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   BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75   

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BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75 (https://dejure.org/1975,191)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1975 - 2 StR 309/75 (https://dejure.org/1975,191)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75 (https://dejure.org/1975,191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen des Vorrangs des Erwachsenengerichts - Einstufung des Schwurgerichts als Gericht höherer Ordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 191
  • NJW 1975, 2304
  • NJW 1976, 301 (Ls.)
  • NJW 1976, 977 (Ls.)
  • MDR 1975, 1034
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1956 - 5 StR 142/56
    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    BGHSt 9, 399 ist durch die Gesetzgebung überholt.

    Allerdings hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Erwachsenengericht in Schwurgerichtssachen den Vorrang gegenüber dem Jugendgericht eingeräumt, wenn auch nur einer der Angeklagten zur Tatzeit das 21. Lebensjahr vollendet hatte (BGHSt 9, 399).

    Der Bundesgerichtshof hat in der erwähnten Entscheidung BGHSt 9, 399 seine Auffassung indessen allein aus dem Rang des Spruchkörpers hergeleitet.

    Damit ist die in BGHSt 9, 399 niedergelegte Abgrenzungsregel in Schwurgerichtssachen durch die Gesetzgebung überholt.

  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Im allgemeinen bezieht das Gesetz ihn auf das Gericht als Ganzes; auf seine einzelnen Abteilungen nur, wenn sie verschieden hohe Strafgewalt haben (BGHSt 18, 79, 83).

    Dies hat der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 18, 79 entschieden und es entspricht seither ständiger Rechtsprechung.

  • BGH, 20.12.1962 - 2 ARs 81/62

    Irrtümliche Anklageerhebung beim Erwachsenengericht - Zulässigkeit einer Abgabe

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Davon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 173 ausgegangen, er hält an seiner Ansicht fest.

    Die an sich gebotene formlose Abgabe an die Jugendkammer (BGHSt 18, 173) war gescheitert, weil die Jugendkammer zur Übernahme des Verfahrens nicht bereit war.

  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHSt 25, 242, 244 darauf hingewiesen, daß das Präsidium diejenigen Streitigkeiten zu entscheiden habe, die zwischen mehreren Spruchkörpern derselben Art über die Frage entstanden sind, welcher von ihnen eine Sache nach dem Geschäftsverteilungsplan zu bearbeiten habe.
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Dem Präsidium fällt zwar grundsätzlich die Aufgabe zu, einen Streit zwischen zwei Spruchkörpern desselben Gerichts über die Frage, welcher von ihnen eine bestimmte Sache zu bearbeiten habe, zu entscheiden (Dünnebier in Löwe/Rosenberg, a.a.O. Anm. 1 zu § 14; KMR, a.a.O. Anm. 1 d zu § 14; Kleinknecht, a.a.O. Anm. 8 zu § 21 e GVG, Anm. 2 zu § 74 GVG; Brunner, JGG 4. Aufl. S. 174); dies gilt zumindest dann, wenn ein entsprechender Entscheidungsvorbehalt zugunsten des Präsidiums in den Geschäftsverteilungsplan aufgenommen ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75 -).
  • OLG Saarbrücken, 02.12.1965 - Ss 36/65
    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Der Senat vermag die Auffassung, die besondere Funktion der Jugendgerichtsbarkeit verlange zwar nicht generell, aber jedenfalls bei vor dem Erwachsenengericht durchgeführten Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende eine andere Beurteilung (so Brunner, JGG 4. Aufl. S. 174; KMR, 6. Aufl. Anm. 1, 4 d vor § 1; BayObLGSt 1964, 915 OLG Saarbrücken NJW 1966, 1041), nicht zu teilen.
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 4 GVG an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, da das Verfahren nur noch den erwachsenen Angeklagten betrifft (BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (vgl. BGHSt 26, 191; Kuckein in KK § 338 Rdn. 69).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Der Revision ist zwar darin zuzustimmen, daß die als Schwurgericht tätige 3. Strafkammer nicht befugt war, gemäß § 209 Abs. 1 StPO das Verfahren vor der 10. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) desselben Gerichts zu eröffnen (BGH NJW 1975, 2304).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache hinsichtlich des Angeklagten S. gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 5 GVG nicht an eine andere Jugendkammer, sondern an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (BGH, Urteile vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191; vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, NJW 2003, 836, 838 mwN).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung

    Eine über die Eröffnung des Hauptverfahrens hinausgehende Bindungswirkung hat dessen Eröffnungsbeschluss nicht (so Marcelli, NStZ 1986, 59, 61; LR/Stuckenberg aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 192 f. (bezüglich der Bestimmung des Schwurgerichts statt der zuständigen Jugendkammer); aA Meyer-Goßner, JR 1979, 384, 385 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 210 Rn. 10; Radtke/Hohmann/Reinhart, StPO, § 210 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 2 Ss 66/05

