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   BGH, 25.07.2017 - X ZB 5/16   

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https://dejure.org/2017,35580
BGH, 25.07.2017 - X ZB 5/16 (https://dejure.org/2017,35580)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2017 - X ZB 5/16 (https://dejure.org/2017,35580)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - X ZB 5/16 (https://dejure.org/2017,35580)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Phosphatidylcholin

    § 38 PatG
    Patenterteilungsverfahren: Zurückweisung der Patentanmeldung bei Änderung des Inhalts der ursprünglich eingereichten Fassung; Zulässigkeit der Erweiterung bei Aufnahme eines Merkmals - Phosphatidylcholin

  • IWW

    § 38 Abs. 1 PatG, § 45 Abs. 1 Satz 1 PatG, § 26 Abs. 5 PatG, § 22 Abs. 1 PatG, Art. 123 Abs. 3, Art. 138 Abs. 1 Buchst. d EPÜ, § 108 Abs. 1 PatG, § 107 Abs. 1 Halbsatz 2 PatG

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Patentanmeldung betreffend die "Verwendung von Elektrolyten zur Stärkung der Barrierefunktion der Haut"; Kosmetische Verwendung von Natriumchlorid und Glycerin in Hautpflegeprodukten; Hinausgehen des durch den Anmelder zur Prüfung gestellten ...

  • rewis.io

    Patenterteilungsverfahren: Zurückweisung der Patentanmeldung bei Änderung des Inhalts der ursprünglich eingereichten Fassung; Zulässigkeit der Erweiterung bei Aufnahme eines Merkmals - Phosphatidylcholin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 38
    Zurückweisung einer Patentanmeldung betreffend die "Verwendung von Elektrolyten zur Stärkung der Barrierefunktion der Haut"; Kosmetische Verwendung von Natriumchlorid und Glycerin in Hautpflegeprodukten; Hinausgehen des durch den Anmelder zur Prüfung gestellten ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 38 ; PatG § 45 Abs. 1 S. 1; PatG § 48 S. 1
    Zurückweisung einer Patentanmeldung betreffend die "Verwendung von Elektrolyten zur Stärkung der Barrierefunktion der Haut"; Kosmetische Verwendung von Natriumchlorid und Glycerin in Hautpflegeprodukten; Hinausgehen des durch den Anmelder zur Prüfung gestellten ...

  • datenbank.nwb.de

    Patenterteilungsverfahren: Zurückweisung der Patentanmeldung bei Änderung des Inhalts der ursprünglich eingereichten Fassung; Zulässigkeit der Erweiterung bei Aufnahme eines Merkmals - Phosphatidylcholin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückweisung einer Patentanmeldung bei inhaltlicher Erweiterung der ursprünglich eingereichten Fassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1105
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZB 5/16
    Die Aufnahme eines Merkmals, wonach die beanspruchte Zubereitung eine bestimmte Substanz nicht enthalten darf, stellt nicht ohne weiteres eine unzulässige Erweiterung dar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Juli 2011, X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel).

    Die Aufnahme von Merkmal 3 in den Anspruch führt auch nicht dazu, dass dieser nunmehr, abweichend von den ursprünglichen Anmeldeunterlagen, auf eine Zusammensetzung gerichtet ist, die nur aus bestimmten Komponenten bestehen darf (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 35 ff. - Reifenabdichtmittel).

  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZB 5/16
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein nicht ursprünglich offenbartes, aber den beanspruchten Patentgegenstand lediglich beschränkendes Merkmal grundsätzlich im Anspruch verbleiben könne, indes zur Stützung der Patentfähigkeit des Erfindungsgegenstands nicht herangezogen werden dürfe (BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 42 mwN - Wundbehandlungsvorrichtung), könne nur für das Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren und das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren Geltung beanspruchen, sei jedoch nicht auf das Erteilungsverfahren übertragbar.

    b) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist es nicht geboten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei einem erteilten deutschen oder europäischen Patent, dessen Gegenstand über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht, eine Nichtigerklärung oder Löschung nicht erforderlich ist, sofern die Änderung in der Einfügung eines nicht ursprungsoffenbarten Merkmals besteht, die zu einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands führt (BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 Rn. 48 mwN - Wundbehandlungsvorrichtung), auf das Prüfungsverfahren zu übertragen.

  • BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73

    Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 -

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZB 5/16
    Eine Patentanmeldung ist zurückzuweisen, wenn der Gegenstand des Anspruchs, den der Anmelder zur Prüfung stellt, über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht und dieser Mangel nach Aufforderung durch die Prüfungsstelle vom Anmelder nicht behoben wird (Fortführung von BGH, Beschluss vom 17. September 1974, X ZB 17/73, GRUR 1975, 310 - Regelventil).

    Das Gesetz will im Interesse der Rechtssicherheit ausschließen, dass das Patent mit einem unzulässig geänderten Inhalt erteilt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1974 - X ZB 17/73, GRUR 1975, 310, 312 - Regelventil, zu § 26 Abs. 5 PatG a.F.) und fordert daher die Beseitigung einer unzulässigen Änderung in jedem Verfahrensstadium des Prüfungsverfahrens.

