Rechtsprechung
BGH, 25.08.2020 - VIII ZR 59/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § ... 719 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 7 Satz 2 ZPO, § 522 Abs. 3 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 3 BGB, § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO, § 573 Abs. 1 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, § 278 BGB, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- rewis.io
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache: Relevanz einer Abmahnung für die Beurteilung einer schuldhaften, nicht unerheblichen Pflichtverletzung des Wohnraummieters
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung, Abmahnung, einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei Störung des Hausfriedens muss Mieter die Wohnung räumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Störung des Hausfriedens: Mieter droht Kündigung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kündigung: Bedeutung der Abmahnung / Beleidigungen durch Besuch
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kündigung einer Mietwohnung nach Störung des Hausfriedens durch den Mieter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei Störung des Hausfriedens muss Mieter die Wohnung räumen (IMR 2020, 448)
Verfahrensgang
- AG München, 30.10.2019 - 453 C 16524/18
- LG München I, 24.02.2020 - 14 S 16539/19
- BGH, 25.08.2020 - VIII ZR 59/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1275
- NZM 2020, 885
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 362/19
"Kaufvertrag über den Patientenstamm" verstößt gegen bayerische Berufsordnung für …
Zudem ist nicht zu erkennen, dass sie umstritten wäre (…vgl. zu dem letztgenannten Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, aaO; vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 9;… vom 15. Dezember 2020 - VIII ZR 304/19, juris Rn. 7;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 20).Für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze besteht aber nur dann ein Bedürfnis, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 mwN;… vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16, NJW-RR 2017, 137 Rn. 5;… vom 4. Juni 2019 - II ZR 256/18, juris Rn. 20; vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 21).
- BGH, 22.06.2021 - VIII ZR 134/20
Räumungsprozess nach fristloser Kündigung des Wohnraummieters wegen nachhaltiger …
Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setzt voraus, dass eine Mietpartei die gemäß § 241 Abs. 2 BGB aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt (…vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2015 - VIII ZR 186/14, NJW 2015, 1239 Rn. 12 f.; Senatsbeschluss vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 19). - BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20
Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich …
aa) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, das heißt allgemein von Bedeutung ist (st. Rspr.;… vgl. nur BVerfG, ZIP 2016, 1721 Rn. 34; BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291;… vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NZG 2010, 625 Rn. 3;… vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, NJW 2020, 3312 Rn. 9; vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 9;… vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 316/19, juris Rn. 7).Für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze besteht aber nur dann ein Bedürfnis, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (st. Rspr.;… vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16, NJW-RR 2017, 137 Rn. 5; vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 21).
- OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19
Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, das heißt allgemein von Bedeutung ist (BGH Beschluss vom 25.08.2020 - VIII ZR 59/20, juris-Rn. 10). - BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 316/19
Rückgabe einer beschädigten Kaufsache nach Rücktritt vom Kaufvertrag
b) Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, das heißt allgemein von Bedeutung ist (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291;… vom 7. Januar 2014 - IV ZR 216/13, VersR 2014, 822 Rn. 5;… vom 21. November 2017 - VIII ZR 28/17, NJW 2018, 1008 Rn. 6; vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20
Zur Auskunftserteilung verurteilt: Wert der Beschwer?
cc) Jedoch hat das Berufungsgericht - worauf die Rechtsbeschwerde zutreffend verweist - das rechtliche Gehör des Beklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt und infolgedessen den Beschwerdewert ermessensfehlerhaft bestimmt, indem es dessen Vortrag zur notwendigen Hinzuziehung eines Steuerberaters im Kern nicht beachtet und hierzu in den Entscheidungsgründen keine Ausführungen gemacht hat (st. Rspr.;… vgl. nur BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - VI ZR 157/18, VersR 2019, 1105 Rn. 12;… vom 10. Dezember 2019 - VIII ZR 377/18, NJW-RR 2020, 284 Rn. 12; vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 16). - AG Stuttgart, 19.03.2021 - 35 C 2527/20
Unordnung ist kein Kündigungsgrund!
Wenn die Klägerin dem Umstand, dass die Besichtigung unvollständig blieb, so großes Gewicht beimessen wollte, dass sie den Bestand des Mietverhältnisses davon abhängig machen wollte, so hätte sie dies der Beklagten dadurch verdeutlichen müssen, dass sie auf vollständige Besichtigung hätte drängen und dafür gegebenenfalls eine Abhilfefrist hätte setzen müssen (§ 543 Abs. 3 Satz 1 BGB; zur Bedeutung einer Abhilfefrist im Rahmen des § 573 BGB vgl. BGH, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 11;… NJW 2008, 508 Rn. 28).Die Frage, ob eine schuldhafte und nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt oder nicht, ist aber durch eine umfassende Überprüfung aller Umstände des konkreten Einzelfalls durch den Tatrichter zu beantworten (BGH, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 11 f.).
Die Schreiben waren daher nicht in gleicher Weise wie eine wirksame Abmahnung geeignet, der folgenden Pflichtverletzung der Beklagten ein größeres und damit möglicherweise ausreichendes Gewicht zu verleihen (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 11).
a) Mit Blick auf den - noch vor dem Besichtigungstermin vom 29.04.2020 entfernten - Baum auf dem Balkon und das Unterlassen einer entsprechenden Schadensanzeige kommt ohne eine - unstreitig nicht erfolgte - vorherige Abmahnung weder eine außerordentliche (§ 543 Abs. 3 Satz 1 BGB) noch eine ordentliche Kündigung in Betracht (vgl. wiederum BGH, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 11).
- LG Düsseldorf, 11.10.2021 - 22 S 97/2149 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, S. 1275).
Für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze besteht aber nur dann ein Bedürfnis, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.8.2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, S. 1275, 1276 Rz. 21).
- AG Stuttgart, 11.12.2020 - 35 C 4053/20
Auch Fehlverhalten Dritter bedarf vor Kündigung der Abmahnung
Zwar muss sich die Beklagte das Verschulden des C. gem. § 278 BGB zurechnen lassen, weil "Besucher, die sich im Einverständnis mit dem Mieter in der Wohnung aufhalten, im Hinblick auf die Einhaltung des Hausfriedens als Erfüllungsgehilfen des Mieters anzusehen" sind (BGH, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 23, NJW-?RR 2017, 134 Rn. 17).Die Abmahnung ist somit lediglich ein einzelner Gesichtspunkt bei der umfassenden Prüfung, ob eine schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters vorliegt" (BGH, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 11).
- OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages: Einwand des …
Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20 -, Rn. 9, juris;… BeckOK/ Kessal-Wulf , ZPO, 44. Ed. 1.3.2022, § 543 Rn. 19;… MüKo/ Krüger , ZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO, § 543 Rn. 6). - LG Berlin, 09.06.2022 - 67 S 90/22
Keine Kündigung wegen Straftaten des Sohnes des Mieters
- OLG Nürnberg, 13.10.2020 - 3 U 1454/20
Auslegung eines Lizenzvertrages
- OLG Schleswig, 23.03.2021 - 15 UF 148/20
Zeitpunkt der sozial-familiären Beziehung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren; …
- AG München, 19.05.2022 - 419 C 15714/21
Beendigung des Mietverhältnisses, Fortsetzung des Mietverhältnisses, Bestehendes …
- AG Berlin-Wedding, 22.06.2022 - 7 C 92/22
Was ist eine Verdachtskündigung und wann ist sie zulässig?