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   BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07   

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https://dejure.org/2007,4257
BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07 (https://dejure.org/2007,4257)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2007 - 2 StR 209/07 (https://dejure.org/2007,4257)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 2 StR 209/07 (https://dejure.org/2007,4257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in vier Fällen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Hangtäterschaft; Verneinung des Vorliegens eines "Hang zu erheblichen Straftaten" i.S.v. § ...

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Definition des "Hangtäters"

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Definition des "Hangtäters"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 27
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Die Kammer hat dabei gesehen, dass sich sämtliche der Anlasstaten (Fälle 1 bis 165) gegen dasselbe Opfer, den Nebenkläger, richteten, was indes der Annahme eines Hanges nicht grundsätzlich entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 25.07.2007 - 2 StR 209/07 - NStZ 2008, 27).

    Weiterhin hat die Kammer im Blick gehabt, dass die einzelnen Tathandlungen im Fall 164 auf einem einheitlichen Tatentschluss beruhten (vgl. BGH, Urteil vom 25.07.2007 - 2 StR 209/07 - NStZ 2008, 27).

    Die enge zeitliche Abfolge der Vielzahl von Tathandlungen ist, obwohl sich sämtliche Taten in den Fällen 1 bis 165 gegen den Nebenkläger richteten, als Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Angeklagten zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 04.09.2008 - 5 StR 101/08 - NStZ 2010, 387; BGH, Urteil vom 25.07.2007 - 2 StR 209/07 - NStZ 2008, 27).

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Soweit das Landgericht im angefochtenen Urteil seine abweichende Auffassung demgegenüber maßgeblich darauf stützt, dass erst durch die Äußerungen des Verurteilten im Verlauf des Strafvollzugs dessen "Sadismus mit sexuellen Anteilen" habe diagnostiziert werden können und damit die Tatmotivation erkennbar geworden sei, hat sie zweierlei nicht bedacht: Zum einen ist es für die Anordnung der Sicherungsverwahrung grundsätzlich unerheblich, worauf der verbrecherische Hang des Täters beruht (BGH NJW 1980, 1055; NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH, Urt. vom 25. Juli 2007 - 2 StR 209/07); liegt seine fest eingewurzelte Neigung zur Begehung von Straftaten schon nach seiner bisherigen Lebensführung objektiv auf der Hand, so kommt es daher nicht darauf an, welcher psychologische oder psychiatrische Befund diesem Persönlichkeitsbild entspricht.
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07

    Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGH NStZ 2008, S. 27; StV 2008, 301).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Gerade auch relativ zeitnah aufeinanderfolgende Taten können in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (BGH, Urteil vom 25.07.2007 - 2 StR 209/07).
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Hierzu sind vielmehr zusätzlich die noch zu treffenden Feststellungen zur Gefährlichkeit des Angeklagten einzubeziehen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Hang und Gefährlichkeitsprognose BGH NStZ 2008, 27).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Ebenso wenig ist Voraussetzung für die Annahme eines Hanges, dass die Straftaten zu Lasten einer Mehrzahl von Opfern begangen werden; ausreichend sind auch wiederholte Taten zu Lasten desselben, aus dem sozialen Umfeld des Täters stammenden Opfers (vgl. BGH NStZ 2008, 27).
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

    Gerade auch relativ zeitnah aufeinanderfolgende Taten können in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juli 2007 - 2 StR 209/07, NStZ 2008, 27, 28).
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

    Vielmehr können gerade auch relativ zeitnah aufeinanderfolgende Taten in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (BGH NStZ 2008, 27).
  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten

    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH NStZ 2008, 27 f; 2005, 265 f; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1 und 8; Rissing-van Saan/Peglau aaO § 66 Rn. 126 ff.).
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