Rechtsprechung
BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 371 Abs. 1 AO; § 370 AO; § 2 Abs. 3 StGB; § 231 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 20 StGB; § 31 Abs. 1, Abs. 7 ErbStG; Art. 97 § 24 EGAO
Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei Suizidversuch; Verhandlungsunfähigkeit; fehlende Steuerungsfähigkeit oder Einsichtsfähigkeit; schuldhaft); Wirksamkeit von Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen (Teilselbstanzeige; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 231 Abs 2 StPO, § 371 Abs 1 AO
Steuerstrafverfahren: Eigenmächtigkeit des Entfernens bei Verhandlungsunfähigkeit infolge eines Suizidversuchs; Wirksamkeit einer Selbstanzeige mit geringfügigen Abweichungen vom vorgeschriebenen Inhalt - IWW
- Wolters Kluwer
Eigenmächtigkeit des Entfernens i.S.v. § 231 Abs. 2 StPO bei einem aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode unternommenen und zur Verhandlungsunfähigkeit führenden Suizidversuch; Wirksamkeit von Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen von dem in § 371 Abs. 1 AO ...
- Betriebs-Berater
Geringfügige Abweichungen bei Selbstanzeigen
- rewis.io
Steuerstrafverfahren: Eigenmächtigkeit des Entfernens bei Verhandlungsunfähigkeit infolge eines Suizidversuchs; Wirksamkeit einer Selbstanzeige mit geringfügigen Abweichungen vom vorgeschriebenen Inhalt
- ra.de
- rewis.io
Steuerstrafverfahren: Eigenmächtigkeit des Entfernens bei Verhandlungsunfähigkeit infolge eines Suizidversuchs; Wirksamkeit einer Selbstanzeige mit geringfügigen Abweichungen vom vorgeschriebenen Inhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 231 Abs. 2; AO § 371 Abs. 1
Eigenmächtigkeit des Entfernens i.S.v. § 231 Abs. 2 StPO bei einem aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode unternommenen und zur Verhandlungsunfähigkeit führenden Suizidversuch; Wirksamkeit von Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen von dem in § 371 Abs. 1 AO ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der nicht ernsthafte Suizidversuch als eigenmächtiges Entfernen aus der Hauptverhandlung
- IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)
Strafrechtliche Besonderheiten bei ErbSt-Hinterziehung
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zum Merkmal der Eigenmächtigkeit im Sinne von § 231 II StPO
- fr-online.de (Pressebericht, 27.08.2011)
Frankfurter Anwalt Wolski scheitert vor dem BGH
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wenn der Steuerpflichtige in einer Selbstanzeige 5% weniger Steuerhinterziehung einräumt, als tatsächlich hinterzogen worden sind, kann dies in Hinblick auf die strafbefreiende Wirkung noch tolerabel sein
- pwc.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung bei unterlassener Anzeige über Schenkung
Besprechungen u.ä. (5)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - Abwesenheit des Angeklagten wegen Suizidversuchs in der Hauptverhandlung (Prof. Dr. Holm Putzke; ZJS 2012, 383)
- IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)
Strafrechtliche Besonderheiten bei ErbSt-Hinterziehung
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Noch einmal: Neue Rechtsprechung zur Bagatellabweichung
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
BGH definiert Maßstäbe zur Bagatellabweichung
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Geringfügigkeitsgrenze bei unbewussten Abweichungen in der Selbstanzeige" von RA/FASteuerR/FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck und und RA Christian Höll, original erschienen in: Stbg 2011, 561 - 564.
