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   BGH, 25.08.2020 - VI ZB 67/19   

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https://dejure.org/2020,27390
BGH, 25.08.2020 - VI ZB 67/19 (https://dejure.org/2020,27390)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2020 - VI ZB 67/19 (https://dejure.org/2020,27390)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2020 - VI ZB 67/19 (https://dejure.org/2020,27390)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 3 ZPO

  • IWW

    § 826 BGB, § ... 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 520 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 263 Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Fehlender inhaltlicher Bezug zu den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche inhaltlichen Anforderungen sind an die Berufungsbegründung zu stellen?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berufungsbegründung gegen Abweisung der Klage des Käufers eines Diesel-Pkw mit Abschalteinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dieselskandal: Berufungsbegründung, bloße Wiederholungen reichen nicht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Berufung wenn Berufungsbegründung nur aus Textbausteinen ohne hinreichenden inhaltlichen Bezug zu den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils besteht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2419
  • MDR 2020, 1462
  • VersR 2021, 598
  • WM 2020, 1894
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • LG Münster, 29.07.2021 - 11 O 12/21

    VW Abgasskandal: Schadensersatz für VW Diesel mit EA288-Motor (Euro 5)

    Vielmehr muss der Kläger darlegen, dass derartige Schäden hinreichend wahrscheinlich sind (vergleiche zum Beispiel BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VI ZB 67/19 -, Rn. 13, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 75/20

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Eine substantielle Urteilskritik liegt nicht vor, wenn der Berufungskläger lediglich die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen rügt oder nur seinen erstinstanzlichen Sachvortrag wiederholt oder sogar lediglich pauschal Bezug nehmend auf ihn verweist, ohne sich mit den Urteilsgründen auseinanderzusetzen (st. Rspr., vgl. nur BGH 25. August 2020 - VI ZB 67/19 - Rn. 7; 21. Juli 2020 - VI ZB 7/20 - Rn. 7; 3. März 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 11; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 5; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13; BGH 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11 - Rn. 10; BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 7, jeweils mwN.).

    Stützt das Gericht sein Urteil bei einem Streitgegenstand auf mehrere voneinander unabhängige, die Entscheidung jeweils selbstständig tragende rechtliche Erwägungen, dann muss die Berufungsbegründung alle diese Erwägungen angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr., vgl. nur BGH 25. August 2020 - VI ZB 67/19 - Rn. 7; 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19 - Rn. 10; 3. März 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 12; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 6; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 14; BGH 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11 - Rn. 11; BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 8, jeweils mwN.).

    Bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sich die Berufungsbegründung grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird (BGH 25. August 2020 - VI ZB 67/19 - Rn. 7 mwN.).

  • OLG Brandenburg, 29.01.2021 - 11 U 113/20

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog.

    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7).

    Die Berufungsbegründung muss dabei auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7; Beschl. v. 07.05.2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119, Rn. 11 vgl. hierzu auch eingehend Klein, Die "Dieselverfahren" vor dem BGH - eine erste Zwischenbilanz in prozessualer Hinsicht, NZV 2021, 1, 4).

  • OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 11 U 77/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7).

    Die Berufungsbegründung muss dabei auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7; Beschl. v. 07.05.2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119, Rn. 11).

    d) Dass die Berufungsbegründung nicht - wie nach der o.g. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/2019) erforderlich - auf den konkreten Streitfall zugeschnitten ist, zeigt sich schließlich auch dadurch, dass in der Berufungsbegründung (einschließlich des Berufungsantrags) nahezu durchgehend nicht von "dem Kläger", sondern nur von "der Klagepartei" gesprochen wird.

  • BGH, 05.08.2021 - III ZB 46/20

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Besondere formale Anforderungen werden allerdings nicht gestellt; auch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (st. Rspr.; s. zB Senat, Beschlüsse vom 13. September 2012 - III ZB 24/12, NJW 2012, 3581 Rn. 8 mwN; vom 30. Januar 2013 - III ZB 49/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 7; vom 28. Juli 2016 - III ZB 127/15, NJW 2016, 2890 Rn. 10 und vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119 Rn. 11; vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, VersR 2021, 396 Rn. 10; vom 25. August 2020 - VI ZB 67/19, VersR 2021, 598 Rn. 7 und vom 29. September 2020 - VI ZB 92/19, VersR 2021, 860 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 11 U 109/20

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog.

