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   BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20   

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https://dejure.org/2020,26742
BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20 (https://dejure.org/2020,26742)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2020 - KRB 25/20 (https://dejure.org/2020,26742)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2020 - KRB 25/20 (https://dejure.org/2020,26742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 206a Abs. 1 StPO, § ... 46 Abs. 1 OWiG, § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 1 GWB, § 14 Abs. 1 OWiG, § 81 Abs. 8 Satz 2 GWB, § 31 Abs. 3 OWiG, § 33 OWiG, § 206a Abs. 2, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 2 StPO, § 306 Abs. 1, § 311 Abs. 2 StPO, § 31 Abs. 1 OWiG, § 30 OWiG, § 30 Abs. 4 Satz 3 OWiG, §§ 407 ff. StPO, §§ 203, 207 StPO, § 204 StPO, § 206a StPO, § 71 OWiG, § 72 OWiG, § 72, § 47 Abs. 2 OWiG, § 78a StGB, § 298 Abs. 1, 2 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 15 StGB, § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 81 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 OWiG, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9, Satz 2 OWiG, § 33 Abs. 3 Satz 1 OWiG

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens in einer Kartellbußgeldsache wegen des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung nach § 206a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG; Abhängigkeit des Bestehens eines dauernden ...

  • rewis.io

    Wettbewerbswidrige Submissionsansprache: Feststellen eines dauernden Verfahrenshindernissen; Verjährungsbeginn der Ordnungswidrigkeit - Unterlassenes Angebot

  • Betriebs-Berater

    Submissionsabsprache - Beginn der Verjährung der Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbswidrige Submissionsansprache: Feststellen eines dauernden Verfahrenshindernissen; Verjährungsbeginn der Ordnungswidrigkeit - Unterlassenes Angebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjährt die Ordnungswidrigkeit einer Submissionsabsprache?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Submissionsabsprache - Beginn der Verjährung der Ordnungswidrigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kartellbußgeldsache: Bestimmung des Verjährungsbeginns einer kartellverbotswidrigen Submissionsabsprache

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjähren Submissionsabsprachen bei bewusstem Verzicht einer Angebotsabgabe? (VPR 2020, 203)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Abgewickelt ist der Vertrag jedenfalls nicht vor Erstellung der Schlussrechnung (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, BGHSt 32, 389, 392 f. - Schlussrechnung; vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; vom 4. November 2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dies gilt, soweit die Absprachebeteiligten vereinbarungsgemäß überbietende Angebote abgegeben haben (s. BGH, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell; ferner BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe ["regelmäßig"]).

    (1) Für die Bestimmung des Verjährungsbeginns einer Submissionsabsprache hat der Senat ungeachtet des Einheitstäterbegriffs des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 14 Abs. 1 OWiG) auf die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zurückgegriffen (vgl. BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; WuW/E BGH 2659 f. - Leerangebot).

    Zugleich fördert ein solcher Mittäter bereits durch die Absprache weitere Ausführungshandlungen der Angehörigen des begünstigten Unternehmens in der Phase zwischen Tatvollendung und -beendigung, mithin bis zur endgültigen Abwicklung des von diesem Unternehmen absprachegemäß geschlossenen Vertrages, ohne dass hierdurch neben die Verantwortlichkeit als Täter ein eigenständiger Tatbeitrag als Teilnehmer im strafrechtlichen Sinne träte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot ["Tatbeitrag eines Mittäters"]; ferner BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe ["Verhalten wenigstens als Beihilfe zu den späteren (Ausführungs-)Handlungen"]).

    Anders als das Oberlandesgericht gemeint hat, ergibt sich aus den von ihm vornehmlich in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (zum Vorsatz bzw. zur Billigung BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe; BGH, Urteil vom 24. März 1987 - KRB 8/86, WuW/E BGH 2394, 2395 - Zweigniederlassung; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot) nicht, dass an die subjektive Zurechnung der Schlussrechnungserstellung weitergehende Anforderungen zu stellen wären, denen nur in Fällen einer Gesamtabsprache oder einer in ein auf Dauer angelegtes System der Preisbeeinflussung eingebetteten Absprache genügt werden könnte.

    Jedenfalls ist dem Oberlandesgericht nicht darin beizutreten, dass aus dem Beschluss vom 21. Oktober 1986 in der Sache KRB 5/86 (BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe) hervorgehe, hinsichtlich des Nichtbegünstigten setze ein auf die Schlussrechnungserstellung datierender Verjährungsbeginn eine über die Einzelabsprache hinausgehende Form der Verständigung voraus; denn in dieser Entscheidung sind die Ausführungen zum auf Dauer angelegten System der Preisbeeinflussung schon nicht tragend ("Abgesehen von ...").

