Rechtsprechung
BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB; § 38 Abs. 2 Nr. 1 WpHG aF
Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch Abschluss eines Kaufvertrages über Wertpapiere); Marktmanipulation (Einwirken auf den Börsenpreis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 38 Abs. 2 Nr. 1, § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Var. 1 WpHG, § 353 Abs. 2 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 73c StGB, § 263 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 38 Abs. 2 WpHG, § 38 Abs. 2 Nr. 1 WpHG, § 24 Abs. 1 BörsG, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, Art. 316h EGStGB, § 111i StPO, § 14 EGStPO, § 73c Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Beziehen des Vermögensvergleichs auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses i.R.e. Betruges durch Abschluss eines Kaufvertrages über Wertpapiere hinsichtlich des Eintritts eines Schadens durch Vermögensverfügung; Einwirkung auf den Börsenpreis der Aktie als ...
- rewis.io
Betrug: Vermögensschaden bei betrügerischem Aktienhandel; Urteilsfeststellungen bei einer Einwirkung auf den Börsenpreis nach altem Recht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beziehen des Vermögensvergleichs auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses i.R.e. Betruges durch Abschluss eines Kaufvertrages über Wertpapiere hinsichtlich des Eintritts eines Schadens durch Vermögensverfügung; Einwirkung auf den Börsenpreis der Aktie als ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.03.2016 - 29 KLs 13/15
- BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16
Papierfundstellen
- StV 2019, 741
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18
Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen …
Gleiches muss für (unterbliebene) Feststellungen nach § 111i StPO gelten (§ 14 EGStPO und hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 5 StR 216/17; vom 25. Juli 2018 - 2 StR 353/16). - BGH, 23.10.2019 - 1 StR 444/19
Revision gegen eine Verurteilung wegen Betruges in acht Fällen und wegen …
Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich der Vermögenslage unmittelbar vor und nach der Verfügung (Prinzip der Gesamtsaldierung, st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2018 - 2 StR 353/16 Rn. 12;… vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Rn. 10 ff. …und vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12;… Raum, Festschrift für Fischer, 479, 484 f.; Dannecker, NStZ 2016, 318, 319).Eine Schätzung des Schadens, für die es ausreichender Anknüpfungstatsachen bedarf, kommt dabei nach allgemeinen Grundsätzen erst in Betracht, wenn die genaue Feststellung der jeweiligen Schadenshöhe durch die Beweisaufnahme (gegebenenfalls Vernehmung der Geschädigten als Zeuginnen zu ihren üblichen "Tarifen" für vergleichbare Leistungen, Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht erfolgen kann (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2018 - 2 StR 353/16 Rn. 12;… vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81 Rn. 4, BGHSt 30, 388, 390;… vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Rn. 14 …und vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12).
- BGH, 04.11.2020 - 2 StR 32/20
Marktmanipulation (Erfassung vollständig oder teilweise manipulierter …
Hinreichend belegt ist auch, dass der Angeklagte, wie es der Straftatbestand des § 38 Abs. 2 WpHG aF zusätzlich zu den Voraussetzungen einer Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 WpHG aF erfordert, auf den inländischen Börsenpreis der Aktien der T. AG tatsächlich einwirkte, indem er einen bereits existierenden Börsenpreis der im Xetra-Handel notierten Aktien durch die Manipulation künstlich, d.h. gegen die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse am Markt, erhöhte oder auch nur stabilisierte (zu den notwendigen Feststellungen vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 2 StR 353/16, Rn. 17 ff.). - BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften; …
Der Schaden beziehungsweise Vermögensnachteil ist mit dem Vermögensabfluss bei den jeweiligen Geschädigten eingetreten, ohne dass - anders, als bei einem erschlichenen Austauschgeschäft - für den anzustellenden Vermögensvergleich vor und nach der Vermögensverfügung (Prinzip der Gesamtsaldierung, st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2018 - 2 StR 353/16 Rn. 12;… vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Rn. 10 ff. …und vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12) ein etwaiger Gegenwert zu saldieren wäre. - LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18 Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich dabei ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt (vgl. BGH, Beschl. v. 05.12.2017 - 4 StR 323/17; BGH, Beschl. v. 25.07.2018 - 2 StR 353/16).