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   BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02   

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BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02 (https://dejure.org/2003,1645)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2003 - V ZR 387/02 (https://dejure.org/2003,1645)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 (https://dejure.org/2003,1645)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
    Anspruch auf Herausgabe des Verfügungserlöses: Abzug von Aufwendungen des Verfügungsberechtigten zur Veräußerung nur bei Ersatzanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs des Berechtigten auf die Herausgabe des vom Verfügungsberechtigten rechtsgeschäftlich erzielten Surrogates (commodum ex negatione) - Intention des Ausgleichs einer unrichtigen bzw. unrichtig gewordenen Vermögenslage - Aufwendungen des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlösauskehr; Verkaufsaufwendungen des Verfügungsberechtigten

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 4 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 Abs. 4 S. 3
    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Erlöses; Minderung des Erlöses durch Aufwendungen des Verfügungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Anspruch auf Erlösherausgabe auf Surrogat gerichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 2004, 390
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.02.1997 - V ZR 107/96

    Beständigkeit des gesetzlichen Erwerbs des Eigentums an einer Kleinstfläche

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    a) Als Erlös hat der Beklagte den Kaufpreis herauszugeben, den er für den Verkauf der umstrittenen Grundstücke vereinnahmte (vgl. Senat, Urt. v. 7. Februar 1997, V ZR 107/96, VIZ 1997, 296, 297).

    aa) Da der Anspruch auf Erlösauskehr das zum Gegenstand hat, was als rechtsgeschäftliches Surrogat unter den Voraussetzungen des § 281 BGB a.F. (§ 285 BGB) verlangt werden kann, ist er ebensowenig wie jener Anspruch (vgl. dazu Senat, Urt. v. 7. Februar 1997, V ZR 107/96, VIZ 1997, 296, 297) auf den Vorteil beschränkt, der dem Schuldner erwachsen ist.

    Nur dann, wenn dem Verfügungsberechtigten wegen seiner Aufwendungen ein Ersatzanspruch zusteht, muß sich der Berechtigte diese entgegenhalten lassen (vgl. Senat, Urt. v. 7. Februar 1997, aaO).

  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Im vorliegenden Rechtsstreit ist allein noch über die Höhe des Anspruchs zu befinden, zu der sich der Bescheid nicht verhält (Senat, Beschl. v. 8. Mai 2002, V ZB 32/01, NJW 2002, 2246, 2247 zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHZ 151, 24).

    Als Ausgleich für den Rückübertragungsanspruch, der infolge der Verfügung über das Eigentum nicht mehr geltend gemacht werden kann, weist § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG dem Berechtigten das von dem Verfügungsberechtigten hierbei rechtsgeschäftlich erzielte Surrogat zu (Senat, Beschl. v. 8. Mai 2002, aaO).

  • BGH, 28.06.2002 - V ZR 165/01

    Voraussetzungen des Anspruchs des Verfügungsberechtigten auf Erstattung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Nach dieser Vorschrift sind die Kosten für alle Maßnahmen zu erstatten, die der Verfügungsberechtigte abweichend von dem Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vornehmen darf (BGHZ 137, 183, 187 f; Senat, Urt. v. 28. Juni 2002, V ZR 165/01, WM 2002, 2425, 2426 m.w.N.).

    Hierzu rechnen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 lit. a VermG solche Rechtsgeschäfte, die zur Erfüllung von Rechtspflichten des Eigentümers erforderlich sind, ferner die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 lit. b VermG und mittelbar auch die Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG (Senat, Urt. v. 28. Juni 2002, aaO).

  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Eine hiervon abweichende Entscheidung ist den Zivilgerichten durch die Tatbestandswirkung des Bescheids versperrt (vgl. Senat, Urt. v. 19. Juni 1998, V ZR 43/97, NJW 1998, 3055).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97

    Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Vielmehr handelt es sich hier - wie bei Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (vgl. dazu Senat, Urt. v. 17. Dezember 1998, V ZR 341/97, VIZ 1999, 176) - um eine Vorschrift, die dasjenige zum Gegenstand hat, das als commodum ex negatione auch unter den Voraussetzungen des § 281 BGB a.F. (jetzt § 285 BGB) verlangt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 46, 260, 264; BGHZ 75, 203, 206).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Nach § 281 BGB a.F. (§ 285 BGB) kann das durch die Veräußerung erlangte Entgelt auch dann herausverlangt werden, wenn es den Wert des zunächst geschuldeten Gegenstandes übersteigt (vgl. Senat, Urt. v. 27. Oktober 1982, V ZR 24/82, NJW 1983, 929, 930).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Vielmehr handelt es sich hier - wie bei Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (vgl. dazu Senat, Urt. v. 17. Dezember 1998, V ZR 341/97, VIZ 1999, 176) - um eine Vorschrift, die dasjenige zum Gegenstand hat, das als commodum ex negatione auch unter den Voraussetzungen des § 281 BGB a.F. (jetzt § 285 BGB) verlangt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 46, 260, 264; BGHZ 75, 203, 206).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Nach dieser Vorschrift sind die Kosten für alle Maßnahmen zu erstatten, die der Verfügungsberechtigte abweichend von dem Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vornehmen darf (BGHZ 137, 183, 187 f; Senat, Urt. v. 28. Juni 2002, V ZR 165/01, WM 2002, 2425, 2426 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97

    Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Soweit die behaupteteten Verwendungen überhaupt für die umstrittenen Grundstücke getätigt wurden, scheitert ein Bereicherungsanspruch im vorliegenden Fall daran, daß dieser Anspruch nicht auf die geltend gemachte Wertsteigerung der Grundstücke gerichtet werden kann, sondern in deren etwa erhöhtem Verkehrswert wegen § 818 Abs. 3 BGB nur seine Grenze findet (vgl. BGHZ 140, 275, 283).
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 4/01

    Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten; Begriff der gewöhnlichen

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
    Namentlich aus § 670 BGB kann der Beklagte keinen Anspruch herleiten, weil er im vorliegenden Restitutionsfall als Verfügungsberechtigter bis zur Bestandskraft der Rückgabeentscheidung eigene Angelegenheiten wahrnahm (vgl. BGHZ 150, 237, 248), es also an der für diesen Anspruch erforderlichen Besorgung eines fremden Geschäfts (§ 677 BGB) fehlt.
  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78

    Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung

  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 85/06

    Berechnung des nach einem investiven Verkauf herauszugebenden Erlöses

    Der Berechtigte soll durch § 16 Abs. 1 InVorG nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm das Grundstück zurückübertragen (Senat, BGHZ 142, 221, 224 f.; Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 387/02, WM 2004, 390, 391; Kimme/Wegner, Offene Vermögensfragen, Stand März 2006, § 16 InVorG Rdn. 1, 20 f.; v. Drygalski/Hecker in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand November 2004, § 16 InVorG Rdn. 27; Rodenbach in Rodenbach/Söfker/Lochen, InVorG, Stand Dezember 1998, § 16 Rdn. 4, 13, 18).

    Nur so kann eine wirtschaftliche Besserstellung des Berechtigten im Falle einer investiven Veräußerung gegenüber einer Naturalrestitution verhindert werden (s. schon Senat, Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 387/02, WM 2004, 390, 392).

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 104/06

    Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Veräußerung von

    Vielmehr tritt der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts - ähnlich wie der auf Herausgabe des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 - VIZ 2004, 31, 32) - an die Stelle der unmöglich gewordenen Rückgabe des Vermögenswertes, wobei der Berechtigte nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden soll, als würde ihm der Vermögenswert zurückübertragen (vgl. BGHZ 142, 221, 224 f; BVerwG VIZ 2003, 72, 73, jeweils zu § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    Eine hiervon abweichende Entscheidung ist den Zivilgerichten durch die Tatbestandswirkung dieses Bescheids versperrt (vgl. Senat, Urteile vom 19. Juni 1998 - V ZR 43/97, NJW 1998, 3055 f. und vom 27. Juli 2003 - V ZR 387/02, VIZ 2004, 31, 32).
  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

    Diese Entscheidung ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2003 (V ZR 387/02 - VIZ 2004, 31) rechtskräftig geworden.
  • OLG Brandenburg, 23.12.2013 - 2 U 17/12

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Rechtswidrige Erteilung einer

    Daneben kommt dagegen ein Bereicherungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Verwendungskondiktion nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2003, V ZR 387/02, Rdnr. 14; zitiert nach juris; Fieberg/Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand Mai 2010, § 3 Rdnr. 354).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZR 98/17