  • BPatG, 11.09.2015 - 14 W (pat) 30/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Kosmetische Zubereitung" - Patenterteilungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZB 5/16
    Das Patentgericht hat seine Entscheidung (BPatG, GRUR 2016, 583) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 4a O 68/20

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

    Ausweislich des Beschlusses "Phosphatidylcholin" (GRUR 2017, 1105) ist ein Disclaimer dann als zulässig anzusehen, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit der durch ihn bewirkten Beschränkung des Gegenstandes eine zusätzliche technische Wirkung einher geht oder erzielt werden soll oder der Fachmann dadurch eine neue technische Information erhält.
  • OLG München, 22.04.2021 - 6 U 6968/20

    Zeitliche Dringlichkeit in Patentsachen

    Der Anspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet sein, den die Anmeldeunterlagen in der ursprünglich eingereichten Fassung aus der Sicht des Fachmanns nicht als zur Erfindung gehörend erkennen lassen (BGH GRUR 2017, 1105 Rn. 21 - Phosphatidylcholin; BGH GRUR 2011, 1109 Rn. 36 - Reifenabdichtmittel).
  • BPatG, 24.01.2019 - 2 Ni 5/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Datenchiffrierung in einem drahtlosen

    Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob die Aufnahme des Disclaimers in Hilfsantrag 2 im Sinne eines negativ formulierten technischen Merkmals (hier: kein DECT-Netzwerk) zulässig ist, obwohl sich die dadurch bewirkte Beschränkung als technisch relevant erweist (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - X ZB 5/16 - Leitsatz b), Rn. 26).
  • BPatG, 02.07.2018 - 4 Ni 8/17
    Denn auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Zulässigkeit einer solchen beschränkenden Anspruchsfassung nur für den Fall anerkannt, dass das betreffende unzulässige Merkmal bereits Gegenstand der erteilten bzw. geltenden Fassung war, während die erstmalige Aufnahme des Merkmals im Bestandsverfahren der Situation im Erteilungsverfahren entspricht, für welche § 38 Abs. 1 PatG zu beachten ist (ablehnend im Anmeldeverfahren auch BGH GRUR 2017, 1105 - Phosphatidylcholin; kritisch zum EP-Patent Senat Urt. v. 28.12.2015, Az. 4 Ni 15/10 (EU) verb.
  • BPatG, 22.02.2018 - 6 Ni 19/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Leistungsregelung mit Kombination aus offener

    Dieser prüfende Vergleich bezieht sich nicht nur auf die in der Anmeldung formulierten Patentansprüche; entscheidend ist vielmehr, was der Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 19. Juli 2016 - X ZR 36/14, juris, Rn. 26 - BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 45 m. w. N. - Polymerschaum; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - X ZB 5/16, juris - Phosphatidylcholin, Rn. 21).
  • BPatG, 11.01.2024 - 12 W (pat) 33/22
    Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand gegenüber der Ursprungsoffenbarung beschränkt ist, vgl. BGH, Beschluss vom 25.07.2017 - X ZB 5/16, Tz. 19 - Phosphatidylcholin.
  • BPatG, 15.10.2019 - 3 Ni 30/17
    Danach steht es einer Zulässigkeit des Disclaimers im Sinne eines negativ formulierten technischen Merkmals, durch das bestimmte Ausführungsformen ausgeschlossen werden sollen, entgegen, wenn sich die dadurch bewirkte Beschränkung als technisch relevant erweist (vgl. BGH GRUR 2017, 1105, Rn 24, 26 - Phosphatidylcholin).
  • BPatG, 08.07.2021 - 6 Ni 46/19
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen ob der Disclaimer M5", wie klägerseitig vorgetragen, zulässig ist (vgl. BGH X ZB 5/16 - Phosphatidylcholin, Rdn. 25, 26; vgl. auch GRUR 2017, 1105).
  • BPatG, 16.05.2023 - 3 Ni 14/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2017, 1105 Rn. 21 ff., insb. Rn. 26 - Phosphatidylcholin) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA, Große Beschwerdekammer, Entscheidung vom 4. April 2004 - G 1/03, GRUR Int 2004, 959 - Disclaimer/GENETIC SYSTEMS) die Beschränkung des Patentanspruchs durch einen Disclaimer zulässig, wenn von der Vielzahl der nach den Anmeldeunterlagen möglichen Zusammensetzungen solche ausgenommen sind, die einen bestimmten Stoff oder eine bestimmte Zusammensetzung enthalten (im konkreten Fall der BGH-Entscheidung war dies Phosphatidylcholin); unzulässig wäre ein Disclaimer danach nur, wenn die Einfügung des Disclaimers über die bloße Beschränkung hinaus zu einer Veränderung der technischen Lehre des Streitpatents führt (Deichfuß, GRUR 2021, 168), etwa wenn mit der Beschränkung eine zusätzliche technische Wirkung einhergeht oder erzielt werden soll oder der Fachmann durch die Beschränkung neue technische Informationen erhält (BGH, a.a.O. Rn. 26 - Phosphatidylcholin).
  • LG Düsseldorf, 05.03.2020 - 4b O 1/20

    Anschlussklemme 2

    Stattdessen ist mit den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Phosphatidylcholin" (Urt. v. 25.07.2017 - X ZB 5/16) aufgestellten Grundsätzen eine unzulässige Erweiterung zu verneinen.
  • BPatG, 19.07.2022 - 8 W (pat) 43/19
  • BPatG, 12.05.2021 - 3 Ni 7/19
  • LG Düsseldorf, 10.11.2020 - 4c O 35/19

    Gekühlte Reinigungsvorrichtung

  • BPatG, 07.11.2017 - 19 W (pat) 19/16

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Dynamoelektrische

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