Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,8137
BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83 (https://dejure.org/1983,8137)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1983 - 4 StR 452/83 (https://dejure.org/1983,8137)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83 (https://dejure.org/1983,8137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,8137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an Berechnung der absoluten, alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit im Urteil - Folgen einer Verwirklichung sowohl des Tatbestandes des § 315b Strafgesetzbuch (StGB) als auch den des § 315c Abs. 1 Nr. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; 26, 176 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 88 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; Übersichten in DRiZ 1978, 279; 1983, 184) beeinträchtigt derjenige, der ein Fahrzeug beschädigt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, die Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne dieser Bestimmung auch dann, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt; dies ist bei einer durch gezieltes Zufahren erfolgten Beschädigung eines anderen Fahrzeugs oder der Zufahrt auf einen anderen in der Absicht, ihn zu verletzen, in der Regel der Fall (BGHSt 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 90) [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78].

    Verwirklicht der Täter sowohl den Tatbestand des § 315 b StGB als auch den des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB, so stehen die beiden Straftaten in Tateinheit (BGHSt 22, 67, 75/76 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76).

  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; 26, 176 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 88 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; Übersichten in DRiZ 1978, 279; 1983, 184) beeinträchtigt derjenige, der ein Fahrzeug beschädigt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, die Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne dieser Bestimmung auch dann, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt; dies ist bei einer durch gezieltes Zufahren erfolgten Beschädigung eines anderen Fahrzeugs oder der Zufahrt auf einen anderen in der Absicht, ihn zu verletzen, in der Regel der Fall (BGHSt 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 90) [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78].
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; 26, 176 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 88 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; Übersichten in DRiZ 1978, 279; 1983, 184) beeinträchtigt derjenige, der ein Fahrzeug beschädigt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, die Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne dieser Bestimmung auch dann, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt; dies ist bei einer durch gezieltes Zufahren erfolgten Beschädigung eines anderen Fahrzeugs oder der Zufahrt auf einen anderen in der Absicht, ihn zu verletzen, in der Regel der Fall (BGHSt 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 90) [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78].
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Es erscheint zweifelhaft, ob das Landgericht hierbei die zur Strafzumessung bei Fällen mittlerer Schwere zu beachtenden Grundsätze bedacht hat (vgl. dazu BGHSt 27, 2).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Verwirklicht der Täter sowohl den Tatbestand des § 315 b StGB als auch den des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB, so stehen die beiden Straftaten in Tateinheit (BGHSt 22, 67, 75/76 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; 26, 176 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 88 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; Übersichten in DRiZ 1978, 279; 1983, 184) beeinträchtigt derjenige, der ein Fahrzeug beschädigt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, die Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne dieser Bestimmung auch dann, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt; dies ist bei einer durch gezieltes Zufahren erfolgten Beschädigung eines anderen Fahrzeugs oder der Zufahrt auf einen anderen in der Absicht, ihn zu verletzen, in der Regel der Fall (BGHSt 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 90) [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78].
  • BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung -

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Die Schuldform - Verurteilung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - muß sich bereits aus dem Urteilstenor ergeben (BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 564/81; Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 260 StPO, Rdn. 28).
  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83
    Wenn Verletzungsvorsatz besteht, gilt das selbst dann, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so gering ist, daß der andere noch hätte beiseite treten können (BGH NJW 1983, 1624).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Zwar gibt es keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, seine Fahruntüchtigkeit auch erkennt (Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359; KG Berlin, VRS 126, 95; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 50, 138 (2013); Blutalkohol 47, 426 (2010); VRS 117, 195 (2009); OLG Hamm, Blutalkohol 49, 164 (2012); VRS 107, 431 (2004); NZV 1999, 92; OLG Düsseldorf, Blutalkohol 47, 428 (2010); OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 187; Blutalkohol 47, 139 (2010); OLG Köln, DAR 1999, 88; DAR 1997, 499; in einer nicht tragenden Erwägung abweichend OLG Celle, NZV 2014, 283).

    Der Tatrichter ist deshalb durch § 261 StPO nicht gehindert anzunehmen, dass eine Blutalkoholkonzentration umso eher für eine vorsätzliche Tat spricht, je höher sie ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359, 361).

    Andererseits kann - wenn keine Besonderheiten vorliegen - auch im Einzelfall schon allein die die Aufnahme einer die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1 ? nur knapp überschreitenden Alkoholmenge dem Tatrichter die Überzeugung von einer vorsätzlichen Tatbegehung verschaffen (vgl. OLG Koblenz, NZV 2008, 304; 2001, 357 m. Anm. Scheffler, Blutalkohol 38, 468 (2001); OLG Celle, NZV 2014, 283; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 367; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359, 361).

  • OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit mit steigender Alkoholisierung verringert, sodass die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, beeinträchtigt werden kann (BGH VRS 65, 359; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.06.2009; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2009, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Das Landgericht teilt seine Berechnungsmethode nicht mit, so daß schon aus diesem Grunde dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Blutalkoholbestimmung durch das Landgericht unmöglich ist (vgl. Beschluß des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83).
  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Es muß also zwischen dem Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW 1955, 1329, VRS 65, 359; BayObLG VRS 64, 368 ).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 2 Ss 17/09

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt

    Aus der Blutalkoholkonzentration allein kann nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände auf vorsätzliches Handeln geschlossen werden (BGH, DAR 1996, 175; VRS 65, 359; OLG Hamm, BA 44, 317; OLG Frankfurt, NJW 96, 1358; OLG Karlsruhe, NZV 99, 301; OLG Köln, DAR 99, 88; OLG Naumburg, BA 01, 457; OLG Saarbrücken, StraFo 01, 203; OLG Zweibrücken, ZfS 01, 334, Fischer, StGB, 56. Aufl., § 316 Rdnr. 46 m.w.N.; a.A. wohl OLG Koblenz StraFo 01, 220, das einem hohen Alkoholisierungsgrad eine Indizwirkung zuspricht, die bei Nichtvorliegen entlastender Umstände für die Verurteilung wegen einer Vorsatztat genügen soll).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein Kraftfahrzeugführer durch gezieltes Zufahren ein anderes Fahrzeug beschädigt (BGH VRS 65, 359, 361).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Dabei ist davon auszugehen, daß es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach ein Fahrzeugführer ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration seine Fahrunsicherheit kennt oder mit ihr rechnet (BGH VRS 65, 359; OLG Frankfurt NJW 1996, 1358; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; SenE v. 04.09.1998 - Ss 407/98 - SenE DAR 1999, 88; SenE v. 08.01.1999 - Ss 600/98 - Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 24 m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 104/01

    Begriff des Familienangehörigen im Sinne des 67 Abs. 2 VVG - nichteheliche

    Aus der mittels Rückrechnung mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 1 mg/g ermittelten hohen Blutalkoholkonzentration der Beklagten zur Tatzeit von 1, 67 mg/g allein lässt sich ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht auf ein vorsätzliches Handeln schließen (vgl. BGH VRS 65, 359; OLG Frankfurt NJW 1996, 1358; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301), zumal da sich der Vorsatz nicht nur auf den Versicherungsfall, sondern auf die Schadensfolge erstrecken muss, auf die der Versicherer Leistungen erbringt (BGH VersR 1986, 233).
  • OLG Stuttgart, 30.06.1995 - 1 Ss 222/95

    Verstoß gegen das Gaststättengesetz wegen des Alkoholausschanks an einen

    Bei Tatbeständen, die - wie § 28 Abs. 1 Gaststättengesetz - an vorsätzliche und an fahrlässige Tatbegehung eine Sanktion knüpfen, ist jedoch die Schuldform sowohl in der Urteilsformel als auch in den Urteilsgründen anzugeben (vgl. BGH VRS 65, 359, 361; OLG Saarbrücken, NJW 1974, 1391; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage § 260 Rdnr. 24).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87

    Anforderungen an einen Rücktritt vom Versuch einer Tötung mit strafbefreiender

    Bei einer solchen Sachlage scheidet eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung neben dem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (BGH VRS 65, 359, 360; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1986 - 4 StR 395/86 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 395/87).

    Der Angeklagte hat sich jedoch insoweit einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 1, 2 StGB schuldig gemacht (vgl. BGH VRS 65, 359, 360).

  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22

    Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen

  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OWi 2 SsBs 62/20

    Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das denkmalrechtliche Gebot der

  • OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss OWi 193/94
  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 322/87

    Anforderungen an die Prüfung eines Tötungsvorsatzes des Angeklagten durch den

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 42/85

    Abbremsen; Gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr; Nötigung; Tateinheit

  • OLG Jena, 01.12.1997 - 1 Ss 160/97

    Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Unwirksamkeit des

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97

    Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Raub - Beurteilung eines

  • OLG Düsseldorf, 01.05.1994 - 5 Ss 39/94
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 395/87

    Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs - Vorsätzlicher

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 394/86

    Änderung der Grundlage einer Bestrafung wegen eines Verkehrsdeliktes

  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 3 Ss OWi 1012/00

    Vorlage der Prüfbücher, Fahrpersonalgesetz; Höchstlenkzeiten, Tageslenkzeiten,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht