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   BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22   

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https://dejure.org/2022,33712
BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22 (https://dejure.org/2022,33712)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2022 - 1 StR 142/22 (https://dejure.org/2022,33712)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2022 - 1 StR 142/22 (https://dejure.org/2022,33712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 64 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 154 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Täterschaft i.R.e. Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Täterschaft i.R.e. Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Täterschaft i.R.e. Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 1 StR 329/17 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 297/02

    Totschlag; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung; Zirkelschluss;

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Geht es jedoch - wie hier - um Indizien, die das Landgericht als Beleg für die Täterschaft des Angeklagten heranzieht, müssen die schriftlichen Urteilsgründe die wesentlichen Beweisgrundlagen der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in nachvollziehbarer, auf tatsächliche Ergebnisse der Beweiserhebung gestützter Argumentation wiedergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02 Rn. 6).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Auch der Angriff auf einen Teil des Schuldspruchs führt zur Unwirksamkeit der Beschränkung hinsichtlich des Maßregelausspruchs, wenn diese Rechtsfolgenentscheidung auch an den Schuldspruch hinsichtlich des angefochtenen Teils der Verurteilung anknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11 Rn. 5; Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Danach wäre nach dem Grundsatz der Bewertungseinheit jedoch nur von einer Tat des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge auszugehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 6 und vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 240/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Danach wäre nach dem Grundsatz der Bewertungseinheit jedoch nur von einer Tat des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge auszugehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 6 und vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Auch der Angriff auf einen Teil des Schuldspruchs führt zur Unwirksamkeit der Beschränkung hinsichtlich des Maßregelausspruchs, wenn diese Rechtsfolgenentscheidung auch an den Schuldspruch hinsichtlich des angefochtenen Teils der Verurteilung anknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11 Rn. 5; Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 622/19

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Verfahrenshindernis durch Einstellung durch

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Mit der wirksamen Einstellung durch Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 StR 622/19 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22
    Geht es jedoch - wie hier - um Indizien, die das Landgericht als Beleg für die Täterschaft des Angeklagten heranzieht, müssen die schriftlichen Urteilsgründe die wesentlichen Beweisgrundlagen der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in nachvollziehbarer, auf tatsächliche Ergebnisse der Beweiserhebung gestützter Argumentation wiedergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02 Rn. 6).
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