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Zur - noch nicht beendeten - Tat zählen daher auch solche Umstände, die zwar nicht mehr von der objektiven Beschreibung des Tatbestands erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (s. BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565 Rn. 15; Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 13 - Flüssiggas II, jeweils mwN).

    Beschränkt sich die Beteiligung eines Mittäters oder Gehilfen indes auf abgrenzbare Teile der (Haupt-)Tat oder auf einen begrenzten Zeitraum, ist sein Beitrag ausnahmsweise mit dem Abschluss der ihn betreffenden Einzelakte beendet (s. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 12 mwN - Flüssiggas II).

    Sie kommen weiterhin in Betracht, wenn eine Vielzahl immer wieder den Tatbestand verwirklichender Einzelakte zu einer materiell-rechtlichen Tat - als rechtlicher Einheit (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 229) - verbunden wird, so etwa im Fall einer Bewertungseinheit dergestalt, dass eine wettbewerbsbeschränkende Grundabsprache über Jahre hinweg durch konkretisierende Einzelabsprachen und/oder Realakte umgesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 11 f., 23 - Flüssiggas II).

    Dagegen könnte andererseits sprechen, dass dem Nichtbegünstigten insoweit keine eigene fahrlässige Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB angelastet, ihm vielmehr eine solche von einem anderen Beteiligten vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung aufgrund Fahrlässigkeit zugerechnet würde (zum Zuwiderhandeln vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 23 - Flüssiggas II).

  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Bei der Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) beginnt nach dem Prinzip der Akzessorietät die Verjährung der Gehilfentätigkeit mit der Beendigung der Haupttat (s. BGH, Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 12).

    Diese verjährungsrechtlichen Einschränkungen der Zurechnung fremden Verhaltens hat der Bundesgerichtshof für die frühere fortgesetzte Handlung entwickelt (s. Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78, bei Holtz, MDR 1978, 803; Beschlüsse vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, wistra 1990, 149, 150; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).

    Sie kommen weiterhin in Betracht, wenn eine Vielzahl immer wieder den Tatbestand verwirklichender Einzelakte zu einer materiell-rechtlichen Tat - als rechtlicher Einheit (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 229) - verbunden wird, so etwa im Fall einer Bewertungseinheit dergestalt, dass eine wettbewerbsbeschränkende Grundabsprache über Jahre hinweg durch konkretisierende Einzelabsprachen und/oder Realakte umgesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 11 f., 23 - Flüssiggas II).

    Voraussetzung für eine abweichende Tatbeendigung für den Mittäter oder Gehilfen ist aber, dass sich neben der Beteiligung der - für den subjektiven Straftatbestand notwendige (§ 15 StGB) - Vorsatz auf die abgrenzbaren Tatteile oder den begrenzten Zeitraum beschränkt und nicht auf die gesamte Tat erstreckt (s. BGHSt 20, 227, 228 f.; BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; wistra 1990, 149, 150; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot; LK/Greger/Weingarten, StGB, 13. Aufl., § 78a Rn. 18).

  • BGH, 13.03.1990 - KRB 3/89

    Fortsetzungszusammenhang - Submissionsabsprachen

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Abgewickelt ist der Vertrag jedenfalls nicht vor Erstellung der Schlussrechnung (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, BGHSt 32, 389, 392 f. - Schlussrechnung; vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; vom 4. November 2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).

    Diese verjährungsrechtlichen Einschränkungen der Zurechnung fremden Verhaltens hat der Bundesgerichtshof für die frühere fortgesetzte Handlung entwickelt (s. Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78, bei Holtz, MDR 1978, 803; Beschlüsse vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, wistra 1990, 149, 150; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).

    Zugleich fördert ein solcher Mittäter bereits durch die Absprache weitere Ausführungshandlungen der Angehörigen des begünstigten Unternehmens in der Phase zwischen Tatvollendung und -beendigung, mithin bis zur endgültigen Abwicklung des von diesem Unternehmen absprachegemäß geschlossenen Vertrages, ohne dass hierdurch neben die Verantwortlichkeit als Täter ein eigenständiger Tatbeitrag als Teilnehmer im strafrechtlichen Sinne träte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot ["Tatbeitrag eines Mittäters"]; ferner BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe ["Verhalten wenigstens als Beihilfe zu den späteren (Ausführungs-)Handlungen"]).

    Ebenso wenig kann sich das Oberlandesgericht auf den Beschluss vom 13. März 1990 in der Sache KRB 3/89 (WuW/E BGH 2659 - Leerangebot) berufen.

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Abgewickelt ist der Vertrag jedenfalls nicht vor Erstellung der Schlussrechnung (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, BGHSt 32, 389, 392 f. - Schlussrechnung; vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; vom 4. November 2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dies gilt, soweit die Absprachebeteiligten vereinbarungsgemäß überbietende Angebote abgegeben haben (s. BGH, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell; ferner BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe ["regelmäßig"]).

  • BGH, 24.03.1987 - KRB 8/86

    Bietergemeinschaft - Ordnungswidriges Verhalten - Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Anders als das Oberlandesgericht gemeint hat, ergibt sich aus den von ihm vornehmlich in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (zum Vorsatz bzw. zur Billigung BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe; BGH, Urteil vom 24. März 1987 - KRB 8/86, WuW/E BGH 2394, 2395 - Zweigniederlassung; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot) nicht, dass an die subjektive Zurechnung der Schlussrechnungserstellung weitergehende Anforderungen zu stellen wären, denen nur in Fällen einer Gesamtabsprache oder einer in ein auf Dauer angelegtes System der Preisbeeinflussung eingebetteten Absprache genügt werden könnte.

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts ist das Urteil vom 24. März 1987 in der Sache KRB 8/86 (WuW/E BGH 2394 - Zweigniederlassung) im Hinblick auf ein Erfordernis der Gesamtabsprache unergiebig; der Entscheidung lässt sich insoweit lediglich entnehmen, dass dort nach den erstinstanzlich getroffenen Feststellungen eine solche Gesamtabsprache tatsächlich getroffen worden war.

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Bei der Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) beginnt nach dem Prinzip der Akzessorietät die Verjährung der Gehilfentätigkeit mit der Beendigung der Haupttat (s. BGH, Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 12).

    Aber auch nachdem er die Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs aufgegeben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, BGHSt 40, 138; LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 73 ff.), hat er prinzipiell an den beiden benannten Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Tatbeendigung festgehalten (s. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 12).

  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Diese verjährungsrechtlichen Einschränkungen der Zurechnung fremden Verhaltens hat der Bundesgerichtshof für die frühere fortgesetzte Handlung entwickelt (s. Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78, bei Holtz, MDR 1978, 803; Beschlüsse vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, wistra 1990, 149, 150; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).

    Voraussetzung für eine abweichende Tatbeendigung für den Mittäter oder Gehilfen ist aber, dass sich neben der Beteiligung der - für den subjektiven Straftatbestand notwendige (§ 15 StGB) - Vorsatz auf die abgrenzbaren Tatteile oder den begrenzten Zeitraum beschränkt und nicht auf die gesamte Tat erstreckt (s. BGHSt 20, 227, 228 f.; BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; wistra 1990, 149, 150; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot; LK/Greger/Weingarten, StGB, 13. Aufl., § 78a Rn. 18).

  • BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Abgewickelt ist der Vertrag jedenfalls nicht vor Erstellung der Schlussrechnung (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, BGHSt 32, 389, 392 f. - Schlussrechnung; vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; vom 4. November 2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
    Wer in eigener Person sämtliche Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und vorwerfbar verwirklicht, handelt, zumindest in aller Regel, täterschaftlich, selbst wenn er im Interesse eines anderen tätig ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316 ["denkbare Abweichungen in extremen Ausnahmefällen"]; vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 21; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., vor § 25 Rn. 65, 67).
  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00

    Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Beihilfe zum Vorenthalten von

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2022 - 2 Kart 2/20
    Zwar war nach bislang ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Tat bei Submissionsabsprachen für alle Beteiligten (erst) mit der vollständigen Vertragsabwicklung und damit nicht vor Stellung der Schlussrechnung durch den Auftragnehmer beendet (zuletzt BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - KRB 25/20 - unterlassenes Angebot, m.w.N. in Rn. 17; kritisch zur Schlussrechnungs-Rechtsprechung: haben (Achenbach in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder/Seeliger, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Stand: 102. Lieferung, 5/2022, § 81, Rn. 45, m.w.N.; ders. in: Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Auflage, 2019, f) Submissionskartelle insbesondere; Dannecker, NStZ 1985, 49 ff.; kritisch auch Wiedemann, Kartellrecht, 3. Auflage, 2016, § 55, Rn. 24).
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