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Sonstiges
- faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.02.2012)
Steuerhinterziehung: Anwalt Wolski sitzt nun im Gefängnis
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 26.11.2009 - 9 KLs 711 Js 202/07
- LG Darmstadt, 26.03.2010 - 9 KLs 711 Js 202/07
- BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvR 2082/11
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 298
- NJW 2011, 3249
- NStZ 2012, 105
- NJ 2011, 480
- BB 2011, 3106
Wird zitiert von ... (15)
- LG München II, 13.03.2014 - W 5 KLs 68 Js 3284/13
Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß - Kein besonders schwerer Fall
Von einer nicht nur geringfügigen Abweichung ist bei einer Abweichung von mehr als 5 % auszugehen (BGH vom 25.07.2011, Az. 1 StR 631/10, NZWiSt 2012, 117). - BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
Allerdings legen die Urteilsfeststellungen nahe, dass sich die Angeklagte im Hinblick auf die Vorschenkungen bereits jeweils wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) strafbar gemacht hat, weil sie diese entgegen § 30 ErbStG nicht angezeigt hat (vgl. zur Tatvollendung und Tatbeendigung der Hinterziehung von Schenkungsteuer durch Unterlassen BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, Rn. 41 f., BGHSt 56, 298, 312 f.).Es fehlt an entsprechenden tatsächlichen Feststellungen, da das Landgericht die Vortaten nicht in den Blick genommen hat (zum Verjährungsbeginn bei Hinterziehung von Schenkungsteuer durch Unterlassen vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, Rn. 41 f., BGHSt 56, 298, 312 f.).
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGH, Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 251; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 507/98; NStZ 1999, 418; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298).
- FG Hessen, 07.05.2018 - 10 K 477/17
§ 235 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 30 ErbStG
Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bereits in dem Zeitpunkt vollendet und - nach herrschender Meinung - auch beendet, in dem das FA - bei rechtzeitiger Anzeige der Zuwendung - den Schenkungsteuerbescheid bekannt gegeben hätte (zur Tatvollendung und -beendigung, vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10 -, Entscheidungssammlung des BGH in Strafsachen - BGHSt - 56, 298, Rdnr. 41). - BFH, 28.08.2019 - II R 7/17
Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige …
bb) Im Falle einer Steuer, deren Festsetzung nicht kontinuierlich abschnittsbezogen nach Veranlagungszeiträumen, sondern anlassbezogen wie bei der Schenkungsteuer erfolgt, kann nicht festgestellt werden, wann im Wesentlichen die Bearbeitung der Steuererklärungen und -festsetzungen abgeschlossen ist (vgl. BGH-Beschlüsse vom 25.07.2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298, Rz 41, und vom 08.07.2014 - 1 StR 240/14, HFR 2015, 408, Rz 3; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., Rz 157; Wiese in Wannemacher, Steuerstrafrecht, 6. Aufl., S. 214 Rz 519; Simon in Simon/Wagner, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., S. 457; Ebner, Verfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht, S. 241; Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., 900 AO, § 370 Rz 487 und § 376, Rz 48; Klein/Jäger, AO, 14. Aufl., § 376 Rz 23a;… Krumm in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 370 AO Rz 96; Weigell in Kuhn/Weigell/Görlich, Steuerstrafrecht, 3. Aufl., S. 67, Rz 218; Esskandari/Bick, Erbschaft-Steuerberater 2012, 108, 112; Einemann, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2017, 316, 319).Er führte zur Bearbeitungsdauer bei den Finanzbehörden aus, sie sei bei dieser fiktiven Steuerfestsetzung mit einem Monat anzusetzen, denn das Finanzamt könne gemäß § 31 Abs. 1 und Abs. 7 ErbStG die Abgabe einer Steuererklärung binnen eines Monats verlangen, in welcher der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen habe (BGH-Beschluss in BGHSt 56, 298, Rz 41; ähnlich Simon in Simon/Wagner, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., S. 457;… krit. Krumm in Tipke/Kruse, a.a.O., § 370 AO Rz 96; Ebner, Verfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht, S. 245).
Soweit der BGH weitergehend für den Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angezeigter Schenkung auf die frühestmögliche Bekanntgabe abgestellt hat (BGH-Beschluss in BGHSt 56, 298) kommt es hierauf im Streitfall aufgrund des Verböserungsverbots nach §§ 96 Abs. 1 Satz 2, 121 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 25, m.w.N.) nicht mehr an.
- FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
Dabei ist es nach Auffassung des Senats angemessen, eine Bearbeitungszeit beim Finanzamt von einem Monat zugrunde zu legen (Meyer a.a.O. unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 25.07.2011 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Tz. 41 für den Fall einer Schenkungssteuerhinterziehung angesichts des dort fehlenden allgemeinen Veranlagungsschlusses mit Bezugnahme auf die Möglichkeit der Anforderung einer Steuererklärung mit Selbstberechnung binnen eines Monats). - FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1627/15
Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur …
Da - anders als bei anderen Veranlagungssteuern - für die Schenkungsteuer mangels kontinuierlichem abschnittsbezogenem Veranlagungsverfahren kein allgemeiner Veranlagungsschluss festgestellt werden kann, ist für den Verjährungsbeginn maßgeblich, wann die Veranlagung dem Steuerpflichtigen bei rechtzeitiger Anzeige der Schenkung frühestens bekanntgegeben worden wäre (vgl. BGH-Beschluss vom 25.07.2011 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 unter Hinweis auf Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 376 AO Rn. 48, § 370 AO Rn. 487 mit weiteren Nachweisen;… Wulf in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch § 376 AO Rn. 36).Die Bearbeitungsdauer bei den Finanzbehörden ist bei dieser fiktiven Steuerfestsetzung nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2011 (a. a. O.) mit einem Monat anzusetzen.
- BFH, 28.08.2019 - II R 8/17
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.08.2019 II R 7/17 - Beginn des Laufs von …
bb) Im Falle einer Steuer, deren Festsetzung nicht kontinuierlich abschnittsbezogen nach Veranlagungszeiträumen, sondern anlassbezogen wie bei der Schenkungsteuer erfolgt, kann nicht festgestellt werden, wann im Wesentlichen die Bearbeitung der Steuererklärungen und -festsetzungen abgeschlossen ist (vgl. BGH-Beschlüsse vom 25.07.2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298, Rz 41, und vom 08.07.2014 - 1 StR 240/14, HFR 2015, 408, Rz 3; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., Rz 157; Wiese in Wannemacher, Steuerstrafrecht, 6. Aufl., S. 214 Rz 519; Simon in Simon/Wagner, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., S. 457; Ebner, Verfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht, S. 241; Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., 900 AO, § 370 Rz 487 und § 376, Rz 48; Klein/Jäger, AO, 14. Aufl., § 376 Rz 23a;… Krumm in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 370 AO Rz 96; Weigell in Kuhn/Weigell/Görlich, Steuerstrafrecht, 3. Aufl., S. 67, Rz 218; Esskandari/Bick, Erbschaft-Steuerberater 2012, 108, 112; Einemann, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2017, 316, 319).Er führte zur Bearbeitungsdauer bei den Finanzbehörden aus, sie sei bei dieser fiktiven Steuerfestsetzung mit einem Monat anzusetzen, denn das Finanzamt könne gemäß § 31 Abs. 1 und Abs. 7 ErbStG die Abgabe einer Steuererklärung binnen eines Monats verlangen, in welcher der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen habe (BGH-Beschluss in BGHSt 56, 298, Rz 41; ähnlich Simon in Simon/Wagner, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., S. 457;… krit. Krumm in Tipke/Kruse, a.a.O., § 370 AO Rz 96; Ebner, Verfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht, S. 245).
Soweit der BGH weitergehend für den Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angezeigter Schenkung auf die frühestmögliche Bekanntgabe abgestellt hat (BGH-Beschluss in BGHSt 56, 298), kommt es hierauf im Streitfall aufgrund des Verböserungsverbots nach §§ 96 Abs. 1 Satz 2, 121 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 25, m.w.N.) nicht mehr an.
- BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13
Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § …
Zwar betrug die Verjährungsfrist für diese Tat zunächst nur fünf Jahre (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), die bei Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens (vgl. § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) bereits verstrichen gewesen wären (zum Fristbeginn bei Hinterziehung von Schenkungsteuer durch Unterlassen vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, Rn. 41 ff., BGHSt 56, 298, 312). - BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (erforderlicher Umfang der Selbstanzeige: …
Dies hat zudem zur Folge, dass das zur Tatzeit geltende Recht nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz das mildere und damit anzuwendende Recht ist (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 52).Jedoch wirkt eine Selbstanzeige dann nicht strafbefreiend, wenn die Erklärung selbst wieder neue, erhebliche Unrichtigkeiten enthält (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 53; Urteile vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76, BB 1978, 698 und vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, wistra 1993, 66).
- BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
Berufungshauptverhandlung in einer Strafsache: Abwesenheitsverhandlung gegen …
- FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13
Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld
- FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur …
- BGH, 08.07.2014 - 1 StR 240/14
Hinterziehung von Tabaksteuer (Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt; …
- KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
Eigenmächtiges Ausbleiben