    Zurückverweisung; Unzuständigkeit; Berufung; Tatort; Erfolgsort

    Der BGH wendet die Vorschrift auch dann an, wenn das Verfahren mit Recht eingestellt wurde (BGHSt 26, 191, 201; a.A. Meyer-Goßner, a.a.O., § 355 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Denn dem Präsidium des Gerichts, das als richterliches Selbstverwaltungsorgan gemäß § 21 e GVG bei einer den Geschäftsverteilungsplan betreffenden Meinungsverschiedenheit mehrerer Spruchkörper grundsätzlich eingreifen kann, ist es verwehrt, einen Kompetenzstreit durch Anwendung einer gesetzlichen Zuständigkeitsnorm verbindlich zu entscheiden (vgl. auch BGH LM § 36 Ziff. 6 ZPO Nr. 7; BGH NJW 1975, 2304).
  • BFH, 18.02.1986 - VII S 39/85

    Negativer Kompetenzkonflikt - Analogie - Geschäftsverteilungsplan

    Diese Auffassung wird nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen, sondern vor allem darauf gestützt, daß das Präsidium eines Gerichts zwar - grundsätzlich - bei einer den Geschäftsverteilungsplan betreffenden Meinungsverschiedenheit zwischen mehreren Spruchkörpern eingreifen kann, nicht aber bei einem Kompetenzstreit durch Anwendung einer gesetzlichen Zuständigkeitsnorm entscheiden darf (BGHZ 71, 264, 270; vgl. auch - für die auf Gesetz beruhende Aufgabenabgrenzung zwischen Jugendkammer und Schwurgericht als Kammern eines Landgerichts - BGH, Urteil vom 25. August 1975 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 200).

    Gerichtsinterne Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung des Geschäftsverteilungsplans regelt mit bindender Wirkung für die beteiligten Spruchkörper das Präsidium (Kissel, a. a. O., Rdnr. 105f.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 4 FGO Tz. 18; BGH - Dienstgericht -, Urteil vom 21. April 1978 RiZ 5/77, DRiZ 1978, 249; BGHSt 26, 191, 200; BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1973 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244).

    Das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - hat in seinem vom ersuchenden Senat angeführten - nicht veröffentlichten - Beschluß vom 4. November 1974 2 BvR 225/74 (zu ihm vgl. BGHSt 26, 191, 200; Müller, a. a. O., S. 16; derselbe, Juristenzeitung 1976, 587; Heintzmann, DRiZ 1975, 320, 321 f.) ausgesprochen, die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen zwei Strafkammern eines Landgerichts durch eine eigene materiell-rechtliche Entscheidung sei nicht Aufgabe des Landgerichtspräsidiums.

  • BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-2/14

    Kompetenzstreit innerhalb des Bundesgerichtshofs (Vorlage an das Präsidium des

    Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.).
  • BGH, 19.09.2017 - 5 StR 593/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme fehlender örtlicher Zuständigkeit (Einwand der

    Ein entsprechender Beschluss entfaltet aber keine Bindungswirkung in Bezug auf die spätere Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens oder eine Rüge gemäß § 16 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 335/16, NStZ 2017, 420; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 192 f.; LRStPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 210 Rn. 42 aE; Marcelli NStZ 1986, 59).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    § 4 Abs. 2 StPO, der nur die Zusammenfassung von Strafsachen aus dem Zuständigkeitsbereich von Spruchkörpern verschiedener Ordnungen vorsieht, schließt die Verbindung von Strafsachen, die bei gleichrangigen Spruchkörpern desselben Gerichts anhängig sind, durch Abgabe und Übergabe ebenfalls nicht aus (BGHSt 18, 173, 175; 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; 27, 99, 102; Meyer-Goßner NStZ 1989, 297, 298; vgl. aber BGHSt 20, 219, 220) [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65].
  • BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14

    Kompetenzstreit innerhalb des Bundesgerichtshofs (Vorlage an das Präsidium des

  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 662/76

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Anforderungen an die

  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

  • BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96

    Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht

  • BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07

    Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge;

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95

    Zuständigkeit der Jugendkammer vor dem Schwurgericht in Jugendschutzsachen (keine

  • BGH, 24.03.1995 - 3 ARs 8/95

    Verfahrensverbindung - Zulässigkeit der Verbindung - Gleichrangige Spruchkörper

  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

  • OLG München, 23.03.2011 - 7 U 393/11

    Zivilrechtsweg: Verweisung vom allgemeinen Zivilsenat an den Kartellsenat bei

  • OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06

    Zuständigkeitsbestimmung in Strafsachen: Zuständigkeit für den

  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

  • BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77

    Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung -

  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

  • OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15

    Unzulässige Vorlage zur Zuständigkeitsbestimmung an Obergericht bei

  • BFH, 14.07.1987 - VII R 17/87

    Anforderungen an die Zulässikgiet der Revision - Voraussetzungen für die

  • AG Fulda, 11.01.2019 - E32a 2019
  • OLG Stuttgart, 09.12.1994 - 1 Ss 498/94

    Keine Beendigung der Hauptverhandlung vor einem unzuständigen Gericht mit einer

  • KG, 26.07.1990 - 2 AR 74/90
  • BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 5/77

    Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Präsidiumsbeschlusses - Einleitung

  • LG Freiburg, 25.06.2002 - 4 AR 8/02

    Keine Zuständigkeit des Landgerichts für Entscheidung eines negativen

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 23/86

    Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Aburteilung von von Heranwachsenden

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