden Fall die gesamten von den Schuld- und Freisprüchen betroffenen Handlungen Teil einer einheitlichen Bewertungseinheit gewesen sein konnten (vgl. zur Trennbarkeit bei verfahrensrechtlich voneinander unabhängigen Straffällen noch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 318 Rn. 9).
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