    Führen der Veräußerung des zu restituierenden Vermögenswerts zum Erlöschen von

    Er zielt auf die Herausgabe des Veräußerungserlöses als Surrogat für den veräußerten Vermögenswert (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02, ZOV 2003, 324 für § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG) und ist deshalb auch bei einer Veräußerung mit Zustimmung des Berechtigten gegeben (vgl. VG Cottbus, ZOV 2012, 300 Rn. 36).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 37.05

    Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter;

    Zugleich bestanden aber hinsichtlich derselben Grundstücke vermögensrechtliche Ansprüche, für die nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG als Surrogat ebenfalls ein Erlösauskehranspruch gewährt wird (vgl. dazu etwa Beschluss vom 1. September 2004 - BVerwG 7 B 47.04 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 52 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 - ZOV 2003, 324).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08

    Grundstücksrestitution im Beitrittsgebiet: Anspruch des Verfügungsberechtigten

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der in § 3 Abs. 3 S. 4 VermG vorgesehene Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nicht nur Instandsetzungsmaßnahmen nach S. 3 der Vorschrift zum Gegenstand, sondern betrifft abweichend vom Wortlaut auch alle Maßnahmen, die der Verfügungsberechtigte abweichend von dem Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 S. 1 VermG vornehmen darf (vgl. BGHZ 137, 183, 187 f; BGH WM 2002, 2425, 2436; BGH VIZ 2004, 31, 33; Wasmuth in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG Rn. 254; Redeker/Hirtschulz/Tank in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, § 3 VermG Rn. 309).

    Auch kann die von dem Sachverständigen O. ermittelte Wertsteigerung in Höhe von 75.000,00 EUR insoweit nicht herangezogen werden, da der Bereicherungsanspruch in einem etwa erhöhten Verkehrswert wegen § 818 Abs. 3 BGB nur seine Grenze findet (vgl. BGH VIZ 2004, 31, 33).

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 46/08

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftungsgrundsätzen für die Erteilung einer

    Überdies erschließt sich hieraus eine Regelungslücke, die im Wege der Analogie des § 7 Abs. 3 Satz 2 GVO zu schließen wäre, nicht ohne weiteres, da - wie der Beklagte selbst ausführt - grundsätzlich ein Bereichungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Verwendungskondiktion nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2003, V ZR 387/02, Rdnr. 14; zitiert nach juris; Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand Mai 2010, § 3 Rdnr. 354).
  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

    Das nunmehrige Verpflichtungsbegehren der Kläger, eine Erlösauskehrverpflichtung der Beigeladenen dem Grunde nach festzustellen, soweit diese wirksam über das Eigentum an den aus dem geteilten Grundstück 90/3 der Flur 2 hervorgegangenen Grundstücken verfügt hat, § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Vermögensgesetzes (VermG), mag zwar auch als eine privilegierte Klageänderung § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) - die Voraussetzungen des § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 3 ZPO liegen bereits deshalb nicht vor, weil die Beigeladene bereits vor Klageerhebung wirksam über das Eigentum an den Grundstücken verfügt hatte - unterfallen, es ist gegenüber dem Begehren auf Rückübertragung der Grundstücke jedoch zugleich ein nach derzeitigem Sachstand jedenfalls qualitatives Minus, und zwar bereits deshalb, weil über die Höhe des Veräußerungserlöses nicht im Verwaltungsrechtsweg, sondern durch die Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit zu befinden ist (BGH, Beschl. v. 8. Mai 2002 - V ZB 32/01 -, BGHZ 151, 24 und NJW 2002, 2246; VG Berlin, Urt. v. 13. August 2004 - 31 A 383.01 -, zit. nach juris) und der Anspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG (lediglich) auf das vom Verfügungsberechtigten rechtsgeschäftlich erzielte Surrogat gerichtet und begrenzt ist, auch, wenn dieses den Verkehrswert des Grundstückes unterschreitet; einen Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes gewährt diese Bestimmung im Unterschied etwa zu § 16 Abs. 1 Satz 3 des Investitionsvorranggesetzes nicht (vgl. etwa BGH, Urt. v. 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 -, ZOV 2003, 324).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2012 - 5 U 162/09

    Anwaltshaftung: Nichtanfechtung eines eine Grundstücksrückgabe verfügenden

  • FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 3 K 355/01

    Berechtigung eines Finanzamts zum Erlass eines angefochtenen

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

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