    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7).

    Die Berufungsbegründung muss dabei auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7; Beschl. v. 07.05.2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119, Rn. 11 vgl. hierzu auch eingehend Klein, Die "Dieselverfahren" vor dem BGH - eine erste Zwischenbilanz in prozessualer Hinsicht, NZV 2021, 1, 4).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 11 U 2/20
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7).

    Die Berufungsbegründung muss dabei auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7; Beschl. v. 07.05.2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119, Rn. 11).

    d) Dass die Berufungsbegründung nicht - wie nach der o.g. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/2019) erforderlich - auf den konkreten Streitfall zugeschnitten ist, zeigt sich schließlich auch dadurch, dass in der Berufungsbegründung (einschließlich des Berufungsantrags) nahezu durchgehend nicht von "der Klägerin", sondern nur von "der Klagepartei" gesprochen wird.

  • OLG Brandenburg, 07.10.2020 - 11 U 168/20
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7).

    Die Berufungsbegründung muss dabei auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7; Beschl. v. 07.05.2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119, Rn. 11).

    c) Dass die Berufungsbegründung nicht - wie nach der o.g. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/2019) erforderlich - auf den konkreten Streitfall zugeschnitten ist, zeigt sich schließlich auch dadurch, dass in der Berufungsbegründung (einschließlich des Berufungsantrags) nahezu durchgehend nicht von "der Klägerin", sondern nur von "der Klagepartei" gesprochen wird.

  • OLG Stuttgart, 22.03.2023 - 23 U 743/21
    Um den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO zu genügen, muss ein Kläger jedes die Klageabweisung selbstständig tragende Argument angreifen (BGH, Beschluss vom 21. März 2022 - VIa ZB 4/21, juris, Rn. 7 und vom 25. August 2020 - VI ZB 67/19, juris, Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 11 U 173/20
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7).

    Die Berufungsbegründung muss dabei auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschl. v. 25.08.2020 - VI ZB 67/19, zit. n. juris Rn. 7; Beschl. v. 07.05.2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119, Rn. 11; vgl. hierzu auch eingehend Klein, Die "Dieselverfahren" vor dem BGH - eine erste Zwischenbilanz in prozessualer Hinsicht, NZV 2021, 1, 4).

  • OLG Stuttgart, 14.12.2022 - 23 U 1853/21
  • OLG Hamm, 07.05.2021 - 7 U 9/21

    Schmerzensgeldrente; vergleichbare Gerichtsentscheidungen

  • BGH, 29.09.2020 - VI ZB 92/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer Klage

  • OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21

    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen

  • OLG Stuttgart, 15.06.2021 - 6 U 656/20

    Bereicherungsausgleich bei einem "Doppelmangel"

  • OLG München, 05.07.2021 - 27 U 4262/20

    Berufung, Sittenwidrigkeit, Verwaltungsakt, Fahrzeug, Zulassungsverfahren,

  • OLG Stuttgart, 14.12.2021 - 12 U 83/21

    Verjährungsbeginn in den Fällen des sog. Diesel-Abgasskandals

  • BGH, 07.10.2021 - III ZB 61/20

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer verbotenen Abschalteinrichtung in

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 291/20

    Kündigungsschutz - Kleinbetrieb - Schwellenwertberechnung

  • OLG Hamm, 07.12.2020 - 8 U 45/20
  • OLG Bamberg, 10.09.2021 - 3 U 324/20

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

  • OLG Frankfurt, 09.06.2021 - 3 U 51/20

    Diesel-Skandal: Kein Anspruch aus § 826 BGB

  • OLG Stuttgart, 18.05.2021 - 6 U 656/20
  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 1 U 130/21

    Diesel-Skandal: Unzureichende Berufungsbegründung (hier: Nichteingehen auf

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